Rechtsprechung
OVG Bremen, 26.11.2011 - 1 B 309/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
OVG bestätigt Verbot des Konzerts der Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe"
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremPolG § 10 Abs 1; StGB § 130 Abs 3; StGB § 86a Abs 1; VersammlG § 15 Abs 1
OVG bestätigt Verbot des Konzerts der Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe" - Konzertverbot; öffentliche Sicherheit; Rechtsextremismus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bremen.de (Pressemitteilung)
OVG bestätigt Verbot des Konzerts der Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe"
Verfahrensgang
- VG Bremen, 25.11.2011 - 2 V 1811/11
- OVG Bremen, 26.11.2011 - 1 B 309/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 143
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 1 S 245.13
Beschwerde; Konzert; Verbot; Gefahr; öffentliche Sicherheit; Gefahrenprognose; …
Durch verschiedene Videos ist belegt, dass die Besucher der Konzerte dabei gegen Strafgesetze verstoßen haben (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 B 309/11 - juris Rn. 9, dort auch die einschlägigen Internet-Fundstellen).Im Hinblick auf das vom Antragsteller angeführte Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) erscheint es schon zweifelhaft, ob dieses Grundrecht in Ansehung der ausdrücklichen Selbstdarstellung der Band als "apolitisch" (vgl. Seite 2 der Beschwerdeschrift) im vorliegenden Zusammenhang überhaupt betroffen ist, weil es der Band nach eigenem Bekunden nicht auf eine Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung ankommt (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 B 309/11 - juris Rn. 2).
- VG Aachen, 24.01.2018 - 6 K 2293/17
Stadt Hückelhoven: Untersagung eines Konzerts der rechtsextremistischen Band …
Dabei schloss die Beklagte sich der Auffassung des OVG Bremen an, wonach erfahrungsgemäß bei Konzerten der Band "Kategorie C" Rechtsverletzungen durch die Konzertbesucher drohten und nahm insoweit Bezug auf den Beschluss dieses Gerichts vom 26. November 2011 - 1 B 309/11 -, dem Videomitschnitte eines Konzerts zugrunde lagen, bei dem die Zuhörer die Geste des "Hitler-Grußes" zeigten. - AG Zossen, 28.07.2016 - 10 Ds 181/15
Volksverhetzung: Absingen des sog. "U-Bahn-Liedes" durch Fußball-Fans
Dem Judikat des OVG Bremen (Beschluß vom 26. November 2011 - 1 B 309/11 -, juris) läßt sich lediglich entnehmen, daß dieses bei summarischer Prüfung eine Tatbestandserfüllung des § 130 Abs. 3 StGB für nicht fernliegend hält. - VG Gelsenkirchen, 21.02.2017 - 14 K 3390/13
Die Rechte; Konzert; Versammlung; Wahlkampfveranstaltung; Skinheadkonzert; …
vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 B 309/11 -, juris. - VG Hannover, 13.11.2014 - 10 B 12882/14
Salafist; Verbot; Versammlungsfreiheit
Die Auftritte dieser Musikband ziehen besonders Personen aus der gewaltbereiten Hooliganszene sowie dem rechtsextremistischen Milieu an, wobei die Musiker jedenfalls in Vergangenheit bei ihren Konzerten wiederholt Straftaten begangen haben (Verharmlosung des Holocaust, Hitlergruß), was ein Konzertverbot rechtfertigen kann (OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2011 - 1 B 309/11 -, BeckRS 2011, 56338).