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   BVerwG, 14.07.2000 - 1 B 40.00   

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https://dejure.org/2000,5219
BVerwG, 14.07.2000 - 1 B 40.00 (https://dejure.org/2000,5219)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2000 - 1 B 40.00 (https://dejure.org/2000,5219)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 1 B 40.00 (https://dejure.org/2000,5219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zweck der Befristungsregelung des § 8 Abs. 2 S. 3 Ausländergesetz (AuslG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2000 - 1 B 40.00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung der Erlass der Ausweisungsverfügung bzw. der Widerspruchsentscheidung ist (vgl. das auch vom Berufungsgericht erwähnte Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 17 = NVwZ 2000, 688 = DVBl 2000, 429).

    Zweck der Befristungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG ist es, dem Ausländer einen neuen Aufenthalt zu ermöglichen, wenn sich der Sachverhalt verändert hat, insbesondere die mit der Ausweisung verfolgten ordnungsrechtlichen Zwecke erreicht sind (vgl. im einzelnen Urteil vom 7. Dezember 1999, a.a.O.).

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