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   BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02   

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BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02 (https://dejure.org/2003,7195)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 1 B 463.02 (https://dejure.org/2003,7195)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 (https://dejure.org/2003,7195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umfang der richterlichen Aufklärungspflicht - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das so genannte Selektionsverbot - Voraussetzungen für das Vorliegen einer selektiven Beweiswürdigung - Anforderungen an eine das rechtliche Gehör ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Sachaufklärungspflicht, Beweiswürdigung, Selektionsverbot, Rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, Darlegungserfordernis, Iran, Monarchisten, Exilpolitische Betätigung, Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359).

    Namentlich kann aus der Nichterwähnung einzelner Umstände regelmäßig nicht geschlossen werden, das Gericht habe diese bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 1999 a.a.O.).

    Lässt das Gericht in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, so spricht dies allerdings dafür, dass es sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43 unter Hinweis auf das Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Feststellung und Würdigung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    Das Berufungsgericht hat seine im Einzelnen begründete Einschätzung und Würdigung aus mehreren Erkenntnismitteln abgeleitet und war nicht verpflichtet, jede Einzelheit oder alle sich etwa nicht voll entsprechenden Angaben in den eingeführten Erkenntnismitteln einander gegenüber zu stellen und ausführlich zu bewerten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1999 BVerwG 9 B 429.99 Buchholz 402.25 § 1.

    Namentlich kann aus der Nichterwähnung einzelner Umstände regelmäßig nicht geschlossen werden, das Gericht habe diese bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 1999 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur richtigen und vollständigen Berücksichtigung des entscheidungserheblichen, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens geschöpften Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß im Einzelfall festgestellt werden (vgl. entsprechend zur Gehörsverletzung nach Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfGE 96, 205 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99

    Asylanspruch eines Asylbewerbers aus dem Nordirak (kurdische Provinzen) -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    Lässt das Gericht in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, so spricht dies allerdings dafür, dass es sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43 unter Hinweis auf das Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    Davon abgesehen legt die Beschwerde nicht dar, inwiefern die hier behauptete selektive Verwertung einzelner Erkenntnismittel, die in das Verfahren eingeführt worden sind, einen Verfahrensverstoß durch pflichtwidrig unterlassene Aufklärung nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wie geltend gemacht enthalten soll; ein den zitierten Urteilen des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats (vom 20. März 1990 BVerwG 9 C 91.89 BVerwGE 85, 92 = InfAuslR 1990, 243 = NVwZ 1990, 878 und vom 21. November 1989 BVerwG 9 C 53.89 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 = InfAuslR 1990, 99) vergleichbarer Fall liegt hier offensichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    13 7. Die Beschwerde verfehlt schließlich die Anforderungen an eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 und BVerfG, Kammer-Beschluss vom 23. Dezember 2002 2 BvR 1439/02 ), wenn sie meint, aus der Entscheidung über die Zulassung der Berufung hätte der Kläger "nicht damit rechnen" müssen, "dass aus der insoweit maßgeblichen rechtlichen Sicht des Berufungsgerichts zusätzlich zu den im erstinstanzlichen und berufungsgerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärungen und angegebenen Beweismitteln weitere Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit der exilpolitischen Aktivitäten erforderlich" gewesen seien, und dass "der Kläger vor dem Hintergrund der Begründung des berufungsgerichtlichen Zulassungsbeschlusses mit den im angefochtenen Urteil aufgestellten Anforderungen an exilpolitische Aktivitäten überrascht" worden sei (Beschwerdebegründung S. 12).
  • BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02

    Rechtliches Gehör (Überraschungsentscheidung; Hinweispflicht; Begründungspflicht:

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    13 7. Die Beschwerde verfehlt schließlich die Anforderungen an eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 und BVerfG, Kammer-Beschluss vom 23. Dezember 2002 2 BvR 1439/02 ), wenn sie meint, aus der Entscheidung über die Zulassung der Berufung hätte der Kläger "nicht damit rechnen" müssen, "dass aus der insoweit maßgeblichen rechtlichen Sicht des Berufungsgerichts zusätzlich zu den im erstinstanzlichen und berufungsgerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärungen und angegebenen Beweismitteln weitere Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit der exilpolitischen Aktivitäten erforderlich" gewesen seien, und dass "der Kläger vor dem Hintergrund der Begründung des berufungsgerichtlichen Zulassungsbeschlusses mit den im angefochtenen Urteil aufgestellten Anforderungen an exilpolitische Aktivitäten überrascht" worden sei (Beschwerdebegründung S. 12).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02
    Davon abgesehen legt die Beschwerde nicht dar, inwiefern die hier behauptete selektive Verwertung einzelner Erkenntnismittel, die in das Verfahren eingeführt worden sind, einen Verfahrensverstoß durch pflichtwidrig unterlassene Aufklärung nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wie geltend gemacht enthalten soll; ein den zitierten Urteilen des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats (vom 20. März 1990 BVerwG 9 C 91.89 BVerwGE 85, 92 = InfAuslR 1990, 243 = NVwZ 1990, 878 und vom 21. November 1989 BVerwG 9 C 53.89 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 = InfAuslR 1990, 99) vergleichbarer Fall liegt hier offensichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Aus der Nichterwähnung einzelner Erkenntnismittel, zumal wenn sie das Gericht - wie hier - zuvor selbst in das Verfahren eingeführt hat, kann daher regelmäßig nicht geschlossen werden, das Gericht habe diese bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275).

