Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.02.2003

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   OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02   

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OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02 (https://dejure.org/2003,11095)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31.03.2003 - 1 B 348/02 (https://dejure.org/2003,11095)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31. März 2003 - 1 B 348/02 (https://dejure.org/2003,11095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber der Ausländerbehörde; Erforderlichkeit der Belehrung, dass Falschangaben einen Ausweisungstatbestand erfüllen; Keiner Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis bei Fortfall des bisherigen und nicht ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; AuslG § 46 Nr. 2; AuslG § 46 Nr. 1
    Ausweisung, Falschangaben, Ausländerbehörde, Hinweispflicht, Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Beurteilungszeitpunkt

  • Judicialis

    AuslG § 46 Nr. 1; ; AuslG § 34 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02
    Dieser Grundsatz gilt für Rechtsänderungen, die die tatbestandliche Schwelle einer Ausweisung absenken (vgl. BVerwG, U. v. 03.06.1997 - 1 C 23/96 - NVwZ 97, 1126).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, U. v. 05.05.1998 - 1 C 17/97 - BVerwGE 106, S. 351).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02
    Gemäß §§ 53 Abs. 6 S. 2, 54 AuslG fällt es grundsätzlich in die Zuständigkeit der obersten Landesbehörde, nach Maßgabe des jeweiligen Gewichts und der Ernsthaftigkeit auf allgemeine Gefährdungslagen im Heimatstaat des Ausländers zu reagieren (vgl. BVerwG, U. v. 27.04.1998 - 9 C 13/97 - NVwZ 98, S. 973; U. v. 12.07.2001 - 1 C 5/01 - NVwZ 02, S. 101).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02
    Nach bisheriger Rechtslage bedurfte es dieser Belehrung nicht; vorsätzliche Falschangaben des Ausländers gegenüber der Ausländerbehörde reichten - als Straftatbestand nach § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG - aus, um den Ausweisungstatbestand des nicht nur geringfügigen Rechtsverstoßes nach § 46 Nr. 2 AuslG zu erfüllen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 17.06.1998 - 1 C 27/96 - BVerwGE 107, S. 58).
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 B 22.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02
    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis kommt danach nur nach Maßgabe von § 30 Abs. 3 und 4 AuslG in Betracht, d. h. bei Vorliegen eines Abschiebungshindernisses (vgl. OVG Bremen, B. v. 09.06.2000 - 1 B 22/00 - NordÖR 01, S. 258; GK-AuslR, § 30 Rdnr. 141).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02
    Gemäß §§ 53 Abs. 6 S. 2, 54 AuslG fällt es grundsätzlich in die Zuständigkeit der obersten Landesbehörde, nach Maßgabe des jeweiligen Gewichts und der Ernsthaftigkeit auf allgemeine Gefährdungslagen im Heimatstaat des Ausländers zu reagieren (vgl. BVerwG, U. v. 27.04.1998 - 9 C 13/97 - NVwZ 98, S. 973; U. v. 12.07.2001 - 1 C 5/01 - NVwZ 02, S. 101).
  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02
    Die Aufnahme dieser einschränkenden tatbestandlichen Voraussetzung entsprach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 14/7386 (56( zu Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2008 - 11 S 1454/08

    Ausweisung bei mehrfacher Verletzung einer ausländerrechtlichen

    Es ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen solchen Tatbestandsausschluss, etwa weil die Hinweispflicht des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG nicht "umgangen" werden dürfte (a.A. bzgl. § 46 AuslG: OVG Bremen, Beschluss vom 31.03.2003 - 1 B 348/02 -, NördÖR 2003, 211 sowie Alexy in: Hofmann/Hoffmann, AuslR, 2008, § 55 Rn. 19 f.).
  • OVG Hamburg, 18.06.2010 - 3 Bs 2/10

    Arten der Aufenthaltszwecke nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1; Schädlichkeit

    2009, S. 877 ff., Nr. 55.2.2.8; a.A.: OVG Bremen, Beschl. v. 31.3.2003, NordÖR 2003, 211; Alexy in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 2008, § 55 AufenthG Rdnr. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - 18 A 1974/17

    Hinweis; Hinweispflicht; Belehrung; Belehrungserfordernis; Ausweisung;

    A.A.: OVG Bremen, Beschlüsse vom 26. Juni 2009 - 1 B 552/08 -, juris und vom 31. März 2003 - 1 B 348/02 -, Cziersky-Reis in: Hofmann, AuslR 2. Aufl. 2016, § 54 Rn. 62 f.
  • OVG Bremen, 26.06.2009 - 1 B 552/08

