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   BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95   

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BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95 (https://dejure.org/1995,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 (https://dejure.org/1995,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 (https://dejure.org/1995,1138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in die Berechnung des Lebensunterhaltes - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung einer Revision - Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 355
  • DVBl 1996, 216 (Ls.)
  • DVBl 1996, 633 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung;

    Dem liegt die Annahme zugrunde, dass bei einem langjährigen Aufenthalt in typischer Weise eine hinreichende Eingliederung in die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Ordnung der Bundesrepublik unter Beachtung der hiesigen kulturellen und politischen Wertvorstellungen erfolgt ist und am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses auch im öffentlichen Interesse die Einbürgerung stehen sollte (vgl. hierzu schon die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 27.01.1990, BT-Drs. 11/6321, S. 47; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

    Von diesen Anforderungen an die wirtschaftliche Integration ist auch nicht im Hinblick auf den Gesetzeszweck abzusehen; seit (mit Wirkung vom 1.1.2000) die Mindestaufenthaltsdauer auf acht Jahre herabgesetzt wurde, zieht der Einbürgerungsanspruch ohnehin nicht mehr die Konsequenz daraus, dass die Integration als Folge eines 15-jährigen rechtmäßigen Aufenthalts bereits erfolgreich abgeschlossen ist (so BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54 zur damaligen Rechtslage; vgl. hierzu Berlit, a.a.O., § 10 Rn. 241; siehe zur rechtspolitischen Diskussion um Integration als Einbürgerungsvoraussetzung allgemein auch Hailbronner, a.a.O., § 10 Rn. 1, S. 576 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung;

    BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 -, Buchholz 402.240 zu § 27 AuslG 1990 zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 AuslG.

    davon ausginge, daß nach einem längjährigen rechtmäßigen Aufenthalt die Integration, eines Ausländers in der Regel vollzogen ist und deshalb dem Bezug öffentlicher Leistungen für die Frage der Integration eine geringere Bedeutung zukommt als etwa bei den vorgelagerten Entscheidungen nach § , 37 Abs. 2 Nr. 2, 17 Abs. 2 Nr. 3, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 29 Abs. 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 Satz 1 und 46 Nr. 6 AuslG vgl. ebenso BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34/95 aa0, steht der vom Einbürgerungsbewerber zu vertretende Bezug der genannten öffentlichen Leistungen der Einbürgerung deshalb entgegen, weil in diesem Fall offenbar wird, daß er trotz langjährigen Aufenthalts - und nicht etwa wegen bestehender Probleme am Arbeitsmarkt oder gesundheitlicher "Einschränkungen - seine berufliche Integration nicht vollzogen hat.

  • VG München, 22.05.2015 - M 21 K 13.3204

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Nebentätigkeit als Zeitungsausträger für einen

    Eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelvermutung setzt nach allgemeinen Grundsätzen eine Ausnahmesituation voraus, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 - InfAuslR 1995, 5 = Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5; vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 19 A 364/10

    Absehen von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 , 7 StAG nach § 10

    Die Einbürgerung ist dann die Konsequenz daraus, dass eine Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts regelmäßig stattgefunden hat und für eine Einbürgerung hinreichend abgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1995 1 B 34.95 , NVwZ-RR 1996, 355, juris Rdn. 5, zum damaligen § 86 Abs. 1 AuslG, und die vom Gesetzgeber in bestimmten Fallkonstellationen vorgesehenen Ausnahmen bzw. Einschränkungen greifen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3616/95
    BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 -, Buchholz 402.240 zu § 27 AuslG 1990 zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 AuslG.

    davon ausginge, daß nach einem längjährigen rechtmäßigen Aufenthalt die Integration, eines Ausländers in der Regel vollzogen ist und deshalb dem Bezug öffentlicher Leistungen für die Frage der Integration eine geringere Bedeutung zukommt als etwa bei den vorgelagerten Entscheidungen nach § , 37 Abs. 2 Nr. 2, 17 Abs. 2 Nr. 3, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 29 Abs. 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 Satz 1 und 46 Nr. 6 AuslG vgl. .ebenso BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34/95 - aa0, steht der vom Einbürgerungsbewerber zu vertretende Bezug der genannten öffentlichen Leistungen der Einbürgerung deshalb entgegen, weil in diesem Fall offenbar wird, daß er trotz langjährigen Aufenthalts - und nicht etwa wegen bestehender Probleme am Arbeitsmarkt oder gesundheitlicher "Einschränkungen - seine berufliche Integration nicht vollzogen hat.

  • BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96

    Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG

    Das Gesetz stellt den Einkommensquellen eigener Erwerbstätigkeit, eigenen Vermögens und sonstiger eigener Mittel verschieden geartete öffentliche Leistungen (Stipendien, Umschulungs- oder Ausbildungsbeihilfen; Arbeitslosengeld und sonstige auf einer Beitragsleistung beruhende öffentliche Mittel; Arbeitslosenhilfe) je nach Regelungszusammenhang in unterschiedlicher Weise gleich (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 2, § 18 Abs. 3, § 20 Abs. 5, § 24 Abs. 2 Satz 1, § 26 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 2 Nr. 2 AuslG; vgl. dazu auch Beschluß vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 34.95 - Buchholz 402.240 § 27 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 19 A 363/10

    Anspruch auf Einbürgerung trotz fehlender Sprachkenntnisse aufgrund des

    Die Einbürgerung ist dann die Konsequenz daraus, dass eine Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts regelmäßig stattgefunden hat und für eine Einbürgerung hinreichend abgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 -, NVwZ-RR 1996, 355, juris Rdn. 5, zum damaligen § 86 Abs. 1 AuslG, und die vom Gesetzgeber in bestimmten Fallkonstellationen vorgesehenen Ausnahmen bzw. Einschränkungen greifen.
  • VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04

    Einbürgerung von Ausländern

    Denn der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 3 StAG bewusst für den Einbürgerungsanspruch nach langjährigem rechtmäßigen Aufenthalt fiskalischen Interessen geringeres Gewicht beigemessen als bei den vorgelagerten aufenthaltsrechtlichen (Ermessens)Entscheidungen (vgl. §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 3, 28 Abs. 1 Satz 2, 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG) und damit die Konsequenz daraus gezogen, dass eine Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes bereits stattgefunden hat und für eine Einbürgerung hinreichend abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54 unter Hinweis auf BT-Drs. 11/6321, 47; GK-StAR, § 10 StAG RdNr. 239 ff.).
  • VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06

    Die fehlende Lebensunterhaltssicherung steht einer Einbürgerung nicht von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34/95 - InfAuslR 1996, 54 unter Hinweis auf BT-Drs. 11/6321, S. 47) liegt der Unterschied für diese unterschiedliche Regelung darin, dass die Einbürgerung nicht auf Erleichterung der Integration gerichtet ist, sondern eine Konsequenz daraus zieht, dass die Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts bereits stattgefunden hat und abgeschlossen ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LC 183/02

    Arbeitslosengeld; Arbeitslosenhilfe; Arbeitsverhältnis; Aufenthalt;

  • BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4

  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97

    Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 11.3542

    Anspruchseinbürgerung; achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt;

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 236.97

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Vorliegen eines besonderen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 11 S 2211/95

    Keine Anrechnung der Zeiten einer Duldung im Rahmen der Achtjahresfrist des AuslG

  • VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390

    Ausländerrecht: Ist-Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen

  • VG Köln, 14.02.2007 - 10 K 5246/05

    Einbürgerung eines russischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband;

  • VG München, 19.05.2010 - M 23 K 09.5181

    Bosnisch - herzegowinischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Hehlerei

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