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   BVerwG, 08.03.1994 - 1 B 32.94   

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https://dejure.org/1994,7939
BVerwG, 08.03.1994 - 1 B 32.94 (https://dejure.org/1994,7939)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1994 - 1 B 32.94 (https://dejure.org/1994,7939)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1994 - 1 B 32.94 (https://dejure.org/1994,7939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Ausweisung eines Bürgers der Europäischen Union aus einem Mitgliedstaat - Beurteilung einer Ausweisungsverfügung im Zeitpunkt des Erlass eines Widerspruchsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Insofern kann auf den hinsichtlich der Verkehrsfreiheiten normierten Vorbehalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit nach Art. 39 Abs. 3, 46 Abs. 1 EG (früher Art. 48 Abs. 3, 56 Abs. 1) zurückgegriffen werden (Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 Aufenthalt G/EWG Nr. 8; Beschluß vom 8. März 1994 - BVerwG 1 B 32.94 - a.a.O. Nr. 10; Haag a.a.O. Art. 8 a Rn. 8).
  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 860/94

    Ausländerrecht: Regelausweisung eines Straftäters aus Marokko; keine Auswirkungen

    Diesen Regelungen kommt zwar unmittelbare Wirkung zu (vgl. Europäischer Gerichtshof, Vorabentscheidung vom 31. Januar 1991 - Rs. C-18/90 -, InfAuslR 1991, 105; Urteil vom 20. April 1994 - C-58/93 -, InfAuslR 1994, 249).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 1 B 14.97

    Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf die

    Dasselbe gilt für die allgemeine Freizügigkeit der Unionsbürger gemäß Art. 8 a EGV, die ohnehin nur vorbehaltlich der in dem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen besteht (vgl. dazu auch Beschluß vom 8. März 1994 - BVerwG 1 B 32.94 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 10).
  • BVerwG, 31.03.2000 - 1 B 21.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Danach sind die Voraussetzungen der Ausweisung eines Freizügigkeitsberechtigten rechtsgrundsätzlich in dem Sinne geklärt, daß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen muß, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und eine diesen Anforderungen entsprechende Wiederholungsgefahr festgestellt ist (vgl. im einzelnen BVerwGE 57, 61 m.w.N.; zusammenfassend - auch zur Bedeutung von Betäubungsmitteldelikten - Beschluß vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5; s. ferner Beschluß vom 8. März 1994 - BVerwG 1 B 32.94 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 10).
  • VG Karlsruhe, 21.06.1999 - 12 K 871/99
    Für dieses zweckunabhängige Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt gelten die im EGV und dessen Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen, zu denen auch die im Sinne der Art. 48 Abs. 3 und 56 Abs. 1 EGV aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen zählen, die mit § 12 AufenthG/EG in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. März 1994 - 1 B 32/94, InfAuslR 1994, 249 = Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/ EWG Nr. 10).
  • FG Baden-Württemberg, 20.01.1997 - 14 K 498/91

    Finanzgerichtsordnung; Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Der BFH hat (mit Beschluß vom 17. Juni 1992 - II B 217/91/BFH/NV 1993, 479) ein Ordnungsgeld von 400,- DM in einem Fall als ermessensgerecht angesehen, in dem ein Zeuge den Vernehmungstermin versäumt hatte, weil er versehentlich die durch Niederlegung beim Postamt zugestellte Ladung nicht abgeholt hatte (ebenso Beschluß des BFH vom 02. November 1994 - 1 B 32/94, BFH/NV 1995, 615).
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