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   BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 40.95   

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https://dejure.org/1995,4762
BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 40.95 (https://dejure.org/1995,4762)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1995 - 1 B 40.95 (https://dejure.org/1995,4762)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 1 B 40.95 (https://dejure.org/1995,4762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einer geschiedenen Ausländerin, deren gesamte Familie seit Jahrzehnten in Deutschland lebt - Unmöglichkeit der selbständigen Existenz einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1993 - 1 B 184.92

    Entfallen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege nach § 22

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 40.95
    Bleiben die Versagungsgründe der §§ 8 f. AuslG grundsätzlich sogar bei Vorliegen der Voraussetzungen eines an anderer Stelle geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anwendbar, greifen sie erst recht dann ein, wenn - wie im Falle des § 22 AuslG zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte - die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung nur im Ermessenswege vorgesehen ist (Beschluß vom 3. Mai 1993 - BVerwG 1 B 184.92 - InfAuslR 1993, 263).

    Dies erklärt sich ohne weiteres dadurch, daß in diesem Fall vor Erteilung des Visums die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden kann, und entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3. Mai 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auch in einem solchen Falle schließt der nunmehr geltende und für den Genehmigungsantrag des Klägers maßgebende § 8 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung selbst dann aus, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz vorliegen; diese Sperrwirkung tritt daher erst recht ein, wenn - wie im Falle des § 22 AuslG - über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Ermessen zu entscheiden ist (Beschluß vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 40.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 4).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Dieser Versagungsgrund greift erst recht ein, wenn die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werden muß, sondern nach Ermessen versagt werden kann (Beschluß vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 40.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 4, S. 4).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 16.96

    Visumspflicht auch bei Einreise zu Familienangehörigen

    Auch in einem solchen Falle schließt der für den Genehmigungsantrag des Klägers maßgebende § 8 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung selbst dann aus, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz vorliegen; diese Sperrwirkung tritt daher erst recht ein, wenn - wie im Falle des § 22 AuslG - über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Ermessen zu entscheiden ist (Beschluß vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 40.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 4).
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