    Falsche Angaben bei Beantragung des Schengen-Visums; Erfüllung eines

    Aus diesem Grund ist es auch nicht statthaft, bei einem Ausländer, der die in § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG genannten Verhaltensweisen gezeigt hat, aber nicht zuvor auf die ausweisungsrechtlichen Folgen diesen Verhaltens hingewiesen worden ist, "jedenfalls" den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG als erfüllt anzusehen - hier in Form eines Verstoßes gegen den Straftatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (vgl. OVG Bremen, B. v. 31.03.2003 - 1 B 348/02 - NordÖR 2003, 211).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06

    Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zur zeitlichen Geltung von § 46 Nr. 1 Alt. 1 AuslG in der Fassung von Art. 11 Nr. 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 361), dem § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 entspricht, die Auffassung geäußert, maßgeblich dafür, welche Fassung der Vorschrift anzuwenden sei, sei mangels Übergangsregelung insoweit ohne Weiteres der Zeitpunkt der Befragung; es komme darauf an, ob die Befragung, bei der der Ausländer falsche Angaben gemacht hatte, nach Maßgabe des neuen Ausweisungstatbestands erfolgt sei (BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 1 B 25.07 - juris im Anschluss an OVG Saarland, Urt. v. 30.11.2006 - 2 R 4/06 - juris; a.A. noch OVG Bremen, Beschl. v. 31.03.2003 - 1 B 348/02 - NordöR 2003, 211).
  • OVG Saarland, 30.11.2006 - 2 R 4/06

    Zur Ausweisung bei Falschangaben zum Zwecke der Erlangung einer

    Dies habe auch der erkennende Senat im Beschluss vom 17.5.2004 - 2 Y 2/04 - festgestellt und auch das OVG Bremen habe in seinem Beschluss vom 31.3.2003 - 1 B 348/02 - die Rechtsauffassung der Beklagten in sachlicher und zeitlicher Hinsicht geteilt.
  • VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05

    Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe

    Es ist jedoch keineswegs so, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung des neuen (Ermessens-) Ausweisungsgrundes in § 46 Nr. 1 AuslG - der Vorläufervorschrift des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG - durch Art. 11 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 09.01.2002 (BGBl. I, S. 361) sämtliche Ausweisungen auf der Grundlage von Falschangaben in einem ausländerrechtlichen Verfahren von einer vorherigen entsprechenden Belehrung abhängig und somit einen Rückgriff etwa auf § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG unmöglich machen wollte, sodass auch in dessen Anwendungsbereich eine vorherige Belehrung zu fordern wäre (so aber OVG Bremen, Beschluss vom 31.03.2003 - 1 B 348/02 -, NordÖR 2003, 211).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2364

    Falsche Angaben zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen;

    Die rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache sind mit dem pauschalen Verweis auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2008 (11 S 1454/08 - juris) und des OVG Bremen (1 B 348/02 - NordÖR 2003, 211) nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechenden Weise dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2006 - 17 B 1080/05

    D (A), Ausweisung, Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Falschangaben, Scheinehe,

    vgl. Armbruster, HTK-AuslR / § 55 AufenthG /zu Abs. 2 Nr. 1 / 06/2006 / Nr. 2; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 28. Januar 2005 - 12 K 127/03 -, Juris; so auch, allerdings ohne nähere Begründung, Bay VGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 24 ZB 06.452 -, Juris; im Ergebnis wohl auch Hailbronner, Komm. zum Ausländerrecht, Stand: Juni 2006, § 55 Rn. 22; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 31. März 2003 - 1 B 348/02 -, NordÖR 2003, 211.
  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

    Auf die Ausführungen des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zum Verhältnis der Vorschriften des § 46 Nr. 1 und 2 AuslG unter Berufung auf das OVG Bremen (Beschluss vom 30.01.2003 - 1 B 348/02 -, NordÖR 2003, 211) kommt es folglich nicht an.
  • VG Düsseldorf, 09.06.2004 - 7 L 3521/03

    Rüchknahme einer zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2003 - 1 B 348.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33746
BVerwG, 14.02.2003 - 1 B 348.02 (https://dejure.org/2003,33746)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2003 - 1 B 348.02 (https://dejure.org/2003,33746)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 1 B 348.02 (https://dejure.org/2003,33746)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Einhaltung der Darlegungserfordernisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.02.2003 - 1 B 273.02

    Demokratische Republik Kongo, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2003 - 1 B 348.02
    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss im Verfahren BVerwG 1 B 273.02 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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