Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 04.01.2010

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - L 1 B 311/07 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21241
LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - L 1 B 311/07 KR ER (https://dejure.org/2007,21241)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2007 - L 1 B 311/07 KR ER (https://dejure.org/2007,21241)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2007 - L 1 B 311/07 KR ER (https://dejure.org/2007,21241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Schiedsspruchs; Möglichkeit der Übertragung einer hoheitlichen Aufgabe an eine Schiedsperson; Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den sonstigen Leistungserbringern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin, 27.04.2005 - L 9 B 65/05

    Folgen einer Ablehnung von Vertragsverhandlungen in Bezug auf den Abschluss eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - L 1 B 311/07
    Der Antrag sei begründet, da der Schiedsspruch kraft Gesetzes sofort vollziehbar sei, wie das Landessozialgericht Berlin am 27. April 2005 zum Aktenzeichen L 9 B 65/05 KR ER entschieden habe.
  • LSG Hessen, 26.11.2009 - L 8 KR 325/07

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Verträge der

    Eine derartige ausdrückliche Anordnung enthält § 132 a SGB V jedenfalls nicht (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2007, Az.: L 1 B 311/07 KR ER; Beschluss vom 26.07.2007, Az.: L 24 KR 408/07 ER veröffentlicht in JURIS).

    Auch sonst findet sich in § 132 a SGB V kein Hinweis darauf, dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern durch hoheitliche Regelung ersetzt werden sollen (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.8.2007, Az.: L 1 B 311/07 KR ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 1 KR 341/11

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren - Auswahl der Schiedsperson -

    Die Bestimmung der Schiedsperson durch die Aufsichtsbehörde verhilft dem Schiedsspruch dieser Person zur vertragsgleichen Wirkung nach § 37 Abs. 6 Satz 2 des für Brandenburg bestehenden Vertrages nach § 132a Abs. 2 SGB V. Auch wenn insoweit eine Wirkung des Schiedsspruchs als Vertragsinhalt kraft Gesetzes eintritt (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2010 - Az.: B 3 KR 1/10 R; Senat, Beschluss vom 29. August 2007 - Az.: L 1 B 311/07 KR ER Rn. 24 bei Juris), hat der Verwaltungsakt zur Bestimmung der Schiedsperson für das Eingreifen dieser gesetzlichen Rechtsfolge zumindest Tatbestandswirkung.

    Da der Schiedsspruch selbst kein Verwaltungsakt und damit einer Bestandskraft nicht zugängig ist (BSG, Urteil vom 25. November 2010 - Az.: B 3 KR 1/10 R; Senat, Beschluss vom 29. August 2007 - Az.: L 1 B 311/07 KR ER), hängt seine Rechtswirkung von der Wirksamkeit der Bestimmung der Schiedsperson ab.

  • SG Potsdam, 25.01.2008 - S 7 KR 268/07

    Rahmenvertrag über die einheitliche Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege;

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsauffassung des 24. und 1. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschlüsse vom 26. Juli 2007, Az.: L 24 KR 408/07 ER und vom 29. August 2007, Az.: L 1 B 311/07 KR ER, beide veröffentlicht unter Juris; a.A. der 9. Senats des LSG Berlin in seiner Entscheidung vom 27. April 2005, Az.: L 9 B 65/05 KR ER, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.01.2010 - 1 B 311/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16865
OVG Sachsen, 04.01.2010 - 1 B 311/07 (https://dejure.org/2010,16865)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.01.2010 - 1 B 311/07 (https://dejure.org/2010,16865)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2010 - 1 B 311/07 (https://dejure.org/2010,16865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 48, § 49a
    Ausgleichszahlung, Unionsrecht, Ausgleichszahlung, Vertrauensschutz, Katasterpläne, Rückforderung

  • Wolters Kluwer

    Reduzierung des Rücknahmeermessens einer Behörde aus Gründen des Europäischen Unionsrechts mit Rücksicht auf die Rückzahlungspflicht "auf Null"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierung des Rücknahmeermessens einer Behörde aus Gründen des Europäischen Unionsrechts mit Rücksicht auf die Rückzahlungspflicht "auf Null"

