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   OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06   

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https://dejure.org/2007,13767
OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06 (https://dejure.org/2007,13767)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.05.2007 - 1 B 447/06 (https://dejure.org/2007,13767)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 1 B 447/06 (https://dejure.org/2007,13767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bremen.de PDF

    Vermittlung von Sportwetten - Bedeutung der EuGH-Entscheidung vom 06.03.2007

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    EG-Vertrag Art 43; EG-Vertrag Art 49; GG Art 12 Abs 1; Lotteriestaatsvertrag 2004 Art 5 Abs 2
    Vermittlung von Sportwetten; Bedeutung der EuGH-Entscheidung vom 06.03.2007 (Placanica) - staatliches Wettmonopol; Vermittlung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbliche Vermittlung von Sportwetten an ein Wettunternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat; Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit einer nationalen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des Wettmarkts; Bekämpfung der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 43 Abs. 1; ; EGV Art. 49 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; LottoStV § 5 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neuer Glücksspielstaatsvertrag mit Europarecht vereinbar

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 07.09.2006 (NordÖR 2006, 398) ausgeführt hat, sind bis zu diesem Zeitpunkt folgende Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vorgaben getroffen worden:.

    Damit wird also nicht etwa, wie die Beschwerde meint, der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vorübergehend suspendiert, vielmehr wird gerade die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen gewährleistet (vgl. OVG Bremen, B. v. 07.09.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.08.2006 - 24 CS 06.1651
    Auszug aus OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06
    Solange die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds nicht wenigstens versucht worden sind, erscheint die Androhung unmittelbaren Zwangs deshalb als unverhältnismäßig (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.01.2005 - 6 S 1287/04 -, DöV 2005, 387 ; BayVGH, zuletzt Beschl. v. 21.08.2006 - 24 CS 06.1651 u.a. - ).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06
    Das Betätigungsverbot erstreckt sich auch auf private Wettunternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat und gilt ebenfalls für die Vermittlung von Wetten an solche Unternehmen (vgl. BVerwG, U. v. 28.03.2001 - BVerwGE 114, 92).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass es sich hierbei um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt (U. v. 28.03.2006, NJW 2006, 1261, Rn. 98).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1287/04

    Zulässigkeit des staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06
    Solange die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds nicht wenigstens versucht worden sind, erscheint die Androhung unmittelbaren Zwangs deshalb als unverhältnismäßig (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.01.2005 - 6 S 1287/04 -, DöV 2005, 387 ; BayVGH, zuletzt Beschl. v. 21.08.2006 - 24 CS 06.1651 u.a. - ).
  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Solange die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht wenigstens versucht worden war, war die Androhung unmittelbaren Zwanges daher unverhältnismäßig (vgl. auch die Beschlüsse des Senats vom 06.02.2007 - 1 B 466/06 - und vom 15.05.2007 - 1 B 447/06 -, NordÖR 2007, 317 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Ob der EuGH die Forderung nach einem kohärenten und systematischen Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeit auf den gesamten Glücksspielbereich, so OVG Saarl., Beschluss vom 30.4.2007 - 3 W 30/06 -, vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 30.5.2007, E - 3/06, Rn. 45; VG Schleswig, Beschluss vom 30.1.2008 - 12 A 102/06 - VG Stuttgart, Beschluss vom 24.7.2007 - 4 K 4435/06 - VG Gießen, Beschluss vom 7.5.2007 - 10 E 13/07 -, auf den monopolisierten Bereich, in diese Richtung OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, oder nur auf den einzelnen Glücksspielsektor - hier die Sportwetten - bezieht, so Hamb. OVG, Beschluss vom 6.7.2007 - 1 Bs137/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 30.8.2007 - 7 TG 616/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 2.10.2007 - 24 CS 07.1986-; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - VG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2007 - 3 K 2901/06 - offen gelassen: Nds. OVG, Beschluss vom 2.5.2007 - 11 ME 106/07 - OVG Bremen, Beschluss vom 15.5.2007 - 1 B 447/06 - Sächs. OVG, Beschluss vom 12.12.2007- 3 BS 311/06 -, ist umstritten.
  • OVG Bremen, 11.03.2010 - 1 B 314/09

    OVG bestätigt Einschreiten gegen Wettbüros - Hängebeschluss; Sportwetten;

    Die Werbung für die vom staatlichen Wettmonopol durchgeführten Sportwetten, die bis zum Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Ziel einer expansiven Vermarktung orientiert war, ist bereits unmittelbar nach diesem Urteil grundlegend geändert worden (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 07.09.2006 - 1 B 273/06 - NordÖR 2006, 398; B. v. 15.05.2007 - 1 B 447/06 - [...]).
  • VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei

    Bei der Vermittlung von Sportwetten geht es nach Auffassung des Gerichts um ein eigenständiges und ersichtlich auch gewinnträchtiges Segment des Glücksspielmarktes, welches von anderen Bereichen klar und deutlich abgegrenzt ist (vgl. insoweit auch OVG Bremen, Beschl. v. 15.5.2007 - 1 B 447/06 -).

    Zwischen den Maßstäben, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht für Beschränkungen auf dem Glücksspielmarkt ergeben, und den Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (so OVG Bremen, Beschl. v. 15.5.2007 - 1 B 447/06 -, zitiert nach [...] ).

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    Bei der Vermittlung von Sportwetten geht es nach Auffassung des Gerichts um ein eigenständiges und ersichtlich auch gewinnträchtiges Segment des Glücksspielmarktes, welches von anderen Bereichen klar und deutlich abgegrenzt ist (vgl. insoweit auch OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2007, 1 B 447/06 ).

    Zwischen den Maßstäben, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht für Beschränkungen auf dem Glücksspielmarkt ergeben und den Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (so OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2007, Az.: 1 B 447/06, zitiert nach juris).

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

    Zwischen den Anforderungen, die das Gemeinschaftsrecht an ein auf dem Glücksspielsektor eingerichtetes Staatsmonopol stellt, und den Vorgaben des Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 B 447/06 - NordÖR 2007, 317; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. April 2008 - 12 B 256/08 -).
  • VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Zwischen den Anforderungen, die das Gemeinschaftsrecht an ein auf dem Glücksspielsektor eingerichtetes Staatsmonopol stellt, und den Vorgaben des Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2007 - 1 B 447/06 - VG Oldenburg, Beschl. v. 02.04.2008 - 12 B 256/08 - ).
  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

    Zwischen den Anforderungen, die das Gemeinschaftsrecht an ein auf dem Glücksspielsektor eingerichtetes Staatsmonopol stellt, und den Vorgaben des Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Mai 2007 -1 B 447/06 - NordÖR 2007, 317 [OVG Bremen 15.05.2007 - 1 B 447/06] ; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. April 2008 - 12 B 256/08 -).
  • VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08

    Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen;

    Zwischen den Anforderungen, die das Gemeinschaftsrecht an ein auf dem Glücksspielsektor eingerichtetes Staatsmonopol stellt, und den Vorgaben des Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 B 447/06 - NordÖR 2007, 317; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. April 2008 - 12 B 256/08 -).
  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

    Zwischen den Anforderungen, die das Gemeinschaftsrecht an ein auf dem Glücksspielsektor eingerichtetes Staatsmonopol stellt, und den Vorgaben des Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 B 447/06 - NordÖR 2007, 317 [OVG Bremen 15.05.2007 - 1 B 447/06] ; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. April 2008 - 12 B 256/08 -).
  • VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
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