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   BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96   

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https://dejure.org/1996,2618
BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96 (https://dejure.org/1996,2618)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1996 - 1 B 29.96 (https://dejure.org/1996,2618)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1996 - 1 B 29.96 (https://dejure.org/1996,2618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs 1 Art. 20 Abs 3
    Berufsrecht - Rechtsanwälte, Zwangsmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 312
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96
    Da nicht zweifelhaft ist, daß das berufsständische Versorgungsrecht den Versorgungsbedarf und damit die Beitragshöhe in eine Beziehung zum Berufseinkommen setzen darf (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 89.95 - und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 103.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 29 bzw. Nr. 31), kann auch bei Fallgestaltungen wie der hier vorliegenden eine übermäßige Belastung und Überversorgung nicht schon deswegen angenommen werden, weil wegen der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt ebenfalls Versorgungsbeiträge zu zahlen sind und dadurch über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Versorgung hinaus eine in bezug auf das Gesamteinkommen sinnvolle und im Rahmen des Angemessenen bleibende zusätzliche Versorgung aufgebaut wird.
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94

    Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96
    Die Rüge, das maßgebliche Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, rechtfertigt demnach nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, wenn sie wie hier nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96
    Da nicht zweifelhaft ist, daß das berufsständische Versorgungsrecht den Versorgungsbedarf und damit die Beitragshöhe in eine Beziehung zum Berufseinkommen setzen darf (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 89.95 - und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 103.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 29 bzw. Nr. 31), kann auch bei Fallgestaltungen wie der hier vorliegenden eine übermäßige Belastung und Überversorgung nicht schon deswegen angenommen werden, weil wegen der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt ebenfalls Versorgungsbeiträge zu zahlen sind und dadurch über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Versorgung hinaus eine in bezug auf das Gesamteinkommen sinnvolle und im Rahmen des Angemessenen bleibende zusätzliche Versorgung aufgebaut wird.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96
    Die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverfassungsgericht oder vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles erfüllt jedoch nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 4 A 1071/16

    Befreiung eines Rechtsanwalts von seiner Mitgliedschaft im Versorgungswerk der

    vgl. zum Sinn und Zweck einer ähnlichen Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 des RAVG Rh.-Pf.: BVerwG, Urteil vom 29.1.1991 - 1 C 11.89 -, BVerwGE 87, 324 = juris, Rn. 25, m. w. N.; allgemein zum Gebot, eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden: BVerwG, Beschlüsse vom 5.6.1996 - 1 B 199.95 - juris, Rn. 8, vom 30.8.1996 - 1 B 29.96 -, NJW-RR 1997, 312 = juris, Rn. 7, und vom 23.3.2000 - 1 B 15.00 -, NJW-RR 2001, 785 = juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.1991 - 1 C 11.89 -, BVerwGE 87, 324 = juris, Rn. 25, und Beschlüsse vom 30.8.1996 - 1 B 29.96 -, NVwZ-RR 1997, 312 = juris, Rn. 7, und 23.3.2000 - 1 B 15.00 -, NJW-RR 2001, 785 = juris, Rn. 16.

  • BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines

    Wenn z.B. ein nebenberuflich als selbständiger Rechtsanwalt tätiger Angestellter, der aufgrund seiner hauptberuflichen Angestelltentätigkeit bereits Zwangsmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, daneben auch Zwangsmitglied ohne Befreiungsmöglichkeit in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, so erfordert Bundesrecht nach der Rechtsprechung des Senats lediglich, daß dabei auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitgliedes Rücksicht genommen und eine unzumutbare Überversorgung vermieden wird (Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 1 B 29.96 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Es ist mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass ein nebenberuflich als selbständiger Rechtsanwalt tätiger Angestellter, der aufgrund seiner hauptberuflichen Angestelltentätigkeit bereits Zwangsmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, daneben auch Zwangsmitglied ohne Befreiungsmöglichkeit in einem berufsständischen Versorgungswerk sein kann, wenn auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitgliedes Rücksicht genommen und eine unzumutbare Überversorgung vermeiden wird (BVerwG, Beschluss vom 23.3.2000, 1 B 15/00 m.w.N; Beschluss vom 30.8.1996, 1 B 29/96, Beschluss vom 21.2.1994, 1 B 19/93; NJW 1994, 899).
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