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 30.10.2009 - 1 B 484/06

    Aufhebungspflicht und Rückforderungspflicht einer kofinanzierten Förderung nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2010 - 1 B 311/07
    Das Rücknahmeermessen der Behörde war daher aus Gründen des Europäischen Unionsrechts mit Rücksicht auf die Rückzahlungspflicht "auf Null" reduziert (Art. 14 Abs. 1 VO [EWG] Nr. 3887/92 der Kommission v. 23.12.1992; vgl. SächsOVG, Urt. v. 30.10.2009 - 1 B 484/06).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2010 - 1 B 311/07
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • EuGH, 19.11.2002 - C-304/00

    Strawson und Gagg & Sons

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2010 - 1 B 311/07
    Von einer Sanktionierung und insoweit auch Rückforderung für die Vergangenheit ist nur abzusehen, wenn der Betriebsinhaber den Nachweis erbringt, dass er sich bei der Flächenbestimmung korrekt auf von der zuständigen Behörde anerkannte Angaben gestützt hat (Art. 9 Abs. 2 UAbs. 4 VO [EWG] Nr. 3887/92 der Kommission v. 23.12.1992; EuGH, Urt. v. 19.11.2002 - C-304/00, Abs. Nr. 46 f., 64 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
    vgl. in diesem Zusammenhang EuGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - C-286/05 -, Haug, Slg. 2006, I-4121, = juris, Rn. 21, in dem der EuGH ausgeführt hat, dass die unzutreffende Angabe zu berücksichtigender Flächen in einem Beihilfeantrag eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 darstellt; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LB 27/10 -, juris, Rn. 114, das eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO [EG, Euratom] Nr. 2988/95 in der unrichtigen Angabe über die (vermeintliche) Eigenschaft als Erzeuger von zur Stärkeherstellung bestimmten Kartoffeln in Anträgen auf Gewährung von Ausgleichszahlungen sieht; vgl. in diesem Zusammenhang auch Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 1 B 311/07 -, RdL 2010, 222, = juris, Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
    vgl. in diesem Zusammenhang EuGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - C-286/05 -, Haug, Slg. 2006, I-4121, = juris, Rn. 21, in dem der EuGH ausgeführt hat, dass die unzutreffende Angabe zu berücksichtigender Flächen in einem Beihilfeantrag eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 darstellt; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LB 27/10 -, juris, Rn. 114, das eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO [EG, Euratom] Nr. 2988/95 in der unrichtigen Angabe über die (vermeintliche) Eigenschaft als Erzeuger von zur Stärkeherstellung bestimmten Kartoffeln in Anträgen auf Gewährung von Ausgleichszahlungen sieht; vgl. in diesem Zusammenhang auch Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 1 B 311/07 -, RdL 2010, 222, = juris, Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
    vgl. in diesem Zusammenhang EuGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - C-286/05 -, Haug, Slg. 2006, I-4121, = juris, Rn. 21, in dem der EuGH ausgeführt hat, dass die unzutreffende Angabe zu berücksichtigender Flächen in einem Beihilfeantrag eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 darstellt; Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LB 27/10 -, juris, Rn. 114, das eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO [EG, Euratom] Nr. 2988/95 in der unrichtigen Angabe über die (vermeintliche) Eigenschaft als Erzeuger von zur Stärkeherstellung bestimmten Kartoffeln in Anträgen auf Gewährung von Ausgleichszahlungen sieht; vgl. in diesem Zusammenhang auch Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 1 B 311/07 -, RdL 2010, 222, = juris, Rn. 3.
  • VG Lüneburg, 02.03.2020 - 1 A 151/19

    Betriebsprämie; Ersttäter; Ersttäterprivileg; Fernerkundung; Günstigkeitsprinzip;

    Nach dem Rechtsgedanken des Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission vom 23. Dezember 1992 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen (ABl. L 391 S. 36) - im Folgenden: Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 - handelt ein Beihilfeempfänger auch dann schuldlos, wenn er sich in seinem Antrag auf anerkannte Angaben der zuständigen Behörde gestützt hat und billigerweise stützen durfte (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 4.1.2010 - 1 B 311/07 -, juris Rn. 4; VG Minden, Urt. v. 16.11.2005, a.a.O, Rn. 36, 42).
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