Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.08.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92   

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BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92 (https://dejure.org/1992,2607)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1992 - 1 B 33.92 (https://dejure.org/1992,2607)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1992 - 1 B 33.92 (https://dejure.org/1992,2607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerungsanspruch für Abkömmlinge Verfolgter - Vorliegen eines Interesses an der Einheit oder Fortbildung des Rechts - Reichweite des grundgesetzlich geregelten Wiedereinbürgerungsanspruchs - Anspruch auf Wiederherstellung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 116 Abs. 2 S. 1
    Einbürgerungsanspruch für Abkömmlinge Verfolgter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1940 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 795
  • FamRZ 1992, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92
    Wie der beschließende Senat bereits ausgesprochen hat, kann bei den - nicht selbst ausgebürgerten, sondern nach der Ausbürgerung des maßgebenden Elternteils geborenen - Abkömmlingen von einer "Wiedereinbürgerung" (Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG) sinnvoll nur gesprochen werden, wenn an die infolge der Ausbürgerung vorenthaltene deutsche Staatsangehörigkeit angeknüpft wird, also der staatsangehörigkeitsrechtliche Zustand "wieder"hergestellt wird, der ohne die Ausbürgerung bestanden hätte (Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - BVerwGE 85, 108 [BVerwG 27.03.1990 - 1 C 5/87]).

    Die Kläger beziehen sich auf das oben erwähnte Urteil des Senats vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92
    Im vorliegenden Verfahren braucht dagegen nicht geklärt zu werden, ob auch in der Zeit vom 1. April 1953 bis zum 31. Dezember 1974 geborene eheliche Abkömmlinge ausgebürgerter Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit (noch) nicht wieder erworben hatten, nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG einbürgerungsberechtigt sind, obwohl sie ohne Ausbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt aufgrund der ehelichen Abstammung von ihrer Mutter erworben hätten (vgl. § 4 Abs. 1 RuStAG a.F. und dazu BVerwGE 75, 86 [BVerwG 21.10.1986 - 1 C 44/84]), oder ob ihnen die Möglichkeit eines befristeten Erklärungserwerbs nach Art. 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1974 in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift eröffnet war (vgl. dazu Makarov/v.Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Auflage Art. 116 Rdnr. 90).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92
    Soweit der Senat in diesem Urteil im Anschluß an sein Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 122.80 - (BVerwGE 68, 220) den Rechtssatz aufgestellt hat, daß der fragliche Einbürgerungsanspruch nur den Kindern eines Ausgebürgerten zusteht, die zu ihm in einem rechtlichen Verhältnis stehen, an welches das Staatsangehörigkeitsrecht den gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit knüpft, ist damit entgegen der Auffassung der Kläger nicht zugleich entschieden worden, daß in der Zeit vom 1. April 1953 bis zum 31. Dezember 1974 geborene eheliche Kinder ausgebürgerter Frauen zu dem Personenkreis zählen, dem die Rechte nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG zustehen, namentlich nicht für Fälle, in denen die Mutter im Zeitpunkt der Geburt wieder deutsche Staatsangehörige war.
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    Es hat auf folgende Entscheidungen hingewiesen: das Urteil vom 6. Dezember 1983, BVerwGE 68, 220; das Urteil vom 21. Oktober 1986, BVerwGE 75, 86; das Urteil vom 27. März 1990, BVerwGE 85, 108; den Beschluss vom 20. März 1992 - 1 B 33.92 - das Urteil vom 11. Januar 1994, BVerwGE 95, 36; und den Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -.
  • VG Köln, 20.02.2008 - 10 K 1056/06
    Weil selbst in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt ist, ob ein Abkömmling eines Ausgebürgerten, der die deutsche Staatsangehörigkeit bei Hinwegdenken der Ausbürgerung allein nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erwerben kann, mit Aussicht auf Erfolg eine Wiedereinbürgerung gemäß Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG erreichen kann, verneinend: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.11.1991 - 12 UE 3389/90 -, InfAuslR 1992, 104; offengelassen durch (nachgehend) BVerwG, Beschluss vom 20.03.1992 - 1 B 33.92 -, InfAuslR 1992, 212 m.w.N. (jeweils für zwischen 1953 und 1974 geborene eheliche Abkömmlinge ausgebürgerter Mütter), ist es erst recht nicht von einem rechtlichen Laien zu vertreten, wenn er von einer Stellung eines Antrags auf Wiedereinbürgerung, dessen Erfolg mangels gerichtlicher Klärung der Rechtslage schon grundsätzlich zweifelhaft ist, absieht.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 11.08.1993 - 1 B 33.92   

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