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   BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 332.01, 1 PKH 47.01   

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BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 332.01, 1 PKH 47.01 (https://dejure.org/2001,22774)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2001 - 1 B 332.01, 1 PKH 47.01 (https://dejure.org/2001,22774)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 1 B 332.01, 1 PKH 47.01 (https://dejure.org/2001,22774)
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   OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01.Z   

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OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01.Z (https://dejure.org/2001,22535)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27.12.2001 - 1 B 332/01.Z (https://dejure.org/2001,22535)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2001 - 1 B 332/01.Z (https://dejure.org/2001,22535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine universitätsinterne Mittelzuweisung; Kürzungen bei den Hilfskraftmittel in der Universität; Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
    hinsichtlich der Frage, nach ,,welchen Maßstäben (...) ein etwaiger Mangel auf die Betroffenen zu verteilen" ist vorliegend würde es überdies nur um die Rechtmäßigkeit des von der Antragsgegnerin gewählten (pauschalen) Verteilungsmaßstabes gehen - und der Frage, ob ,,der Vertrauensgrundsatz verletzt [ist], wenn den Betroffenen nach Ende des 1. Quartals des Haushaltsjahres eröffnet wird, dass ihnen nur die Hälfte der zugesagten Das Gericht ist aufgrund von Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und, soweit entscheidungserheblich, in seine Erwägungen mit einzubeziehen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145/146, und vom 22. Dezember 1994 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096, 1097).

    Diese besonderen Umstände können sich aus dem besonderen Gewicht der Tatsachenbehauptungen des Beteiligten in Verbindung mit deren Entscheidungserheblichkeit ergeben; geht das Gericht auf Vorbringen, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert war (BVerfG, Beschluss vom19. Mai 1992, a. a. O., S. 146).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
    [9] Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes drohende erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, 13 f.); es müssen danach Nachteile zu besorgen sein, die über die mit einem Zeitverlust stets einhergehenden Belastungen hinausgehen und die die Dringlichkeit der erstrebten einstweiligen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 3079/93

    Berufungsvereinbarung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
    aber gleichwohl der Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ,,zugleich" staatlicher Einrichtung (§ 2 AK 1 Satz 1 BbgHG) obliegt, und auf welche das Land Brandenburg allenfalls im Wege aufsichtsrechtlicher Maßnahmen Einfluss nehmen könnte, die der Antragsteller vorliegend allerdings nicht erstrebt (vgl. zu einer gegen die Hochschule gerichteten Leistungsklage - nach dem hiesigen entsprechenden Landesrecht - OVG NW, Urteil vom 27. November 1996, NVwZ-RR 1997, 475; anders BayVGH, Urteil vom 19. September 1996 B 95.2203 -, DÖV 1997, 79); dementsprechend war das Rubrum zu berichtigen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage 2000, § 78 Rn. 16).
  • BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
    hinsichtlich der Frage, nach ,,welchen Maßstäben (...) ein etwaiger Mangel auf die Betroffenen zu verteilen" ist vorliegend würde es überdies nur um die Rechtmäßigkeit des von der Antragsgegnerin gewählten (pauschalen) Verteilungsmaßstabes gehen - und der Frage, ob ,,der Vertrauensgrundsatz verletzt [ist], wenn den Betroffenen nach Ende des 1. Quartals des Haushaltsjahres eröffnet wird, dass ihnen nur die Hälfte der zugesagten Das Gericht ist aufgrund von Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und, soweit entscheidungserheblich, in seine Erwägungen mit einzubeziehen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145/146, und vom 22. Dezember 1994 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096, 1097).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
    Im Einzelfall müssen für die Annahme eines Verstoßes hiergegen besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1993 13vR 345/83 -, BVerfGE 88, 366, 375/376).
  • BGH, 16.02.2012 - AK 1/12

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
    aber gleichwohl der Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ,,zugleich" staatlicher Einrichtung (§ 2 AK 1 Satz 1 BbgHG) obliegt, und auf welche das Land Brandenburg allenfalls im Wege aufsichtsrechtlicher Maßnahmen Einfluss nehmen könnte, die der Antragsteller vorliegend allerdings nicht erstrebt (vgl. zu einer gegen die Hochschule gerichteten Leistungsklage - nach dem hiesigen entsprechenden Landesrecht - OVG NW, Urteil vom 27. November 1996, NVwZ-RR 1997, 475; anders BayVGH, Urteil vom 19. September 1996 B 95.2203 -, DÖV 1997, 79); dementsprechend war das Rubrum zu berichtigen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage 2000, § 78 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.09.1996 - 7 B 95.2203
    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01
    aber gleichwohl der Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ,,zugleich" staatlicher Einrichtung (§ 2 AK 1 Satz 1 BbgHG) obliegt, und auf welche das Land Brandenburg allenfalls im Wege aufsichtsrechtlicher Maßnahmen Einfluss nehmen könnte, die der Antragsteller vorliegend allerdings nicht erstrebt (vgl. zu einer gegen die Hochschule gerichteten Leistungsklage - nach dem hiesigen entsprechenden Landesrecht - OVG NW, Urteil vom 27. November 1996, NVwZ-RR 1997, 475; anders BayVGH, Urteil vom 19. September 1996 B 95.2203 -, DÖV 1997, 79); dementsprechend war das Rubrum zu berichtigen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage 2000, § 78 Rn. 16).
  • OVG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 B 298/02

    Voraussetzungen eines Anordnungsgrundes hinsichtlich der Gewährung vorläufigen

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08

    Hochschulrecht - Berufungsvereinbarung mit einem Vorbehalt des Haushaltsrechts -

    Berufungszusagen über die personelle und sachliche Ausstattung eines Lehrstuhls/Fachgebiets sind Vereinbarungen zwischen der Universität und dem künftigen Leiter des Lehrstuhls/Fachgebiets über die "vertikale Mittelverteilung" (vgl. Roellecke, Berufungsvereinbarungen und Organisationsgewalt, WissR 1976, S. 23 und 154 f; im Ergebnis ebenso Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 27. Dezember 2001 - 1 B 332/01.Z -, KMK-HSchR/NF 42H Nr. 29 S. 1).
  • OVG Brandenburg, 09.02.2002 - 1 B 328/01

    Vorläufige Aufnahme eines Schülers in eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 des

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   BVerwG, 19.10.2001 - 1 PKH 47.01, 1 B 332.01   

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