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   BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98   

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https://dejure.org/1998,824
BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht wegen Nichtbeachtung der gestellten Beweisanträge - Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung im Zusammenhang mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 50 Abs. 2, Abs. 3 § 55 Abs. 2
    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - Abschiebungserfolg als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    In der Rechtsprechung des Senats zu den Duldungsgründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG ist geklärt, daß dann, wenn die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 = NVwZ 1998, 297).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Diese Frage würde sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen und rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil das Berufungsurteil insoweit auf einer weiteren, die Entscheidung selbständig tragenden Begründung beruht und die Beschwerde in bezug auf diese Begründung keinen Zulassungsgrund geltend gemacht hat (stRspr.; vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    In der Rechtsprechung des Senats zu den Duldungsgründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG ist geklärt, daß dann, wenn die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 = NVwZ 1998, 297).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Dem liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, eine Abschiebungsandrohung unterliege der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden hätten (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 [BVerwG 19.11.1996 - 1 C 6/95]).
  • VGH Hessen, 31.10.1994 - 13 UZ 902/94

    Unerheblichkeit der Staatsangehörigkeit des Ausländers für die Bezeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Demnach ist es für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. VGH Kassel AuAS 1995, 31 = DÖV 1995, 876; VGH Mannheim EZAR 044 Nr. 9; Hailbronner, a.a.O., § 50 AuslG Rn. 13 a; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als

    vgl. zu den Maßstäben im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 1 C 21.02 -, BVerwGE 118, 308-313 = juris Rn. 13; Beschluss vom 1. September 1998 - 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4) = juris Rn. 25.
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Es darf aber auch die Abschiebungsandrohung hinsichtlich eines bestimmten Zielstaats als rechtswidrig aufheben, wenn - wie hier - aufgrund der Prüfung des Asylbegehrens zweifelsfrei feststeht, dass eine Androhung auf Vorrat den vom Gesetzgeber verfolgten Ermächtigungszweck ausnahmsweise verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in diesen Staat praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheinen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4).
  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 13a ZB 16.30600

    Hazara sind in Afghanistan keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt

    Die weiter vom Kläger aufgeworfene Frage, ob hier nicht im Unterschied zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 1998 (Az. 1 B 41.98 - InfAuslR 1999, 73) hinsichtlich der Bezeichnung des Zielstaats in der Abschiebungsandrohung etwas anderes gelten müsse, ist einer allgemeinen Klärung nicht zugänglich.
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