    Es ist nicht verpflichtet, jede Einzelheit oder alle sich etwa nicht voll entsprechenden Angaben in den eingeführten Erkenntnismitteln einander gegenüber zu stellen und ausführlich zu bewerten (Beschluss vom 20. August 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 40.22
    Überprüft werden kann auch, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt hat, etwa ob es gegen das Verbot selektiver Verwertung des Prozessstoffs (BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 und Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 S. 100), ob es gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20) oder ob es den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten hat, sei es dadurch, dass es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere ob es in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ), sei es, dass es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20 und vom 11. Juli 2022 - 2 B 31.21 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22

    Disziplinarrechtliche Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Frühzeitige

    Überprüft werden kann auch, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt hat, etwa ob es gegen das Verbot selektiver Verwertung des Prozessstoffs (BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 und Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 S. 100), ob es gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20) oder ob es den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten hat, sei es dadurch, dass es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere ob es in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ), sei es, dass es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20 und vom 11. Juli 2022 - 2 B 31.21 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 111 Rn. 25).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Die Beschwerde gibt keinen Anlass zur Vertiefung der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verzicht auf eine sich aufdrängende Sachverhaltsaufklärung einen Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO bewirkt und welche Darlegungsanforderungen insoweit zu stellen sind (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275, vom 9. November 2006 - 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48, vom 2. Mai 2012 - 10 B 10.12 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 65, vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6 und vom 5. März 2018 - 1 B 155.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur richtigen und vollständigen Berücksichtigung des entscheidungserheblichen, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens geschöpften Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß im Einzelfall festgestellt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 S. 99 f.).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 134.06

    Zulässiger Gegenstand einer Verfahrensrüge

    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 20. August 2003 BVerwG 1 B 463.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275).

    Lässt das Gericht in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, so spricht dies allerdings dafür, dass es sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 20. August 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2023 - 1 B 48.22

    Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG durch einen

    Dabei war es nicht verpflichtet, jede Einzelheit oder alle sich etwa nicht voll entsprechenden Angaben in den eingeführten Erkenntnismitteln einander gegenüber zu stellen und ausführlich zu bewerten (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur richtigen und vollständigen Berücksichtigung des entscheidungserheblichen, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens geschöpften Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß im Einzelfall festgestellt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - juris Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 9.22

    Behandlung von internationalen Schutz beantragenden Personen in Italien;

    Die Beschwerde gibt keinen Anlass zur Vertiefung der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verzicht auf eine sich aufdrängende Sachverhaltsaufklärung einen Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO bewirkt und welche Darlegungsanforderungen insoweit zu stellen sind (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275, vom 9. November 2006 - 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48, vom 2. Mai 2012 - 10 B 10.12 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 65, vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6 und vom 5. März 2018 - 1 B 155.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

    Die Beschwerde gibt keinen Anlass zur Vertiefung der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verzicht auf eine sich aufdrängende Sachverhaltsaufklärung einen Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO bewirkt und welche Darlegungsanforderungen insoweit zu stellen sind (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275, vom 9. November 2006 - 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48, vom 2. Mai 2012 - 10 B 10.12 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 65, vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6 und vom 5. März 2018 - 1 B 155.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 1 PKH 60.06

    Bestehen einer innerstaatlichen Fluchtalternative für einen von individueller

    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94] und Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275).

    Lässt das Gericht in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, so spricht dies allerdings dafür, dass es sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 20. August 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 93.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 30.01.2012 - 10 B 41.11

    Feststellung einer flüchtlingsrechtlich erheblichen Vorverfolgung eines

  • BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07

    Verletzung des Gebots der freien Beweiswürdigung durch Zugrundelegung eines

  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 21.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 185.04

    Zuordnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum

  • BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen

  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 16.22

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 92.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung eines Verstoßes gegen

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 8.22

    Drohen eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 87.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 89.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 99.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 91.21

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 84.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 10.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 3.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 5.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 01.12.2021 - 2 B 37.21

    Erfolglose Rüge der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes in einem

  • BVerwG, 11.07.2022 - 2 B 31.21

    Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungspflichten eines

  • BVerwG, 09.03.2022 - 1 B 24.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 10.02.2022 - 1 B 19.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 86.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 21.01.2022 - 1 B 90.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 83.04

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Erfüllen der

  • BVerwG, 08.02.2022 - 1 B 15.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 88.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 2.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 6.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums an einem

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 1.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

  • BVerwG, 20.01.2005 - 1 B 86.04

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers als

  • BVerwG, 27.10.2004 - 1 B 50.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rüge eines Verfahrensmangels in

  • BVerwG, 26.06.2009 - 10 B 57.08

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 21.05.2004 - 1 B 207.03

    Notwendigkeit einer Darlegung der besonderen Umstände im Rahmen der Gehörsrüge -

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 B 21.23

    Disziplinarverfahren wegen des Verdachts des fortgesetzten Arbeitszeitbetrugs

  • BVerwG, 06.12.2011 - 10 B 23.11

    Abschiebungsverbote wegen einer HIV-Infektion bei mangelnder medizinischer

  • BVerwG, 16.08.2005 - 1 B 30.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf einen Verfahrensfehler

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 B 1.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Feststellung einer neuen

  • BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 75.22

    Vertriebenenrechtliche Bedeutung des Stichtages 22. Juni 1941 als des Beginns der

  • BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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