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   BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95   

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BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95 (https://dejure.org/1996,1133)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1996 - 1 B 37.95 (https://dejure.org/1996,1133)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 1 B 37.95 (https://dejure.org/1996,1133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aktenvorlage - Verweigerung - Untersuchungsgrundsatz - Geheimhaltungsbedürftigkeit - Glaubhaftmachung - Akte - Sachverhaltswürdigung - Nicht gerichtsverwertbare Tatsachen - Aufsichtsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1
    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 133
  • DVBl 1996, 814
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    Welches Gewicht der Weigerungserklärung der obersten Aufsichtsbehörde zukommt, hat das Gericht, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regeln über die Beweislast, bei der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch im Rahmen der Sachverhaltswürdigung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22, S. 13).

    Die Vorlage von Verwaltungsakten würde u.a. dann dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder anderer Sicherheitsdienste erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 8 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die zuständige Behörde ihre Wertung der Umstände, die die Geheimhaltungsbedürftigkeit begründen, so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 ; 66, 233 ; 75, 1 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

    Die Pflicht zur Begründung der Verweigerung der Aktenvorlage geht aber nicht soweit, daß die Begründung Rückschlüsse auf die geheimzuhaltenden Tatsachen eröffnen könnte (BVerwGE 84, 375 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

    Kann die Behörde die konkreten Gründe ihrer Weigerung nicht offenbaren, so muß sie angeben, aus welchen Gründen ihr dies nicht möglich ist; denn ohne die wenigstens grobe Kenntnis dieser Gründe lassen sich die Interessen, die für oder gegen die Geheimhaltungsbedürftigkeit behördlichen Wissens sprechen, nicht hinreichend sicher beurteilen (Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

    Die Ermessensentscheidung ist vom Gericht im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO auf Rechtsfehler zu überprüfen (Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 12 f.).

    Welches Gewicht der dem Gericht allein vorliegenden Erklärung der obersten Aufsichtsbehörde zukommt, es lägen nach geheimzuhaltenden Erkenntnissen massive Sicherheitsbedenken gegen einen Aufenthalt des Klägers und damit Gründe zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis vor, hat das Gericht, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regeln über die Beweislast, bei der Entscheidung in der Sache selbst im Rahmen der Sachverhaltswürdigung zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O., S. 13).

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    In BVerwGE 49, 44 ging es nicht um die Vorlage der Akten, sondern um die ganz andere Frage, ob der bloße Hinweis der Behörde auf geheimgehaltene Vorgänge in der Hauptsacheentscheidung zu Lasten des Klägers verwertet werden darf.

    Sind die Akten des Auswärtigen Amtes aufgrund glaubhaft gemachter Geheimhaltungsbedürftigkeit nicht vorzulegen, dürfen die von der Beklagten behaupteten, aber geheimgehaltenen Vorgänge nur unter strengen Voraussetzungen zu Lasten des Rechtssuchenden verwertet werden (BVerwGE 49, 44 ).

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    Die Verweigerung der Aktenvorlage durch die oberste Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO§ 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO und die Glaubhaftmachung der Geheimhaltungsbedürftigkeit erfordert eine Erklärung des zuständigen Ministeriums, nicht des Ministers persönlich oder seines Stellvertreters (wie BVerwGE 19, 179 ).

    Sie kann auch durch den Prozeßsachbearbeiter oder einen anderen Referenten des Ministeriums erfolgen (BVerwGE 19, 179 ).

  • BVerwG, 03.10.1974 - I WB 1.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    In BVerwGE 46, 303 ging es um die einem Beamten gemäß § 62 BBG versagte Genehmigung zur Aussage als Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren.

    Es genügt, wenn die zuständige Behörde ihre Wertung der Umstände, die die Geheimhaltungsbedürftigkeit begründen, so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 ; 66, 233 ; 75, 1 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 B 172.82

    Beschwerde gegen Verweigerung der Aktenvorlage im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    Es genügt, wenn die zuständige Behörde ihre Wertung der Umstände, die die Geheimhaltungsbedürftigkeit begründen, so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 ; 66, 233 ; 75, 1 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).

    Die Darlegung der Behörde muß mehr enthalten als die bloße Wiedergabe oder nur eine andere Umschreibung der gesetzlichen Gründe (BVerwGE 66, 233 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    Dazu reicht aber eine Entscheidung durch die oberste Aufsichtsbehörde aus, an deren Spitze ein Regierungsmitglied steht (vgl. BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    Die Pflicht zur Begründung der Verweigerung der Aktenvorlage geht aber nicht soweit, daß die Begründung Rückschlüsse auf die geheimzuhaltenden Tatsachen eröffnen könnte (BVerwGE 84, 375 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95
    Es genügt, wenn die zuständige Behörde ihre Wertung der Umstände, die die Geheimhaltungsbedürftigkeit begründen, so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 ; 66, 233 ; 75, 1 ; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 9).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    bb) Ebenso scheidet die von der Beschwerdeführerin in Anlehnung an die Praxis in einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Streitigkeiten (vgl. BVerwGE 49, 44 ; BVerwG, VBlBW 1993, S. 418; NVwZ-RR 1997, S. 133; vgl. auch OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ) vorgeschlagene Inhaltsauskunft des Ministers aus.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Kann die Behörde die konkreten Gründe ihrer Weigerung nicht offenbaren, muß sie darlegen, aus welchen Gründen ihr dies unmöglich ist (vgl. BVerwGE 74, 115 [124]; 75, 1 [11]; BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 133 [134]).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Führt die Sperrerklärung dazu, dass bestimmte Umstände unaufklärbar bleiben oder die Aussagekraft festgestellter Tatsachen vermindert ist, so hat das Gericht auch dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast angemessen zu würdigen (Beschluss vom 1. Februar 1996 - BVerwG 1 B 37.95 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 24 S. 8 f.; Urteil vom 27. September 2006 - BVerwG 3 C 34.05 - BVerwGE 126, 365 Rn. 30 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 43).
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