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   OVG Bremen, 23.10.2020 - 1 B 331/20   

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https://dejure.org/2020,32203
OVG Bremen, 23.10.2020 - 1 B 331/20 (https://dejure.org/2020,32203)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.10.2020 - 1 B 331/20 (https://dejure.org/2020,32203)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2020 - 1 B 331/20 (https://dejure.org/2020,32203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 5 Abs 1; GG Art 8 Abs 1; IfSG § 28 Abs 1 Satz 1; OWiG § 118;
    Kein Verbot für schwarz-weiß-rot am 24.10.2020 - Auflagen; Corona; Erlass; Meinungsfreiheit; öffentliche Ordnung; öffentliche Sicherheit; Reichsflaggen; Reichskriegsflaggen; Versammlung; Versammlungsauflagen; Verwaltungsinterne Anweisung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus OVG Bremen, 23.10.2020 - 1 B 331/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind beschränkende Verfügungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung nur insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich, als sich die Gefahr für dieses Rechtsgut nicht aus dem Inhalt der Äußerung, sondern aus der Art und Weise der Durchführung der Versammlung ergibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04, juris Rn. 39 m.w.N.).

    Denn die Versammlunsgfreiheit schützt Aufzüge, nicht aber Aufmärsche mit paramilitärischen oder in vergleichbarer Weise aggressiven und einschüchternden Begleitumständen (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Eine solche Gefahr für die öffentliche Ordnung infolge der Art und Weise der Durchführung einer Versammlung kann bei einem die Bürger einschüchternden Verhalten der Versammlungsteilnehmer bestehen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04, juris Rn. 31 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 16.10.2020 - 1 B 323/20

    Auflage, Verbot des Zeigens der Reichskriegsflagge - Auflagen; Erlass;

    Auszug aus OVG Bremen, 23.10.2020 - 1 B 331/20
    Dies hat auch der Senat bereits dargelegt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2020 - 1 B 323/20, juris Rn. 7).

    Dies hat der erkennende Senat ebenfalls bereits entschieden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2020 - 1 B 323/20, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OVG Bremen, 23.10.2020 - 1 B 331/20
    Gleiches gilt, wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (BVerfG, Beschl. v. 05.09.2003, 1 BvQ 32/03, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Bremen, 02.12.2020 - 5 V 2748/20

    Versammlungsrecht - Corona; Coronavirus; Versammlung; Versammlungsverbot

    Die Versammlungsbehörde muss eine gesicherte Gefahrenprognose erstellen und sich auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte beziehen können; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen nicht aus (OVG Bremen, Beschl. v. 23.10.2020 - OVG 1 B 331/20 -, juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 04.12.2020 - 1 B 385/20

    05.12.2020 - Querdenken421 - Corona; Querdenker; Versammlung; Versammlungsverbot

    Die Versammlungsbehörde muss eine gesicherte Gefahrenprognose erstellen und sich auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte beziehen können; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen nicht aus (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.10.2020 - OVG 1 B 331/20, juris Rn. 13; BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81, juris Rn. 80).
  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2023 - 14 K 4640/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Trauermarsch, Versammlung, Aufzug,

    Er verweise auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 23. Oktober 2020 - 1 B 331/20 - sowie den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. November 2020 - 11 ME 293/20 -.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2023 - 5 B 167/23 -, juris m.w.N; Nds. OVG, Beschluss vom 13. November 2020 - 11 ME 293/20 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - OVG 1 B 331/20 -, juris; zur Symbolik siehe BVerwG, Beschluss vom 21. September 2020 - 6 VR 1.20 u.a. -, juris Rn. 22.

    vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - OVG 1 B 331/20 -, juris; siehe auch VG Arnsberg, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 6 L 159/23 -, juris Rn. 18 (nachfolgend OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2023 - 5 B 167/23 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2023 - 5 B 167/23

    "Dritter Weg" muss Reichsflagge in Hilchenbach vorläufig nicht entfernen

    vgl. zur Reichskriegsflagge OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 -, juris; zum Versammlungsrecht OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 15 A 4693/18 - juris, Rn. 10 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. November 2020 - 11 ME 293/20 -, NdsVBl 2021, 148, juris, Rn. 38 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - OVG 1 B 331/20 -, juris, Rn. 18 f.
  • VG Arnsberg, 14.02.2023 - 6 L 159/23
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - OVG 1 B 331/20 -, juris.
  • VG Bremen, 05.12.2020 - 5 V 2777/20

    Versammlung am 05.12.2020 - Ersatzveranstaltung; Querdenker; Versammlungsverbot

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat überzeugend dargelegt, dass es bei einer stationären Kundgebung auf dem vergleichbar großen Domshof aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch das Coronavirus angezeigt sei, die Teilnehmerzahl auf 100 Personen zu begrenzen, und eine unbegrenzte Zulassung ein unkalkulierbares Risiko darstelle (OVG Bremen, Beschl. v. 23.10.2020 - 1 B 331/20 -, juris Rn. 10).
  • VG Bremen, 20.10.2023 - 5 V 2513/23

    Versammlung - Ersatzveranstaltung; Versammlungsverbot

    Die Versammlungsbehörde muss eine gesicherte Gefahrenprognose erstellen und sich auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte beziehen können; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen nicht aus (OVG Bremen, Beschl. v. 23.10.2020 - OVG 1 B 331/20 -, juris Rn. 13; Kniesel, in: Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetze, 17. Aufl. 2016, § 15 Rn. 27).
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