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   OVG Bremen, 25.02.2004 - 1 B 447/03   

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https://dejure.org/2004,17456
OVG Bremen, 25.02.2004 - 1 B 447/03 (https://dejure.org/2004,17456)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.02.2004 - 1 B 447/03 (https://dejure.org/2004,17456)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 1 B 447/03 (https://dejure.org/2004,17456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Vertrauensschutz bei rechtswidrig erteilter Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BremVwVfG § 48 Abs. 1; ; BremVwVfG § 48 Abs. 3; ; BremLBO § 2 Abs. 5; ; BremLBO § 2 Abs. 6

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücknahme einer Baugenehmigung: Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Veranstaltungshütte im Außenbereich; Rücknahme einer Bauerlaubnis

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.02.1994 - 4 B 26.94

    Wie lange darf die Baugenehmigung zurückgenommen werden?

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2004 - 1 B 447/03
    Auch in den Fällen des § 48 Abs. 3 BremVwVfG bedarf es für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes vielmehr einer Vertrauensschutzprüfung, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil der bei einem schutzwürdigen Vertrauen gegebene Ausgleichsanspruch für die Frage von Bedeutung sein kann, ob die Behörde überhaupt von der Möglichkeit der Rücknahme Gebrauch machen will (BVerwG, B. v. 07.11.2000 - 8 B 137/00 - NVwZ-RR 2001, S. 198; B. v. 10.02.1994 - 4 B 26/94 - NVwZ 1994, S. 896; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 48 Rdnr. 122).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2004 - 1 B 447/03
    Auch in den Fällen des § 48 Abs. 3 BremVwVfG bedarf es für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes vielmehr einer Vertrauensschutzprüfung, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil der bei einem schutzwürdigen Vertrauen gegebene Ausgleichsanspruch für die Frage von Bedeutung sein kann, ob die Behörde überhaupt von der Möglichkeit der Rücknahme Gebrauch machen will (BVerwG, B. v. 07.11.2000 - 8 B 137/00 - NVwZ-RR 2001, S. 198; B. v. 10.02.1994 - 4 B 26/94 - NVwZ 1994, S. 896; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 48 Rdnr. 122).
  • OVG Bremen, 02.02.2010 - 1 B 366/09

    Assoziationsberechtigter türkischer Arbeitnehmer; Wegfall der Voraussetzungen für

    Die Rücknahme eines von § 48 Abs. 3 BremVwVfG erfassten Verwaltungsakts steht aber immer im Ermessen der Behörde; die Verweisung auf § 48 Abs. 2 Satz 3 BremVwVfG in § 48 Abs. 3 Satz 2 BremVwVfG schließt den Vertrauensschutz des Betroffenen nicht für die Entscheidung über die Rücknahme als solche (§ 48 Abs. 1 Satz 1 BremVwVfG), sondern nur für die Entscheidung über den Ausgleich von Vermögensnachteilen (§ 48 Abs. 3 Satz 1 BremVwVfG) aus (vgl. zum Ganzen Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , 7. Aufl. 2008, Rn 177; J. Müller, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG , 2010, Rn 84, 88; siehe auch den Beschl. des Senats vom 25.02.2004 -1 B 447/03 -, NordÖR 2004, 160f. zur Rücknahme einer Baugenehmigung).
  • VGH Hessen, 22.07.2015 - 4 A 598/15
    Die Rücknahme eines solchen begünstigenden Verwaltungsakts kann im Falle eines schutzwürdigen Vertrauens des Betroffenen zudem gemäß § 48 Abs. 3 HVwVfG einen Anspruch auf Gewährung eines Vermögensausgleichs begründen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 2004 - 10 A 4471/01 -, juris, Rdnr. 83; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 1 B 447/03 -, juris; Ziekow, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., 2013, § 48 Rdnr. 38).
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