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   OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13   

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OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13 (https://dejure.org/2013,23700)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2013 - 1 B 343/13 (https://dejure.org/2013,23700)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2013 - 1 B 343/13 (https://dejure.org/2013,23700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der Bestenauslese bei der Ausschreibung eines Dienstpostens an Status- und Beförderungsbewerber

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BLV § 48 Abs. 1
    Beachtung der Bestenauslese bei der Ausschreibung eines Dienstpostens an Status- und Beförderungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstpostenbezogene Bewerberauswahl richtet sich auf das Amt im statusrechtlichen Sinne

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Eine nach Art. 33 Abs. 2 GG zu treffende Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um einen konkreten Dienstposten darf sich im Regelfall nicht an den besonderen Anforderungen des aktuell zu besetzenden Dienstpostens orientieren, sondern ist an den Anforderungen des Statusamtes zu messen, dem der Dienstposten von seiner Bewertung her zugeordnet ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnrn. 18, 28 f. m.w.N.) hat vor kurzem ausdrücklich klargestellt, dass eine an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen ist und daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen darf.

    Die Voraussetzungen einer Ausnahme habe der Dienstherr darzulegen und deren Vorliegen unterläge voller gerichtlicher Kontrolle.(BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a.a.O., Rdnrn. 31 ff.).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Das hat das Verwaltungsgericht unter Zitierung einschlägiger Rechtsprechung zutreffend dargelegt(ebenso BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 A 7/09 -, juris Rdnr. 32, und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 16 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2009 - 1 A 121/08 -, juris Rdnr. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.1.2013 - 6 B 1125/12 -, juris Rdnr. 2) und wird von der Antragsgegnerin ausweislich ihrer Argumentation in der Beschwerdebegründung und ihrem dortigen Hinweis auf Nrn. 6.2 (vgl. hierzu deren Satz 2) und 6.2.2 ARZV nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen, allerdings im Verhältnis zu den Umsetzungsbewerbern nicht umgesetzt.

    Entschließt der Dienstherr sich im Rahmen seines Organisationsermessens für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungsbewerber als auch "reine" Umsetzungs- und Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen, ist er aufgrund dieser "Organisationsgrundentscheidung" aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien nicht nur - wie vorliegend geschehen - auf die Beförderungsbewerber untereinander, sondern auf sämtliche Bewerber anzuwenden.(BVerwG, Urteil vom 25.11.2004, a.a.O., Rdnr. 18) Der demnach für die Auswahlentscheidung vorrangig maßgebliche Leistungsvergleich muss, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, auf aussagekräftige, d.h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen gestützt werden.(BVerwG, Urteil vom 26.1.2012, a.a.O., Rdnr. 17, Beschlüsse vom 30.6.2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15, vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, juris Rdnr. 15, und vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rdnr. 24).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Entschließt der Dienstherr sich im Rahmen seines Organisationsermessens für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungsbewerber als auch "reine" Umsetzungs- und Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen, ist er aufgrund dieser "Organisationsgrundentscheidung" aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien nicht nur - wie vorliegend geschehen - auf die Beförderungsbewerber untereinander, sondern auf sämtliche Bewerber anzuwenden.(BVerwG, Urteil vom 25.11.2004, a.a.O., Rdnr. 18) Der demnach für die Auswahlentscheidung vorrangig maßgebliche Leistungsvergleich muss, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, auf aussagekräftige, d.h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen gestützt werden.(BVerwG, Urteil vom 26.1.2012, a.a.O., Rdnr. 17, Beschlüsse vom 30.6.2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15, vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, juris Rdnr. 15, und vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rdnr. 24).

    Damit entbinden die Auswahlrichtlinien den Dienstherrn nicht von der Pflicht, sich bei Nichtvorliegen einer aktuellen Beurteilung eines Bewerbers zunächst aktuelle Erkenntnisse über dessen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu verschaffen, was typischerweise durch Fertigung einer Anlassbeurteilung, die die Vergleichbarkeit mit den Regelbeurteilungen der Mitbewerber gewährleisten muss, geschieht.(vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 22.11.2012, a.a.O., Rdnr. 29).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Das hat das Verwaltungsgericht unter Zitierung einschlägiger Rechtsprechung zutreffend dargelegt(ebenso BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 A 7/09 -, juris Rdnr. 32, und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 16 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2009 - 1 A 121/08 -, juris Rdnr. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.1.2013 - 6 B 1125/12 -, juris Rdnr. 2) und wird von der Antragsgegnerin ausweislich ihrer Argumentation in der Beschwerdebegründung und ihrem dortigen Hinweis auf Nrn. 6.2 (vgl. hierzu deren Satz 2) und 6.2.2 ARZV nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen, allerdings im Verhältnis zu den Umsetzungsbewerbern nicht umgesetzt.

