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   BVerwG, 14.12.2010 - 1 B 30.10   

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https://dejure.org/2010,23755
BVerwG, 14.12.2010 - 1 B 30.10 (https://dejure.org/2010,23755)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 B 30.10 (https://dejure.org/2010,23755)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 B 30.10 (https://dejure.org/2010,23755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 60a Abs 1 S 2 AufenthG 2004, Art 8 MRK
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausreisehindernis aus rechtlichen Gründen; Abschiebestoppanordnung; Behördenermessen

  • Wolters Kluwer

    Ländererlass über den Abschiebestopp für irakische Staatsangehörige nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als bedeutsame, zu klärende Rechtfrage

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausreisehindernis aus rechtlichen Gründen; Abschiebestoppanordnung; Behördenermessen

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausreisehindernis aus rechtlichen Gründen; Abschiebestoppanordnung; Behördenermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ländererlass über den Abschiebestopp für irakische Staatsangehörige nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als bedeutsame, zu klärende Rechtfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 B 30.10
    Derartige Hindernisse können sich auch aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, die ihre Grundlage etwa in Art. 8 EMRK haben (vgl. Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 B 30.10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1990 entschieden, dass Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG 1990 für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Dass die Ausreise in diesem Sinne aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn sogenannte inlandsbezogene (rechtliche) Ausreisehindernisse bestehen (vgl. auch die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/420 zu § 25 S. 80; AVwV AufenthG Nr. 25.5.1.3.1), ist - jedenfalls im Ausgangspunkt - in Literatur und Rechtsprechung unstreitig (vgl. Maaßen/Kluth in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.10.2021, AufenthG § 25 Rn. 121 f.; Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 25 Rn. 104 ff.; Zimmerer in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Decker/Bader/Kothe, Stand 15.10.2021, AufenthG § 25 Rn. 85 ff.; Fränkel in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, AufenthG § 25 Rn. 75; Göbel-Zimmermann/Hupke in Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 3. Aufl. 2021, Aufenthaltsgesetz § 25 Rn. 63 ff.; BVerwG, z.B. B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; BayVGH, z.B. B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 12).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein rechtliches Ausreisehindernis i.S.v. § 25 Abs. 5 AufenthG sich auch aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192ff = juris Rn. 17; Beschluss vom 14.12.2010 - 1 B 30.10 -, beck online Rn. 3; OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2018 - 13 LB 45/17 -, juris Rn. 61).
  • VerfGH Thüringen, 13.04.2016 - VerfGH 11/15

    Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen gemäß § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Allerdings qualifiziert das Bundesverwaltungsgericht die nach diesen Bestimmungen ergehenden Anordnungen als "Erlasse" (zu § 54 AuslG 1990: BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324; zu § 60a Abs. 1 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 B 30.10 -, Buchholz 402.242 § 60a AufenthG Nr. 6) und gibt damit zu erkennen, dass es auch insoweit von einer Verwaltungsvorschrift ausgeht.
  • VG Berlin, 09.09.2019 - 19 K 447.17

    Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher strafrechtlicher Verurteilungen;

    Insbesondere ist der Kläger kein "faktischer Inländer", dem ein Leben in seinem Heimatland Irak schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 B 30.10 -, juris Rn. 3, und Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 ).
  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    Stellt eine Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz des Rechts auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).
  • VG Berlin, 13.01.2020 - 34 K 304.18

    Erteilung eines Visums zum Nachzug zum ausländischen Ehegatten

    Des Weiteren ist Herr D... trotz seines langjährigen Aufenthalts in Deutschland auch kein "faktischer Inländer", dem unter Berücksichtigung seines Rechts auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK und seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG ein Leben in der Türkei schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 B 30.10 -, juris Rn. 3, und Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 ).
  • VG München, 28.11.2013 - M 12 K 12.5657

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Dabei wird auf die Dauer des Aufenthalts in Deutschland und die Integration in die deutschen Lebensverhältnisse abgestellt, wobei es letztlich eine Frage des Einzelfalls, die sich einer verallgemeinernden Beantwortung entzieht, ist, ob eine "Verwurzelung" vorliegt (BVerwG, B. v. 14.12.2010 - 1 B 30.10, 1 B 30/10, juris; OVG Bremen, B. v. 21.11.2010 - 1 A 383/09, juris).
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer

    Alle Belange sind einzelfallbezogen festzustellen und zu gewichten sowie im Rahmen einer Gesamtbewertung abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40/07 - BVerwGE 133, 72 und Beschl. v. 14.12.2010 - 1 B 30/10 - juris -).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Stellt die Aufenthaltsbeendigung einen Eingriff in den Schutzbereich dar, so sind in einer Güterabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls das öffentliche Interesse an einer geordneten Einwanderung und der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Schutz auf Privatleben abzuwägen (vgl. EGMR, U.v. 8.11.2016 - Nr. 56971/10 - juris; BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.2.2017 - 19 CS 17.551 - juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778

    Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines

    Eine Ausreise ist aus rechtlichen Gründen unmöglich, wenn dauerhaft sogenannte inlandsbezogene (rechtliche) Ausreisehindernisse bestehen (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 1 B 30.10 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 12; vgl. Kluth in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand: 7/2022, § 25 AufenthG Rn. 128 f.; Röcker in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 25 AufenthG Rn. 104 ff.; Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigR, Stand: 7/2022, § 25 AufenthG Rn. 85 ff.).
  • OVG Bremen, 05.07.2011 - 1 A 184/10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene

  • VG Berlin, 03.12.2019 - 19 194.19

    Klage gegen Ausweisung nebst Abschiebungsandrohung sowie befristetes Einreise-

  • VGH Bayern, 01.03.2023 - 10 ZB 23.132

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach zuvor durch Täuschung

  • VG Berlin, 10.11.2015 - 19 K 294.14

    Ausweisungsverfügung sowie Befristung der Sperrwirkungen

  • VG Berlin, 11.02.2021 - 19 K 246.18

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen der Begehung einer schweren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 18 A 1478/12

    Verweigerung der Erteilung einer Aufenhaltserlaubnis bei Verurteilung zu einer

  • VG Berlin, 03.04.2012 - 35 K 80.11

    Frage der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VG Stuttgart, 08.07.2019 - 11 K 456/19

    Duldungsgrund für einen bereits seit 26 Jahren unauffällig in Deutschland

  • VG Berlin, 12.11.2019 - 19 K 304.18

    Klage gegen eine Ausweisung nebst Abschiebungsandrohung

  • VG Berlin, 18.12.2013 - 15 K 121.12

    Ausländerrecht - Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers wegen

  • VG München, 22.05.2014 - M 12 K 13.5868

    Niederlassungserlaubnis; Daueraufenthalt-EU; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

  • VG Berlin, 07.05.2012 - 35 L 370.11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

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