Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 03.07.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2001 - 1 B 35.01   

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https://dejure.org/2001,35064
BVerwG, 26.01.2001 - 1 B 35.01 (https://dejure.org/2001,35064)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2001 - 1 B 35.01 (https://dejure.org/2001,35064)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 1 B 35.01 (https://dejure.org/2001,35064)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wahrscheinlichkeit der politischen Verfolgung bei Rückkehr in die Volksrepublik China bei exilpolitischer Betätigung in der BRD - Politische Verfolgung eines Rückkehrers in China bei Stellung eines Asylantrages im Ausland - Differenzierung zwischen einer Rechtsfrage und ...

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18702
VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 35/01 (https://dejure.org/2001,18702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.2001 - 1 B 35/01 (https://dejure.org/2001,18702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 1 B 35/01 (https://dejure.org/2001,18702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung eines ungenehmigten Anbaus; Interesse an Verfügungsmöglichkeit; Vernichtung des heranreifenden Erntegutes; Gentechnisch veränderter Mais; Verunreinigung des Saatguts; Legaldefinition eines gentechnisch veränderten Organismus; Begriff der Zufallsauskreuzung; ...

  • Judicialis

    GenTG § 3; ; GenTG § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 35/01
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (OVG Schleswig, Beschluß vom 06.08.1991 -4 M 109/91 -, SchlHA 1991, S. 220 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - 21 B 1125/00

    Vermarktung von Raps, der neben gentechnisch verändertem Raps angebaut worden

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 35/01
    Das OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 31.8.2000 -21 B 1125/00- (NuR 2001, 104) hierzu betont, die Frage, ob eine Zufallsauskreuzung ein gentechnisch veränderter Organismus sei, bedürfe weiterer Klärung und Vertiefung im Hauptsacheverfahren.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2004 - 3 LB 88/03

    Rechtmäßigkeit der Untersagung eines Anbaus einer (angeblich) gentechnisch

    Mit Beschluss vom 03. Juli 2001 - 1 B 35/01 - stellte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage insoweit wieder her, als dem Kläger durch die uneingeschränkte Vernichtungsanordnung unter Ziffer 3) des Bescheides untersagt worden war, den ausgesäten Mais der genannten Partie vor der Blüte nur zum Eigenverbrauch zu ernten.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 1 B 35/01 (3 M 25/01) und der Verwaltungsvorgänge des Beklagten - diese haben dem Senat vorgelegen - Bezug genommen.

    Die Vernichtungsanordnung hat sich nach Klageerhebung erledigt, weil der Kläger dieser Anordnung nach Abschluss des auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahrens 1 B 35/01 (3 M 25/01) und somit während des laufenden Klageverfahrens nachgekommen ist.

  • VG Augsburg, 29.03.2011 - Au 1 K 10.937

    Vernichtung von Maispflanzen der gentechnisch veränderten Linie NK 603; Nachweis

    Nach einer mittlerweile ausdrücklich aufgegeben Ansicht des VG Schleswig-Holstein (Urteil vom 3.7.2001 Az. 1 B 35/01 - RdNrn. 14 f.) handelt es sich dabei um eine gentechnische Arbeit im Sinne § 3 Nr. 2 GenTG.

    Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung war dem Gesetzgeber nämlich durch die Entscheidung des VG Schleswig-Holstein vom 3. Juli 2001 (Az. 1 B 35/01 - RdNrn. 14. ff.) bekannt, dass sich die unbewusste Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen unter den Begriff der gentechnischen Arbeiten subsumieren lässt.

  • VG Schleswig, 07.11.2007 - 1 B 33/07
    (Beschluss vom 03.07.2001, 1 B 35/01, S. 12 f.) Nach Auffassung des Gerichts hat sich an dieser Grundannahme eines Basisrisikos im Gentechnikrecht auch heute nichts geändert.
  • VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07

    Ermessen; Freisetzung; GVO; Inverkehrbringen; Saatgut; Vernichtungsanordnung;

    Die Kammer folgt der Auffassung, dass es sich hierbei um ein intendiertes Ermessen handelt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008 - 3 M 177/07 -, S. 8, n.v.; VG Schwerin, Beschl. v. 26.09.2007 - 7 B 511/07 -, n.v., S. 5 f.; VG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2001 - 1 B 35/01 - Juris).
  • VG Saarlouis, 12.10.2006 - 1 K 241/04

    Auskunftsverlangen an Raiffeisen eG rechtswidrig

    Während die Gerichte, die bislang mit der Auslegung dieser Vorschrift befasst waren (vgl. etwa die viel kommentierte Entscheidung des OVG Münster vom 31.08.2000 - 21 B 1125/00 , sowie die Entscheidung des VG Schleswig-Holstein vom 03.07.2001 - 1 B 35/01 ), überwiegend für eine weite Auslegung des § 3 Nr. 3 GenTG plädiert und auch solche Organismen als "gentechnisch veränderte Organismen" angesehen haben, die durch natürliche Ausbreitung eines zuvor durch ein Verfahren i.S.v. § 3 Nr. 3 GenTG gentechnisch veränderten Organismus entstanden sind (vom OVG Münster wurde die Frage im Eilverfahren allerdings nicht abschließend entschieden, sondern die Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten), gibt es kritische Stimmen in der Literatur, die sich gegen eine solche weite Auslegung wenden und zufällige Auskreuzungsprodukte nicht als "gentechnisch veränderte Organismen" i.S.v. § 3 Nr. 3 GenTG ansehen, deren Inverkehrbringen der Genehmigung bedürfe (in diesem Sinne aber auch VG Stade, Urteil vom 02.09.2004 - 6 A 691/02 ).
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