Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.02.2002

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 1 B 40/02   

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https://dejure.org/2002,1670
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 1 B 40/02 (https://dejure.org/2002,1670)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.05.2002 - 1 B 40/02 (https://dejure.org/2002,1670)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 1 B 40/02 (https://dejure.org/2002,1670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des festgelegten Anforderungsprofils für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Prinzip der Bestenauslese; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Abweichung des Dienstherrn vom ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 1 B 40/02
    BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, DÖV 2001, 1044 = PersV 2002, 21.

    zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, a.a.O., m.w.N.; OVG NRW Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -.

    zur Verknüpfung von Anforderungsprofil und Grundsatz der Bestenauslese in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 1 B 40/02
    zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, a.a.O., m.w.N.; OVG NRW Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -.

    OVG NRW, Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -.

    dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2002 - 1 B 1469/01

    Verletzung der Prinzipien eines gestuften Beurteilungssystems mit Erst- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 1 B 40/02
    Ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. etwa Beschluss vom 16.4.2002 - 1 B 1469/01 -, m.w.N. .

    OVG NRW, Beschluss vom 16.4.2002 - 1 B 1469/01 - zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rn. 41.

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    a) Da Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung von Verfahren bewirkt wird (BVerfG 17. April 1991 - 1 BvR 138/87 - BVerfGE 84, 59), muß das Auswahlverfahren so ausgestaltet sein, daß es eine materiell-rechtlich korrekte Entscheidung über die Bewerbung nach dem Bestenausleseprinzip gewährleisten kann (OVG Nordrhein-Westfalen 14. Mai 2002 - 1 B 40/02 - RiA 2003, 45).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem bereits mehrfach erwähnten Beschluss vom 15. Oktober 2002 (a.a.O.) auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2001 (NVwZ-RR 2002, S. 47) und die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 5. April 2002 (IÖD 2002, S. 194) und vom 14. Mai 2002 (1 B 40/02) im Grundsatz festgehalten und er tut es auch weiterhin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Entspricht hingegen ein Bewerber nicht in allen Punkten dem nach der Ausschreibung vorgegebenen und rechtlich nicht zu beanstandenden - konstitutiven - Anforderungsprofil, so darf und muss er von vornherein aus dem unter Eignungsgesichtspunkten zu vergleichenden Bewerberfeld ausgeschieden werden - vgl. BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 -, a.a.O., vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, 52, und vom 14.5.2002 - 1 B 40/02 -, NWVBl. 2003, 14 - mit der Folge, dass der behauptete Bewerbungsverfahrensanspruch nicht sicherungsfähig ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.2002 - 1 B 40.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30116
BVerwG, 13.02.2002 - 1 B 40.02 (https://dejure.org/2002,30116)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2002 - 1 B 40.02 (https://dejure.org/2002,30116)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 1 B 40.02 (https://dejure.org/2002,30116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der psychischen Erkrankung eines Klägers bei der Prüfung von Abschiebungshindernissen - Pflicht eines Gerichts zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs - Berücksichtigung einer psychischen Belastung bei Abschiebung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2002 - 1 B 40.02
    Etwaige Mängel dieser Würdigung sind aber regelmäßig - und so auch hier - nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und sind daher nicht geeignet, einen Verfahrensmangel zu begründen (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2002 - 1 B 40.02
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Einzelfall festgestellt werden (vgl. etwa BVerfGE 96, 205 m.w.N.).
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