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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85 (https://dejure.org/1985,575)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.08.1985 - 1 B 319/85 (https://dejure.org/1985,575)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 (https://dejure.org/1985,575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 773
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 62 PV 6.05

    Mitbestimmung bei der Übertragung eines Dienstpostens

    Wie das Verwaltungsgericht insoweit mit Blick auf die Planstellenverwaltung im Wege der sogenannten Topfwirtschaft - bei der es an einer Verknüpfung zwischen Dienstposten und einer bestimmten (bewerteten) Planstelle fehlt (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54, m.w.N.) - im Ausgangspunkt zutreffend festgestellt hat, liegt die Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit gemäß §§ 75 Abs. 1 Nr. 2, 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG auch dann vor, wenn mit der Übertragung eines Dienstpostens in sonstiger, rechtlich abgesicherter Weise eine klar verbesserte, sich konkret abzeichnende Beförderungschance eröffnet wird, die derjenigen bei der Übertragung eines bereits höher bewerteten Dienstpostens vergleichbar ist (vgl. insb. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 10/98 -, juris, Rdn. 23 des Ausdrucks); dies erklärt sich aus dem Sinn und Zweck der hier inmitten stehenden Mitbestimmungsregelung; die Mitbestimmung soll die für die spätere Beförderung maßgebliche Auswahlentscheidung erfassen und sich deshalb auch auf die Vorwirkungen von - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - "weichenstellenden Vorentscheidungen" - erstrecken (BVerwG, a.a.O., juris, Rdn. 25 des Ausdrucks).

    Soweit die Beteiligte demgegenüber in der Beschwerde geltend macht, es gebe gegenüber anderen Oberregierungsräten und Angestellten der Vergütungsgruppe BAT I b keinen Vorrang für Referatsleiter bei Beförderungen nach A 15 bzw. BAT I a, und maßgeblich für die Auswahl sei allein ein Vergleich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, würde dies den Umstand unberücksichtigt lassen, dass die Wahrnehmung des Dienstpostens eines Referatsleiters im Rahmen der späteren dienstlichen Anlassbeurteilung berücksichtigt werden muss und bei einem Bewerbervergleich (mit Bewerbern aus der Ebene der Referenten) dazu führt, dass diejenigen, die die - gegenüber der bloßen Referententätigkeit anspruchsvolleren - Aufgaben der Referatsleitung wahrgenommen haben, eine vergleichsweise höhere Leitung erbracht haben als die Mitbewerber, die zwar das gleiche statusrechtliche Amt bekleiden (hier: A 14), aber insoweit lediglich die vergleichsweise weniger anspruchsvolle Referententätigkeit ausgeübt haben (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54, 55 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2001 - 6 B 1776/00

    Übertragung einer Beförderungsstelle auf einen Beamten i.S.d. Prinzips der

    vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 2 B 10392/97.OVG -, ZBR 1998, 59, 19. Februar 1997 - 2 B 10139/97.OVG -, ZBR 1998, 60, und vom 14. Februar 1997 - 2 B 10068/97 -, NVwZ-RR 1998, 446; Hess VGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 -, NVwZ-RR 1998, 446, 6. Oktober 1994 - 1 TG 1319/94 -, IÖD 1995, 64, 20. April 1993 - 1 TG 709/93 -, NVwZ-RR 1994, 350, und vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 -, NJW 1985, 1103 (m.w.N.); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 4 S 47/96 -, IÖD 1996, 195, und vom 20. März 1995 - 4 S 4/95 -, ESVGH 45, 251; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - B 3 S 193/96 -, ZBR 1997, 296; OVG Saarlouis, Beschluss vom 1. Juli 1994 - 1 W 38/94 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 2 M 4622/93 -, OVGE 44, 414; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1984 - 2 B 123/83 -, DÖD 1985, 42; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 4. September 2001 - 1 B 205/01 -, 24. März 1995 - 12 B 632/95 -, 28. September 1989 - 6 B 1929/89 - (m.w.N.) und vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54, sowie Schnellenbach, ZBR 1997, 169 (170).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - 62 PV 10.05

    Mitbestimmung bei Referatsleiterdienstposten BesGr A 16 im Presse- und

    Wie das Verwaltungsgericht insoweit mit Blick auf die Planstellenverwaltung im Wege der sogenannten Topfwirtschaft - bei der es an einer Verknüpfung zwischen Dienstposten und einer bestimmten (bewerteten) Planstelle fehlt (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54, m.w.N.) - im Ausgangspunkt zutreffend festgestellt hat, liegt die Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit gemäß §§ 75 Abs. 1 Nr. 2, 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG auch dann vor, wenn mit der Übertragung eines Dienstpostens in sonstiger, rechtlich abgesicherter Weise eine klar verbesserte, sich konkret abzeichnende Beförderungschance eröffnet wird, die derjenigen bei der Übertragung eines bereits höher bewerteten Dienstpostens vergleichbar ist (vgl. insb. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 10/98 -, juris, Rdn. 23 des Ausdrucks); dies erklärt sich aus dem Sinn und Zweck der hier inmitten stehenden Mitbestimmungsregelung; die Mitbestimmung soll die für die spätere Beförderung maßgebliche Auswahlentscheidung erfassen und sich deshalb auch auf die Vorwirkungen von - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - "weichenstellenden Vorentscheidungen" - erstrecken (BVerwG, a.a.O., juris, Rdn. 25 des Ausdrucks).

