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   BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85   

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BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1985,2604)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1985 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1985,2604)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1985 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1985,2604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus Ermessenserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85
    Dasselbe gilt für Verpflichtungsklagen, mit denen die Rechtswidrigkeit einer aus Ermessensgründen erfolgten Versagung der Aufenthaltserlaubnis geltend gemacht und eine erneute behördliche Ermessensentscheidung begehrt wird (vgl. Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 = NJW 1982, 1413).

    Allerdings ist, wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Neubescheidung eines Aufenthaltserlaubnisantrags gerichtet sind, insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, als es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf oder umgekehrt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß (vgl. Urteil vom 13. November 1981 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Hierzu gehört auch der Fall, dass ein an sich bestehendes Ermessen der Ausländerbehörde "auf Null" reduziert ist, so dass nur entweder die Erteilung oder die Versagung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig erscheint (vgl. Beschluss vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Besteht kein Rechtsanspruch, richtet sich die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensablehnung dagegen nach den Vorschriften des bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens geltenden Rechts, mithin des Ausländergesetzes (so - zur vergleichbaren Situation in der Übergangsphase zwischen dem Ausländergesetz 1965 und dem Ausländergesetz 1990 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.10.1992 - 13 S 714/92 - [Juris] unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, NJW 1982, 1413 sowie BVerwG, Beschluss vom 20.5.1985 - 1 B 46.85 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge eines Verstoßes gegen die

    3 Soweit sie sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1985 (BVerwG 1 B 46.85 Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70) bezieht, bezeichnet sie keinen, geschweige denn einen vom Flurbereinigungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten Rechtssatz, der im Widerspruch zu dem der herangezogenen Entscheidung zugeschriebenen Rechtssatz stünde.
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 66.90

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch

    Er weist weiter darauf hin, daß es demgegenüber bei der Überprüfung einer aus Ermessenserwägungen versagten Aufenthaltserlaubnis auf die Sachlage bei Erlaß des Widerspruchsbescheides ankommt (vgl. Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1989 - 11 S 348/89

    Abänderungsantrag nach § 80 Abs 6 VwGO

    Auch bei einer Verpflichtungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer aus Ermessensgründen erfolgten Versagung der Aufenthaltserlaubnis geltend gemacht und eine erneute behördliche Ermessensentscheidung begehrt wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d. h. der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 -- 1 C 69.78 -- Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 = NJW 1982 S. 1413; BVerwG, Beschluß vom 20.05.1985 -- 1 B 46.85 --).
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   OVG Berlin, 11.06.1986 - 1 B 46.85   

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