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   OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09   

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https://dejure.org/2009,24768
OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09 (https://dejure.org/2009,24768)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2009 - 1 B 469/09 (https://dejure.org/2009,24768)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 1 B 469/09 (https://dejure.org/2009,24768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 34; SächsBO § 80 Abs. 2
    Baugenehmigung; Schankwirtschaft; Vergnügungsstätte; Betriebszeitbeschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2007 - 8 A 10066/07

    Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
    Für den städtebaulichen Bezug ist wesentlich, dass solche Einrichtungen typischerweise mit negativen Folgewirkungen, wie zum Beispiel Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes oder Verschlechterungen der Gebietsqualität, verbunden sind (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07 - VGH BW, Beschl. vom 28.11.2006 -3 S 2377/06 -, beide zitiert nach juris).

    Schank- und Speisewirtschaften sind gewerbliche Betriebe, in denen Getränke aller Art allein oder zusammen mit Speisen an Gäste zum Zwecke des Verzehrs in den Wirtschaftsräumen verabreicht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GastG; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Rh.- Pf., Beschl. v. 9.3.2007 a. a. O.; OVG Schl.-H., Beschl. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, zitiert nach juris).

    Dies zugrunde gelegt, handelt es sich nach den vorliegenden Plänen, Fotografien und Katasterauszügen bei der näheren Umgebung des ".............." jedenfalls um kein Kerngebiet i. S. von § 7 BauNVO, sondern aufgrund der vorhandenen Wohn- sowie gewerblichen Nutzung um ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) oder eine Gemengelage, in die sich eine Vergnügungsstätte aufgrund der mit ihr verbundenen Lärmimmissionen jedenfalls nicht einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.3.2007 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09

    Baugenehmigung; Schank- und Speisewirtschaft; Vergnügungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
    Zu berücksichtigen ist insoweit nämlich, dass der Prozessbevollmächtigte weder auf den Urlaub des Antragstellers hingewiesen hat noch darauf, dass die Geschäftsführerin der Antragstellerin in dem Verfahren 1 B 468/09 in diesem Zeitraum ebenfalls keine Rücksprache nehmen konnte.
  • OVG Sachsen, 11.04.2000 - 1 BS 41/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
    Rechtlich war es zudem nicht erforderlich, den Antragsteller zu einer Stellungnahme aufzufordern und ihm dazu eine bestimmte Frist zu setzen (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2000 - 1 BS 41/00 - und Beschl. v. 19.1.2009 - 1 B 297/08).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 1 MB 16/09

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
    Schank- und Speisewirtschaften sind gewerbliche Betriebe, in denen Getränke aller Art allein oder zusammen mit Speisen an Gäste zum Zwecke des Verzehrs in den Wirtschaftsräumen verabreicht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GastG; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Rh.- Pf., Beschl. v. 9.3.2007 a. a. O.; OVG Schl.-H., Beschl. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 3 S 2377/06

    Nutzungsuntersagung gegen einen Swinger-Club

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
    Für den städtebaulichen Bezug ist wesentlich, dass solche Einrichtungen typischerweise mit negativen Folgewirkungen, wie zum Beispiel Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes oder Verschlechterungen der Gebietsqualität, verbunden sind (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.3.2007 - 8 A 10066/07 - VGH BW, Beschl. vom 28.11.2006 -3 S 2377/06 -, beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09
    Schriftsätze der Beteiligten müssen bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht seiner Entscheidungen entäußert, zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1989, NVwZ 1989, 860).
  • OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 468/09
    Es sei deshalb zweifelhaft, ob seitens des Antragstellers in dem Verfahren - 1 B 469/09 - der durch die Genehmigung zum Betrieb einer Schankwirtschaft vorgegebene Rahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht weiterhin überschritten werde.

    Mithin dürfte es dem Antragsteller in dem Verfahren - 1 B 469/09 - nicht gelungen sein, den Charakter seines Gaststättenbetriebs von der Vergnügungsstätte (vgl. hierzu VG DD, Urt. v. 11.4.2008 - 7 K 395/05 -) hin zu der ihm bisher nur genehmigten Nutzung als Schankwirtschaft zu ändern.

    Im Hinblick auf die Einhaltung der Erfordernisse für gesunde Wohnverhältnisse ist zum anderen zu berücksichtigen, dass der Antragsteller in dem Verfahren - 1 B 469/09 - durch die getroffene Verfügung weniger belastet wird, als durch eine Betriebszeitbeschränkung ab 22.00 Uhr.

    Es ist im Übrigen auch nichts dafür ersichtlich, dass sich der Adressat der Baugenehmigung vom 1.2.2008 (Antragsteller im Verfahren 1 L 1924/08 (VG)/1 B 469/09) nunmehr an den durch die Baugenehmigung vom 1.2.2008 vorgegebenen Rahmen halten wird.

  • OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 B 23/10

    Geeignetheit der Teilnahme an einem Aufbauseminar für drogenauffällige

    Die festgestellte THC-Konzentration lag deutlich über dem Wert von 1, 0 ng/ml bzw. 2,0 ng/ml, der bezüglich der Frage eines zeitnahen Konsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit von der Rechtsprechung zugrunde gelegt wird (zum Stand der Rechtsprechung vgl. OVG Bremen, B. v. 21.01.2010 - 1 B 469/09, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 2 StVG Rn. 17g).
  • VG Cottbus, 31.07.2019 - 3 K 261/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Schank- und Speisewirtschaften sind gewerbliche Betriebe, in denen Getränke aller Art allein oder zusammen mit Speisen an Gäste zum Zwecke des Verzehrs vor Ort verabreicht werden (OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 1 B 469/09; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Oktober 2009 1 MB 16/09).
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