    Ist in den Fällen der Topfwirtschaft jedenfalls - abgesehen von den weiteren, vorstehend genannten Unsicherheiten - vor einer (endgültigen) Beförderung und Einweisung in eine Planstelle der BesGr A 16 immerhin noch die Bewährung auf dem entsprechenden Dienstposten erforderlich, um einer Beförderung entgegen zu sehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 1 A 4182/99.PVB -, juris, Rdn. 22 des Ausdrucks; auch schon Beschluss vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54, 55, wonach die Wahrnehmung der Aufgaben des intern höherbewerteten Dienstpostens im Rahmen der dienstlichen Anlassbeurteilung berücksichtigt werden müsse), kann nicht angenommen werden, dass es dem Willen des Gesetzgebers entsprochen hätte, bereits in dem Stadium der Übertragung des Dienstpostens unter Beibehaltung des bisherigen Statusamtes den als Ausnahmebestimmung geregelten Tatbestand des Entfallens der Mitbestimmung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wirksam werden zu lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 62 PV 7.05

    Bestehen einer Mitbestimmungspflicht bei der Übertragung von Referatsleitungen

    Wie das Verwaltungsgericht insoweit mit Blick auf die Planstellenverwaltung im Wege der sogenannten Topfwirtschaft - bei der es an einer Verknüpfung zwischen Dienstposten und einer bestimmten (bewerteten) Planstelle fehlt (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54, m.w.N.) - im Ausgangspunkt zutreffend festgestellt hat, liegt die Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit gemäß §§ 75 Abs. 1 Nr. 2, 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG auch dann vor, wenn mit der Übertragung eines Dienstpostens in sonstiger, rechtlich abgesicherter Weise eine klar verbesserte, sich konkret abzeichnende Beförderungschance eröffnet wird, die derjenigen bei der Übertragung eines bereits höher bewerteten Dienstpostens vergleichbar ist (vgl. insb. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 10/98 -, juris, Rdn. 23 des Ausdrucks); dies erklärt sich aus dem Sinn und Zweck der hier inmitten stehenden Mitbestimmungsregelung; die Mitbestimmung soll die für die spätere Beförderung maßgebliche Auswahlentscheidung erfassen und sich deshalb auch auf die Vorwirkungen von - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - "weichenstellenden Vorentscheidungen" - erstrecken (BVerwG, a.a.O., juris, Rdn. 25 des Ausdrucks).

    Soweit die Beteiligte demgegenüber in der Beschwerde geltend macht, es gebe gegenüber anderen Oberregierungsräten und Angestellten der Vergütungsgruppe BAT I b keinen Vorrang für Referatsleiter bei Beförderungen nach A 15 bzw. BAT I a, und maßgeblich für die Auswahl sei allein ein Vergleich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, würde dies den Umstand unberücksichtigt lassen, dass die Wahrnehmung des Dienstpostens eines Referatsleiters im Rahmen der späteren dienstlichen Anlassbeurteilung berücksichtigt werden muss und bei einem Bewerbervergleich (mit Bewerbern aus der Ebene der Referenten) dazu führt, dass diejenigen, die die - gegenüber der bloßen Referententätigkeit anspruchsvolleren - Aufgaben der Referatsleitung wahrgenommen haben, eine vergleichsweise höhere Leitung erbracht haben als die Mitbewerber, die zwar das gleiche statusrechtliche Amt bekleiden (hier: A 14), aber insoweit lediglich die vergleichsweise weniger anspruchsvolle Referententätigkeit ausgeübt haben (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, ZBR 1986, 54, 55 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - 12 A 1506/93

    Beamter; Dienstherr; Schadensersatz; Nichtbeförderng; Schadensverursachende

    vgl. zum Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren Urteil des Senats vom 25. Januar 1982 - 12 A 1616/79; im Wehrdienstbereich BVerwG, Beschluß vom 20. Februar 1985 - 1 WB 37.83, 113.84 - , DVBl 1985, S. 747; zum vorläufigen Rechtsschutz VGH Kassel, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - I TG 23/81 -, NVwZ 1982, S. 638; OVG NW, Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 319/85 -, NVwZ 1986, S. 773.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung

