Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 27.10.2004

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   BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04   

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https://dejure.org/2004,2432
BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04 (https://dejure.org/2004,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2004 - 1 B 33.04 (https://dejure.org/2004,2432)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2004 - 1 B 33.04 (https://dejure.org/2004,2432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 130 a; EntlG Art. 2 § 5 Abs. 1
    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 130 a
    Aufhebung; Berufungsgericht; Berufungsurteil; Beschlussverfahren; Bindungswirkung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Gehörsrüge; Revisionsgericht; Verfahrensfehler; Zurückverweisung; mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren; vereinfachtes ...

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Erforderlichkeit der ordnungsgemäßen Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes; Ordnungsgemäße Darlegung durch Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 130 a; VwGO § 144
    Revisionsverfahren, Grundsätzliche Bedeutung, Türkei, Dorfschützer, Rechtsfragen, Rechtliches Gehör, Mündliche Verhandlung, Ermessen, Zurückverweisung, Berufungsverfahren, Besetzungsrüge, Glaubwürdigkeit, Befragung, Anhörung

  • Judicialis

    VwGO § 130 a; ; EntlG Art. 2 § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 130 a; EntlG Art. 2 § 5 Abs. 1
    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1298 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 336
  • DVBl 2005, 254
  • DÖV 2005, 297
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04
    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung von § 130 a VwGO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl I 2809) die Entscheidungsmöglichkeit der Oberverwaltungsgerichte im Beschlussverfahren in Dauerrecht überführt und zugleich den Anwendungsbereich der Vorschrift gegenüber Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG erweitert, indem von diesem Verfahren nunmehr auch über den Zeitpunkt der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und Anordnung einer Beweiserhebung hinaus Gebrauch gemacht werden kann (vgl. hierzu Beschluss vom 16. Juni 1999 - BVerwG 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 40, S. 18 f.).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04
    Ob das Berufungsgericht den ihm nach § 130 a VwGO eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr, etwa Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 05.08.1980 - 4 B 114.80

    Zurückverweisung - Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für Art. 2 § 5 Abs. 1 Entlastungsgesetz vom 31. März 1978 (BGBl I 446) - EntlG -, die Vorläufervorschrift des § 130 a VwGO, entschieden (vgl. Beschluss vom 5. August 1980 - BVerwG 4 B 114.80 - NJW 1981, 935).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 1 B 12.11

    Aussetzung des Verfahrens; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; vereinfachtes

    Es würde - wie bei der Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Revisionsgericht - auch bei der vorliegenden Verfahrenskonstellation der Zweckbestimmung des § 130a VwGO zuwiderlaufen, wenn eine in einem früheren Verfahrensstadium durchgeführte mündliche Verhandlung eine Sperrwirkung für eine Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren entfalten würde (so bereits zur Konstellation der Zurückverweisung Beschluss des Senats vom 12. November 2004 - BVerwG 1 B 33.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 66 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 4 B 17.48

    Zweitwohnungsteuer bei Miteigentümern

    Die zulässige Berufung, über die nach Maßgabe des § 130a VwGO - auch im Anschluss an eine Zurückweisung nach § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO (BVerwG, B.v. 12.11.2004 - 1 B 33/04 - NVwZ 2005, 336) - ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden werden kann, ist begründet, so dass das erstinstanzliche Urteil aufzuheben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 10 D 112/08

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben im

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2004 - 1 B 33.04 -, NVwZ 2005, 336.
  • BVerwG, 31.07.2007 - 5 B 81.06

    Sonderkündigungsschutz eines Schwerbehinderten - Aufklärungspflicht der

    2 1. Die Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), welche die Beschwerde unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2000 (BVerwG 8 B 154.00) und vom 12. November 2004 (BVerwG 1 B 33.04) darauf stützt, dass das Oberverwaltungsgericht sich "vollumfänglich" an den die Aufhebung seines vorangegangenen Urteils wegen Verfahrensmangels (Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht) und die Zurückverweisung aussprechenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2005 (BVerwG 5 B 39.04) gebunden gesehen habe, greift nicht durch.
  • OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02

