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   BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01, 1 PKH 43.01   

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BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01, 1 PKH 43.01 (https://dejure.org/2002,6059)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 1 B 326.01, 1 PKH 43.01 (https://dejure.org/2002,6059)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 1 B 326.01, 1 PKH 43.01 (https://dejure.org/2002,6059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Gesundheitliche Risiken für den Fall einer Rückkehr nach Angola; Rückbildung des Immunsystems aus Afrika stammender Ausländer; Unzulässigkeit ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 2 Nr. 2
    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, Semi-Immunität, Infektionsrisiko, Beschwerde, Verfahrensmangel, Beweisantrag, Ablehnung, Sachverständigengutachten, Eigene Sachkunde, Beweisermittlungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Zwar steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO in Verbindung mit § 412 ZPO in entsprechender Anwendung), die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens etwa wegen bereits vorhandener Erkenntnismittel oder im Hinblick auf die sonst ausreichend bestehende eigene Sachkunde abzulehnen (vgl. etwa Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).

    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nur vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - a.a.O.; Beschluss vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7; Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87] ).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Zwar steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO in Verbindung mit § 412 ZPO in entsprechender Anwendung), die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens etwa wegen bereits vorhandener Erkenntnismittel oder im Hinblick auf die sonst ausreichend bestehende eigene Sachkunde abzulehnen (vgl. etwa Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres, dass die im Zielstaat der Abschiebung drohende Gesundheitsgefahr auch dann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG begründen kann, wenn sie durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt ist (Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 [BVerwG 25.11.1997 - 9 C 58/96] ; vgl. ferner Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 9 C 36.97 - [...]; Urteil vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 12).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres, dass die im Zielstaat der Abschiebung drohende Gesundheitsgefahr auch dann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG begründen kann, wenn sie durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt ist (Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 [BVerwG 25.11.1997 - 9 C 58/96] ; vgl. ferner Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 9 C 36.97 - [...]; Urteil vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 12).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 7 B 199.98

    Verletzung der Aufklärungspflicht infolge Ablehnung von Beweisanträgen -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nur vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - a.a.O.; Beschluss vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7; Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87] ).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nur vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - a.a.O.; Beschluss vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7; Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87] ).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 9 C 36.97

    Sri Lanka, Tamilen, Hindus, Bürgerkrieg, Situation bei Rückkehr, Alleinstehende

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres, dass die im Zielstaat der Abschiebung drohende Gesundheitsgefahr auch dann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG begründen kann, wenn sie durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt ist (Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 [BVerwG 25.11.1997 - 9 C 58/96] ; vgl. ferner Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 9 C 36.97 - [...]; Urteil vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 12).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nur vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - a.a.O.; Beschluss vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7; Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87] ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Dass die Behauptung der Erkrankung des Klägers zu 1 an einer PTBS mit einhergehender Suizidgefahr ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt oder aus der Luft gegriffen wäre (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69), kann angesichts des vorgelegten fachärztlichen Attests vom 11. März 2005 nicht angenommen werden.
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer;

    Ein unzulässiger Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten erkennbar ohne greifbare tatsächliche Anhaltspunkte willkürlich "ins Blaue hinein" erhoben worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6 f. und vom 30. Januar 2002 - 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 S. 31; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 1619/08

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2002 - 1 B 326/01, 1 PKH 43/01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 und Beschluss vom 27.03.2000 - 9 B 518/99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht es im Ermessen des Tatsachengerichts (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entspr. Anw.), die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens im Hinblick auf bereits vorhandene Erkenntnismittel abzulehnen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30.01.2002, aaO und vom 27.03.2000, aaO).

  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden;

    Zwar steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung), die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens etwa wegen bereits vorhandener Erkenntnismittel oder im Hinblick auf die sonst ausreichend bestehende eigene Sachkunde abzulehnen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69, S. 31, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Behauptungen, die aus der Luft gegriffen sind und durch keinerlei greifbare Anhaltspunkte gestützt werden, muss das Gericht nicht nachgehen (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2002 - BVerwG 7 B 92.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 30.01.2002 - BVerwG 1 B 326.01, 1 PKH 43.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter "Ausforschungs"-Beweisantrag liegt vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und "aus der Luft gegriffen" sind (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002, - BVerwG 1 B 194.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320; Beschluss vom 30. Januar 2002, - BVerwG 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69; Beschluss vom 28. März 2006, - BVerwG 1 B 91.05 -, NVwZ 2007, 346-347).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei

    Einem Prozessbeteiligten ist es verwehrt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, für deren Wahrheitsgehalt wenigstens nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BayVGH, B. v. 25.2.2016 - 3 ZB 13.2198 -, Rn. 4, juris; BVerwG, B. v. 13.6.2007 - 4 BN 6/07; B. v. 5.3.2002 - 1 B 194/01; B. v. 30.1.2002 - 1 B 326/01 - jeweils in juris; OVG NW, B. v. 1.12.2011 - 6 A 512/11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter Ausforschungs-Beweisantrag liegt aber nur vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und aus der Luft gegriffen sind (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 BVerwG 1 B 194.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 BVerwG 1 B 326.01 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16

    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit;

    b) Ein Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag, der als unzulässig abgelehnt werden kann, liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 30. Januar 2002 - 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 und vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:221014B8B99.13.0] - juris Rn. 40; stRspr).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 Nr. 69 S. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 8 A 3053/08

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 2 A 2645/08

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Wohnnutzung eines ehemaligen

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07

    Die Beschwerde ist mit einer Rüge zur verfahrensfehlerhaften Ablehnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 2 A 2423/15

    Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Bestimmtheit und Nachbarschutzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 8 A 159/05

    Türkei, HADEP, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Verfolgungsbegriff,

  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05

    Vereinbarkeit einer Hundesteuer mit dem geltenden Recht; Vereinbarkeit einer für

  • BVerwG, 20.09.2007 - 9 BN 2.07

    Berechnung der Verteilung der Kosten für Schmutzwasser und Niederschlagswasser

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05

    Anwendung eines herabgestuften Maßstabs für die Beurteilung einer drohenden

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 388/04
  • BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 54.05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags als

  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02

    Angola, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 12 A 2942/07

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch verfrühte Schließung der mündlichen

  • BVerwG, 18.03.2004 - 1 B 172.03

    Frage einer Verschlechterung der Lage der Kurden in der Türkei durch deren

  • VGH Bayern, 25.02.2016 - 3 ZB 13.2198

    Polizeilicher Einsatz im Saunabereich als Dienstunfall - Ausforschungsbeweis

  • BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13

    Einwirken der Erschütterungen von der A 3 auf ein Wohnhaus i.R.d. Beweisantrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11

    Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine

  • BVerwG, 18.09.2003 - 1 B 433.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - 12 A 326/04

    Benachteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aufgrund eines

  • BVerwG, 18.07.2003 - 1 B 164.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichteinholen eines staatlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2005 - 12 A 5159/04
  • VG Köln, 07.12.2022 - 22 K 6207/21
  • VG Mainz, 21.09.2007 - 4 K 41/07

    Zur Duldungspflicht des Eigentümers, die Überprüfung einer Gasheizung mit

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