    Dies gilt auch in den Fällen der sog. "Topfwirtschaft", bei der es an einer festen Verknüpfung von Dienstposten mit Statusämtern und demzufolge Planstellen fehlt, die Beförderungsstellen also von Fall zu Fall dort verwendet werden, wo eine Beförderungsmöglichkeit ausgeschöpft werden soll (vgl. zur "Topfwirtschaft" OVG Münster, Beschluß vom 30.8.1985, ZBR 1986, 54; Nds. OVG, Beschluß vom 1.9.1993, Der Personalrat 1994, 290).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

    Die Vergabe von Stellen dieser Art wird auch als "Topfwirtschaft" bezeichnet (vgl. OVG NW, Beschluß vom 30.08.1985 - 1 B 319/85 -, NVwZ 1986, 773 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Dass in diesem Zusammenhang lediglich die vorläufige Untersagung einer Ernennung, nicht aber auch einer Dienstpostenvergabe erwähnt wird, gewinnt deswegen besonderes Gewicht, weil in der Begründung der Entscheidung wiederholt zwischen der Ernennung und der Dienstpostenvergabe deutlich unterschieden wird (wie hier insb. Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925, sowie - zumindest in der Tendenz, allerdings teilw. die hier im Rahmen des Anordnungsgrundes gewürdigten Gesichtspunkte als ausschlaggebende Kriterien im Rahmen der hauptsacheoffenen Interessenabwägung einstufend - OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88, und OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66); a. A. - bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens generell einen Anordnungsgrund bejahend - OVG Münster, NVwZ 1986, 773; VGH Kassel, NVwZ 1986, 766 (767); Günther, DÖD 1984, 164 f.; ders., NVwZ 1986, 703).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95

    Beförderung; Dienstposten; Fliegende Ausschreibung

    Danach ist es rechtlich zwingend geboten, in den Fällen, in denen ein intern höherbewerteter Dienstposten ohne Zuordnung einer bestimmten Planstelle übertragen wird, das gesamte Auswahlverfahren beginnend mit der Ausschreibung des Dienstpostens über die Auswahl der Bewerber bis hin zur Ableistung einer Probezeit und der endgültigen Übertragung des Dienstpostens, unter uneingeschränkter Beachtung des Leistungsgrundsatzes zu betreiben (OVG Münster, Beschl. v. 30.8.1985, NVwZ 1986, 773, Beschl. v. 20.7.1992, DÖD 1993, 143, Beschl. v. 21.9.1994, ZBR 1995, 80 = DVBl. 1995, 207).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 12 B 1132/00

    Anordnungsanspruch im Rahmen einer vorläufigen Untersagung über die Besetzung

  • OVG Thüringen, 05.02.1998 - 2 EO 594/96

    Recht der Landesbeamten; Dienstpostenbesetzung; Konkurrentenstreit;

  • VGH Hessen, 29.01.1987 - 1 TG 3162/86

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei Übertragung der Funktion eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1999 - 19 B 1512/99

    Anspruch auf Besetzung einer Schulleiterstelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03

    Übertragung einer Referatsleitung ; Besetzung der Stelle des Referatsleiters im

  • VG Magdeburg, 12.02.2004 - 8 B 536/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 26/94

    Hauptsacheerledigung; Dienstpostenübertragung; Mitbewerber; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 08.07.1988 - 6 PB 9.88

    Besoldungsgruppe von Dienstposten einer Planstelle

  • VG Düsseldorf, 30.06.2000 - 26 L 1172/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - 12 B 1255/99

    Chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - 12 B 1256/99

    Chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der

  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1833/93

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers; Genereller

  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1672/93

    Antrag auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Zumutbarkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 977/93

    Antrag eines Arbeitsgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Genereller

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Beförderungsstelle

  • VG Düsseldorf, 23.07.2007 - 2 L 845/07

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Polizeibeamten auf Erlass

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung höherwertiger

  • VG Düsseldorf, 01.04.2010 - 2 L 181/10

    Besetzungsstopp Funktionsstelle Funktionszuordnung Vertrauensschutz

  • VG Düsseldorf, 15.02.2008 - 2 L 1910/07

    Streit über die Besetzung einer beamtenrechtlichen Beförderungsstelle; Umsetzung

  • VG Lüneburg, 19.08.2002 - 1 B 38/02

    Aktuelle Beurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlverfahren;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - 5 A 12191/98

    Mitbestimmung des Personalrats bei Erlass von Richtlinien über die personelle

  • VG Lüneburg, 10.01.2003 - 1 B 52/02

    Amtszulage; Ausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Auswahlvermerk;

  • VG Düsseldorf, 13.02.2004 - 2 L 4334/03

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des konkurrentenrechtlichen Rechtsschutzes i.R.d.

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