    Entschließt der Dienstherr sich im Rahmen seines Organisationsermessens für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungsbewerber als auch "reine" Umsetzungs- und Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen, ist er aufgrund dieser "Organisationsgrundentscheidung" aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien nicht nur - wie vorliegend geschehen - auf die Beförderungsbewerber untereinander, sondern auf sämtliche Bewerber anzuwenden.(BVerwG, Urteil vom 25.11.2004, a.a.O., Rdnr. 18) Der demnach für die Auswahlentscheidung vorrangig maßgebliche Leistungsvergleich muss, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, auf aussagekräftige, d.h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen gestützt werden.(BVerwG, Urteil vom 26.1.2012, a.a.O., Rdnr. 17, Beschlüsse vom 30.6.2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15, vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, juris Rdnr. 15, und vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rdnr. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2013 - 6 B 1125/12

    Vorerst keine Besetzung der Stelle des Leiters der Polizeiwache Wermelskirchen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Das hat das Verwaltungsgericht unter Zitierung einschlägiger Rechtsprechung zutreffend dargelegt(ebenso BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 A 7/09 -, juris Rdnr. 32, und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 16 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2009 - 1 A 121/08 -, juris Rdnr. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.1.2013 - 6 B 1125/12 -, juris Rdnr. 2) und wird von der Antragsgegnerin ausweislich ihrer Argumentation in der Beschwerdebegründung und ihrem dortigen Hinweis auf Nrn. 6.2 (vgl. hierzu deren Satz 2) und 6.2.2 ARZV nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen, allerdings im Verhältnis zu den Umsetzungsbewerbern nicht umgesetzt.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Entschließt der Dienstherr sich im Rahmen seines Organisationsermessens für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungsbewerber als auch "reine" Umsetzungs- und Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen, ist er aufgrund dieser "Organisationsgrundentscheidung" aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien nicht nur - wie vorliegend geschehen - auf die Beförderungsbewerber untereinander, sondern auf sämtliche Bewerber anzuwenden.(BVerwG, Urteil vom 25.11.2004, a.a.O., Rdnr. 18) Der demnach für die Auswahlentscheidung vorrangig maßgebliche Leistungsvergleich muss, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, auf aussagekräftige, d.h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen gestützt werden.(BVerwG, Urteil vom 26.1.2012, a.a.O., Rdnr. 17, Beschlüsse vom 30.6.2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15, vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, juris Rdnr. 15, und vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rdnr. 24).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Entschließt der Dienstherr sich im Rahmen seines Organisationsermessens für ein Auswahlverfahren, an dem sowohl Beförderungsbewerber als auch "reine" Umsetzungs- und Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen, ist er aufgrund dieser "Organisationsgrundentscheidung" aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien nicht nur - wie vorliegend geschehen - auf die Beförderungsbewerber untereinander, sondern auf sämtliche Bewerber anzuwenden.(BVerwG, Urteil vom 25.11.2004, a.a.O., Rdnr. 18) Der demnach für die Auswahlentscheidung vorrangig maßgebliche Leistungsvergleich muss, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, auf aussagekräftige, d.h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen gestützt werden.(BVerwG, Urteil vom 26.1.2012, a.a.O., Rdnr. 17, Beschlüsse vom 30.6.2011 - 2 C 19/10 -, juris Rdnr. 15, vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, juris Rdnr. 15, und vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rdnr. 24).
  • OVG Saarland, 26.10.2012 - 1 B 219/12

    Aktualität von Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Dass für den Antragsteller nach den einschlägigen Beurteilungsrichtlinien seit Erreichen des Endamtes seiner Laufbahn im Jahr 2007 keine Regelbeurteilungen mehr erstellt werden müssen, macht anlassbezogene Beurteilungen nicht unzulässig und kann die Antragsgegnerin nicht - wie diese zu meinen scheint - von der Pflicht entbinden, sich auf seine Bewerbung im Jahr 2012 hin zur Vorbereitung einer tragfähigen am Bestengrundsatz ausgerichteten Auswahlentscheidung Erkenntnisse über seinen aktuellen Leistungsstand zu verschaffen.(vgl. zur Frage, wie lange eine Beurteilung Aktualität beanspruchen kann: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.10.2012 - 1 B 219/12 -, juris Rdnrn. 20 ff. m.w.N.).
  • OVG Saarland, 01.04.2009 - 1 A 121/08

    Konkurrenz von Beförderungs- und Versetzungsbewerbern bei der Dienstpostenvergabe