    Zulässigkeit und Grenzen der Samtgemeindeumlage

    Das Erfordernis des bestimmten Antrags ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2. Oktober 2003 - 1 B 33/04 -, juris; Beschl. v. 7. März2003 - 2 B 32/02 -, juris; Urt. v. 17. Juni 1993 - 5 C 43/90 -, NJW 1994, 66; Urt. v. 20. Juni 1991 - 3 C 6/89 -, NJW 1992, 703; Urt. v. 21. Juli 1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, 301; Beschl. v. 3. Oktober 1961 - VI B 23.61 -, BVerwGE 13, 94, 95; Beschl. v. 14. April 1961 - VII B 7.61 -, BVerwGE 12, 189), der der Senat folgt, bereits dann erfüllt, wenn eine eindeutige Erkennbarkeit von Ziel und Umfang des Rechtsmittels vorliegt.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 50.06

    Zulässigkeit eines erneuten Beschlussverfahrens nach Aufhebung und

    Eine solche Verfahrensweise ist, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, auch nach Zurückverweisung der Sache zulässig (vgl. Beschlüsse vom 7. April 2004 BVerwG 3 B 73.03 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 63 und vom 12. November 2004 BVerwG 1 B 33.04 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 66).
  • BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenz; Verstoß gegen das Prinzip des

    Den Wegfall der in der Vorläufervorschrift im Entlastungsgesetz noch enthaltenen zeitlichen Grenze hat er für den Gerichtsbescheid, dessen Regelung insoweit entsprechend erfolgte, damit begründet, dass die Erledigung einer Streitsache in diesem vereinfachten Verfahren sich nicht selten auch dann noch als sachgerecht anbietet, "wenn bereits eine mündliche Verhandlung oder eine Beweisaufnahme stattgefunden hat" (a.a.O. S. 26; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 12. November 2004 BVerwG 1 B 33.04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2006 - 13 A 712/02
    - 1 B 33/04 -, NVwZ 2005, 336, und vom 7. April 2004 - 3 B 73.03 -, DÖV 2004, 749; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Juli 2005, § 144 Rdnr. 111.
  • BVerwG, 20.04.2005 - 1 B 148.04

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Darlegung der Divergenzrüge - Ausschluss

    Den Wegfall der in der Vorläufervorschrift des Art. 2 § 5 Abs. 1 Entlastungsgesetz vom 31. März 1978 (BGBl I 446) noch enthaltenen zeitlichen Grenze hat er für den Gerichtsbescheid, dessen Regelung insoweit entsprechend erfolgte, damit begründet, dass die Erledigung einer Streitsache in diesem vereinfachten Verfahren sich nicht selten auch dann noch als sachgerecht anbietet, "wenn bereits eine mündliche Verhandlung oder eine Beweiserhebung stattgefunden hat" (a.a.O. S. 26; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 12. November 2004 - BVerwG 1 B 33.04 - NVwZ 2005, 336).
  • OVG Sachsen, 12.04.2016 - 5 A 202/14

    Entscheidung durch Beschluss; Berufung; mündliche Verhandlung; vorbereitendes

    Es würde - wie bei der Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Revisionsgericht oder nach einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht - auch bei der vorliegenden Verfahrenskonstellation der Zweckbestimmung des § 130a VwGO zuwiderlaufen, wenn eine in einem früheren Verfahrensstadium durchgeführte mündliche Verhandlung eine Sperrwirkung für eine Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren entfalten würde (so bereits zur Konstellation der Zurückverweisung und der Entscheidung nach Vorlage an das BVerfG: BVerwG, Beschl. v. 12. November 2004, NVwZ 2005, 336 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 66; sowie Beschl. v. 5. August 1980, NJW 1981, 935 f.; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 41.16

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers; Rüge der

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 27.10.2004 - 1 B 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42003
VG Osnabrück, 27.10.2004 - 1 B 33/04 (https://dejure.org/2004,42003)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27.10.2004 - 1 B 33/04 (https://dejure.org/2004,42003)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 1 B 33/04 (https://dejure.org/2004,42003)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    j) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 27. Oktober 2004 - 1 B 33/04 -,.
  • VG Lüneburg, 14.05.2004 - 1 B 35/04

    Effektiver Rechtsschutz; einstweiliger Rechtsschutz; Hauptsache;

    Das Gericht hat zu der Befugnis der Antragsgegnerin, den Unterricht des Antragstellers sowohl zu besichtigen als auch zu besuchen, bereits in seinem Beschluss vom 29. April 2004 (1 B 33/04) folgendes ausgeführt:.
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