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   VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15   

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https://dejure.org/2015,4846
VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15 (https://dejure.org/2015,4846)
VG Stade, Entscheidung vom 18.03.2015 - 1 B 382/15 (https://dejure.org/2015,4846)
VG Stade, Entscheidung vom 18. März 2015 - 1 B 382/15 (https://dejure.org/2015,4846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 1 Nr. 2e FeV; § 46 Abs. 3 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Bekanntwerden einer mehrere Jahre zurückliegenden Alkoholabhängigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Bekanntwerden einer mehrere Jahre zurückliegenden Alkoholabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei überwundener alkoholabhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Bekanntwerden einer mehrere Jahre zurückliegenden Alkoholabhängigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei überwundener Alkoholabhängigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei überwundener Alkoholabhängigkeit

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei überwundener alkoholabhängigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15
    Eine Notwendigkeit der Überprüfung besteht dann, wenn in einem solchen Entziehungsverfahren mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, der Betroffene könnte die wegen Alkoholabhängigkeit möglicherweise oder tatsächlich verloren gegangene Fahreignung inzwischen deshalb wiedererlangt haben, weil er die Alkoholabhängigkeit überwunden hat (BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 7 B 1799/13).

    Deshalb ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung als Eignungsuntersuchung nunmehr auch zur Beurteilung der Überwindung der Alkoholabhängigkeit angezeigt, um eine hinreichend klare Entscheidungsgrundlage für die Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten (zum Ganzen mit zahlreichen Nachweisen nur BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris).

  • VG Oldenburg, 21.02.2013 - 7 B 1799/13
    Auszug aus VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15
    Eine Notwendigkeit der Überprüfung besteht dann, wenn in einem solchen Entziehungsverfahren mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, der Betroffene könnte die wegen Alkoholabhängigkeit möglicherweise oder tatsächlich verloren gegangene Fahreignung inzwischen deshalb wiedererlangt haben, weil er die Alkoholabhängigkeit überwunden hat (BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 7 B 1799/13).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund von

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15
    Zuletzt ist auch kein Fall gegeben, der es wegen in einem verdichteten Maße bestehender Eignungszweifel geboten erscheinen lässt, dem Antragsteller seine Fahrerlaubnis im Wege der Interessenabwägung bis zur abschließenden Klärung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.3.2008 - 12 ME 377/07 -, juris).
  • VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13

    Cannabiskonsum; Drogenabstinenz; medizinisch-psychologisches Gutachten;

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15
    Auch hier ist anerkannt, dass vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis zunächst die Eignungszweifel auf der Grundlage von §§ 46 Abs. 3, 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu klären sind (VG Lüneburg, Beschluss vom 22.3.2004 - 5 B 1/04 -, juris; vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 21.1.2014 - 6 A 101/13 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 Rn. 24).
  • VG Lüneburg, 22.03.2004 - 5 B 1/04

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung mangels Fahreignung; Führen eines KfZ

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15
    Auch hier ist anerkannt, dass vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis zunächst die Eignungszweifel auf der Grundlage von §§ 46 Abs. 3, 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu klären sind (VG Lüneburg, Beschluss vom 22.3.2004 - 5 B 1/04 -, juris; vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 21.1.2014 - 6 A 101/13 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 17.06.2020 - B 1 S 20.477

    Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig ohne vorherige Anordnung eines ärztlichen

    Der Bescheid sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Stade (B.v. 18.3.2015 - 1 B 382/15) rechtswidrig.

    Dem vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierten Beschluss des VG Stade vom 18. März 2015 (1 B 382/15 - juris) ist nichts anderes zu entnehmen.

  • VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 7 L 1770/15

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Einnahme von "Antabus"

    BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris; VG München, Beschluss vom 3. Januar 2012 - M 1 S 11.5505 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 18. März 2015 - 1 B 382/15 -, juris.
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