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Das hat das Verwaltungsgericht unter Zitierung einschlägiger Rechtsprechung zutreffend dargelegt(ebenso BVerwG, Urteile vom 26.1.2012 - 2 A 7/09 -, juris Rdnr. 32, und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 16 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2009 - 1 A 121/08 -, juris Rdnr. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.1.2013 - 6 B 1125/12 -, juris Rdnr. 2) und wird von der Antragsgegnerin ausweislich ihrer Argumentation in der Beschwerdebegründung und ihrem dortigen Hinweis auf Nrn. 6.2 (vgl. hierzu deren Satz 2) und 6.2.2 ARZV nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen, allerdings im Verhältnis zu den Umsetzungsbewerbern nicht umgesetzt.
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2013 - 1 B 343/13
    Allerdings kann auch diese - indiziell für einen Leistungsvorsprung des Antragstellers sprechende (vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rdnr. 11) - Feststellung einen aktuellen Leistungsvergleich nicht entbehrlich machen, da über seine weitere tatsächliche Entwicklung nach Erreichen des Endamtes nichts bekannt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

    Eine Einengung des Bewerberfelds anhand der Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens ist hiermit und mit dem Laufbahnprinzip, nach dem erwartet werden kann, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben derjenigen Dienstposten, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind, einzuarbeiten, grundsätzlich nicht vereinbar (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.; sich anschließend OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2013 - 1 B 343/13 -, IÖD 2013, 254).
  • VG Kassel, 02.10.2014 - 1 L 481/14

    Zwingende Merkmale im Anforderungsprofil bei Personalauswahl

    Wie schon der Hess. VGH (Beschluss vom 11. April.2014 - 1 B 1913/13 -, juris) und weitere Obergerichte (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 M 51/14 - Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 4 S 2153/13 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 B 343/13 - anders jedoch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 - offen gelassen vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2014 - OVG 7 S 20.14 - alle zit. nach juris) schließt sich auch das erkennende Gericht dieser Rechtsprechung an und folgt nicht der entgegenstehenden Rechtsmeinung des VG Frankfurt/Main (Beschluss vom 26. August 2013 - 9 L 2542/13.F, juris).
  • VG München, 04.08.2015 - M 21 E 15.2666

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher

    v. 05.09.2013, Az. 1 B 343/13; OVG Saarl.
  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

    Wie schon der Hess. VGH (Beschluss vom 11. April.2014 - 1 B 1913/13 -, juris) und weitere Obergerichte (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 M 51/14 - Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 4 S 2153/13 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 B 343/13 - anders jedoch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 - offen gelassen vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2014 - OVG 7 S 20.14 - alle zit. nach juris) schließt sich auch das erkennende Gericht dieser Rechtsprechung an und folgt nicht der entgegenstehenden Rechtsmeinung des VG Frankfurt/Main (Beschluss vom 26. August 2013 - 9 L 2542/13.F, juris).
  • VG München, 16.01.2015 - M 21 E 14.5455

    Inhaltliche Reichweite und Geltung Leistungsgrundsatz bei bloßer Umsetzungs- bzw.

    Nur dann, wenn sich der Dienstherr im Rahmen seines Organisationsermessens für ein Auswahlverfahren entscheidet, an dem sowohl Beförderungsbewerber als auch "reine" Umsetzungs- oder Versetzungsbewerber unterschiedslos teilnehmen, beschränkt er durch diese "Organisationsgrundentscheidung" seine Freiheit, die Stellen durch Versetzungen oder Umsetzungen zu besetzen, und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien nicht nur auf die Beförderungsbewerber, sondern auf sämtliche Bewerber anzuwenden (BVerwG v. 25.11.2004 a.a.O., Rn. 18 bei juris; BayVGH v. 14.03.2014 a.a.O., Rn. 5 bei juris; OVG Saarl. v. 05.09.2013, Az. 1 B 343/13, Rn. 8 bei juris; VG München v. 15.04.2014 a.a.O., Rn. 17 bei juris).
  • VG Würzburg, 15.12.2015 - W 1 K 14.1288

    Anspruch auf erneute Verbescheidung der Bewerbung eines Beamten

    Anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der überwiegenden Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte nur dann, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 18; B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - juris Rn. 20; BayVGH, B. v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14 ff.; VGH BW, B. v. 12.12.2013 - 4 S 2153/13 - juris Rn. 3; HessVGH, B. v. 11.4.2014 - 1 B 1913/13 - juris Rn. 3; OVG Berlin Brandenburg, B. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 34.15 - juris Rn. 9; ThürOVG, B. v. 19.3.2014 - 2 EO 252/13 - juris Rn. 5; OVG LSA, B. v. 16.6.2014 - 1 M 51/14 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B. v. 5.9.2013 - 1 B 343/13 - juris Rn. 18; anderer Ansicht BVerfG, B. v. 24.7.2014 - 2 BvR 816/14 - juris Rn. 10 ff.; B. v. 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 15.4.2014 - 3 ZB 12.765 - juris Rn. 7 ff.; B. v. 10.9.2013 - 3 CE 13.1592 - juris Rn. 31 ff.; SächsOVG, B. v. 27.3.2014 - 2 B 519/13 - juris Rn. 10).
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