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   BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19   

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BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19 (https://dejure.org/2019,15597)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2019 - 1 B 29.19 (https://dejure.org/2019,15597)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.19 (https://dejure.org/2019,15597)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10

    Anspruch auf Einbürgerung; Einbürgerung; Einbürgerungsanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Sie knüpfen in § 12 Abs. 1 StAG ungeachtet der Frage, ob die in Satz 2 benannten Ausnahmegründe abschließend sind oder Satz 1 eine Generalklausel enthält (offengelassen in BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 37), daran an, dass der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schweren Bedingungen aufgeben kann.

    Es handelt sich um immaterielle Nachteile, die untrennbar mit dem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit verbunden sind und deren Entstehung sowie Gewichtung von der subjektiven Bewertung des Einbürgerungsbewerbers abhängen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 30 und 36).

    Mangels positiven Feststellungen des Berufungsgerichts zum Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" stellte sich hier auch nicht die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts offengelassene Frage, ob unter "außergewöhnlichen Umständen" eine hiervon abweichende Bewertung immaterieller Beeinträchtigungen in Betracht kommen kann; aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass auch bei immateriellen Beeinträchtigungen nur solche beachtlich sind, die objektiv entstehen und zu gewichten sind (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 1 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 30; s.a. Berlit, in: GK-StAR, Stand November 2015, § 12 StAG Rn. 222).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96

    Gewissenskonflikt bei Biologiepraktika mit eigens getöteten Tieren

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Das aus den objektivrechtlichen Gehalten des Art. 4 Abs. 1 GG folgende staatliche "Wohlwollensgebot" gegenüber demjenigen, der sich auf Art. 4 Abs. 1 GG beruft, ist nicht grenzenlos und umfasst insbesondere nicht das Recht, die Rechtsordnung nur nach den eigenen Glaubens- und Gewissensvorstellungen zu gestalten, oder zu verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 C 5.96 - BVerwGE 105, 73 m.w.N.).

    Gleiches gilt in Bezug auf die vermeintliche Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 - 6 C 5.96 - (BVerwGE 105, 73).

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Für die Ausgestaltung wie die Anwendung der Regelungen des § 12 Abs. 1 StAG ist zudem zu berücksichtigen, dass diese Regelungen den systematisch vorrangigen Grundsatz des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG ausformen und insoweit ein Regel-Ausnahmeverhältnis besteht (siehe - zu § 87 AuslG a.F. - BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).

    § 12 Abs. 2 StAG ist durch das Ziel sachlich gerechtfertigt, der europäischen Integration durch Erleichterung der Einbürgerung von Unionsbürgern (BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ) bzw. der Berücksichtigung völkerrechtlicher Sonderbeziehungen zu dienen, und lässt auch sonst keinen möglich Gleichheitsverstoß erkennen.

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 m.w.N.).

    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, dem mangels verfassungsgesetzlich gewährleistetem Einbürgerungsanspruch auch eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zuzuordnen ist, kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 ) sowie eine Einschätzungsprärogative zu Integrationsvoraussetzungen und -wirkungen zu (Berlit, in: GK-StAR, Stand Juni 2015, § 29 StAG Rn. 33).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Die Beschwerde geht selbst davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - (BVerfGE 12.45) zum Schutzbereich der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG zutreffend wiedergegeben hat.
  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Wegen dieser jeweils selbständig tragenden Mehrfachbegründung kommt es auf die Entscheidungserheblichkeit der Frage nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 B 37.97 - NVwZ 1998, 850).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 1 B 37.97

    Fortbildung - Verfahrensmangel - weitere Beschwerde - Bedarf - Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Wegen dieser jeweils selbständig tragenden Mehrfachbegründung kommt es auf die Entscheidungserheblichkeit der Frage nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 B 37.97 - NVwZ 1998, 850).
  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 9.12

    Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Entlassung aus

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Aufgrund des systematischen Zusammenhangs zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung ist eine Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen und -ausschlussgründe der §§ 10 und 11 StAG auch im Rahmen des § 8 StAG gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 5 C 9.12 - BVerwGE 146, 89 Rn. 25), so dass auch das in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG verankerte Prinzip der Vermeidung der Mehrstaatigkeit und die Ausnahmen hiervon nach § 12 StAG bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 B 148.17 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2003 - 5 B 261.02

    Schwerbehinderte; unentgeltliche Beförderung; Fahrgeldausfälle; Erstattung im

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19
    b) Soweit der Kläger geltend macht, die Aufrechterhaltung des Prinzips der Vermeidung der Mehrstaatigkeit durch die Voraussetzung der Aufgabe des Verlusts der bisherigen Staatsangehörigkeit für den Einbürgerungsanspruch in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG erweise sich wegen der hiervon in § 12 und § 29 i.V.m. § 4 Abs. 3 StAG vorgesehenen Ausnahmen unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG als gleichheitswidrig, fehlt es jedenfalls an einer hinreichenden Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung (zum Maßstab BVerwG, Beschlüsse vom 29. September 1998 - 5 B 82.97 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 18 und vom 17. Januar 2003 - 5 B 261.02 - Buchholz 436.61 § 62 SchwbG Nr. 1; Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand Juli 2018, § 132 Rn. 30; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 132 Rn. 17); denn auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens und der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts bestehen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der hier entscheidungserheblichen Normen des Bundesrechts.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

  • BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Forderung nach Aufgabe der bisherigen

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

  • BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e.

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum sowie eine Einschätzungsprärogative zu Integrationsvoraussetzungen und -wirkungen zu (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.19 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 12 Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung -

    Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, dem mangels verfassungsgesetzlich gewährleistetem Einbürgerungsanspruch auch eine Einbürgerung zuzuordnen ist, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.05.2019 - 1 B 29.19 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.12.2020 - 1 C 30.19

    Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten bei Eheschließung nach Verlassen

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.19 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 12 Rn. 10 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 m.w.N.).
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