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   VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18   

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VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18 (https://dejure.org/2019,9592)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.04.2019 - 1 B 488/18 (https://dejure.org/2019,9592)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. April 2019 - 1 B 488/18 (https://dejure.org/2019,9592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, Evidenzkontrolle

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs 1 OWiG; § 61 OWiG; § 170 Abs 2 S 1 StPO; § 31 a Abs 1 S 1 StVO; § 80 Abs 5 VwGO; § 9 VwVfG
    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des; Sachverhaltsermittlung, von Amts wegen; Täterschaft, sich aufdrängende; Unmöglichkeit; Verfahren, Einstellung de; Verfahrensermessen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Evidenzkontrolle be der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • IWW

    § 46 Abs. 1 OWiG, § 31a Abs. 1 S. 1 StVO, § 9 VwVfG
    OWiG, StVO, VWVfG

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - Nichtanordnung im Wege einer Evidenzkontrolle

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    VG Göttingen zu Fahrtenbuchauflage: Keine ausreichende Fahrerermittlung ohne Prüfung des digitalen bzw. Hochglanzfotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch: Ausreichende Ermittlungen der Behörde?: "Gesichtskontrolle”

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Evidenzkontrolle im Rahmen der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2013 - 12 LA 122/12

    Maßgeblichkeit der Einschätzung der Ordnungswidrigkeitenbehörde für die

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 12 LA 122/12 -, zit. nach juris Rn. 7 m. w. N.).

    Tut sie dies doch, kann dies der Annahme einer Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers entgegenstehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2013, a. a. O.).

    Denn es kommt insoweit nicht auf eine - zeitlich stets nachgelagerte - abweichende Überzeugungsbildung des Verwaltungsgerichts zur Frage der Täterschaft in einem Klageverfahren gegen die Fahrtenbuchauflage an, sondern im Grundsatz allein auf die Ermittlungen zuständigen Bußgeldbehörde und deren Bewertung der erzielten Ermittlungsergebnisse (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2013, a. a. O., zit. nach juris Rn. 8).

    Eine derartige Annahme scheidet im Wege einer Evidenzkontrolle aus, wenn - wie bereits ausgeführt - sich der Bußgeldbehörde die Täterschaft einer bestimmten Person hätte aufdrängen müssen oder sie sich entsprechenden Erkenntnissen verschlossen hat (vgl. oben Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2013, a. a. O., zit. nach juris Rn. 8).

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Eine Fahrtenbuchauflage dient demgegenüber der präventiven Abwehr von abstrakten Gefahren wegen künftiger ähnlicher Zuwiderhandlungen von Fahrern eines bestimmten Fahrzeugs des polizeipflichtigen Halters und der Ermittlung eines Betroffenen in etwaigen zukünftigen Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 -, zit. nach juris Rn. 30).

    Aus dem Ermittlungsbericht ergibt sich indirekt auch, dass die eingesetzten Polizeibeamten des Fachkommissariats 7 den Betroffenen jedenfalls nicht persönlich zuhause angetroffen haben, sodass sie - anders als der Außendienst der Antragsgegnerin - keine eigenen Feststellungen zur möglichen Täterschaft des Ehemanns der Antragstellerin treffen konnten (zur mangelnden Geeignetheit einer polizeilichen Nachbarschaftsbefragung, wenn es allein auf den Abgleich mit einem Tatfoto ankommt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016, a. a. O., Rn. 30).

  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist;

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Der angefochtene Bescheid der Antragsgegnerin hat sich insoweit (noch) nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. auch Beschluss der Kammer - Einzelrichter - vom 27. September 2018 - 1 B 289/17 -, zit. nach juris Rn. 4, unter Verweis auf VG München, Urteil vom 7. April 2014 - M 23 K 13.4294 -, zit. nach juris Rn. 19; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 -, zit. nach juris Rn. 60), sondern bildet weiterhin die Grundlage für eine mögliche Verwaltungsvollstreckung hinsichtlich der im Bescheid erwähnten, aus § 31a Abs. 3 StVZO folgenden Vorlage- und Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 6 Monaten nach Ablauf des Zeitraums, für den das Fahrtenbuch zu führen war.

    Zwar begegnet die von der Antragsgegnerin vorgenommene Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrtenbuchauflage im Hinblick auf das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO keinen rechtlichen Bedenken (näher dazu Beschluss der Kammer - Einzelrichter - vom 27. September 2018, a. a. O., zit. nach juris Rn. 6 m. w. N.).

  • OLG Jena, 23.02.2009 - 1 Ss 48/09
    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Strafklageverbrauch tritt durch die Einstellung gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht ein (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 1 Ss 48/09 -, zit. nach juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2016 - 11 OB 272/15

    Untätigkeitsklage bzgl. der Verpflichtung der Behörde zum Entscheid über einen

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Daraus folgt nach Auffassung der erkennenden Kammer, dass die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde - hier die Antragsgegnerin - im Rahmen des ihr zustehenden Verfahrensermessens (vgl. §§ 9 f. VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG, näher dazu Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 11 OB 272/15 -, zit. nach juris Rn. 7 m. w. N.) berechtigt ist, die ihr zugeleitete Verfahrensakte der Bußgeldbehörde unverzüglich zurückzugeben, wenn ersichtlich ist, dass sich dieser die Täterschaft einer bestimmten Person im Ordnungswidrigkeitenverfahren hätte aufdrängen müssen oder sie sich entsprechenden Erkenntnissen gar verschlossen hat.
  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Hochglanzabzüge sind spätestens im gerichtlichen Bußgeldverfahren auf tatrichterliche Anforderung der Bußgeldakte beizufügen, damit diese Grundlage einer revisionssicheren Feststellung der Täterschaft des Betroffenen sein können (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 3 Ws (B) 11/18, 3 Ws (B) 11/18 - 122 Ss 2/18 -, zit. nach juris Rn. 6 und 43).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erledigt sich ein Verwaltungsakt erst dann "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG, wenn er nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende rechtliche Steuerungsfunktion nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, zit. nach juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11

    Erledigung in der Hauptsache nach Ablauf der Dauer einer Fahrtenbuchauflage -

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Der angefochtene Bescheid der Antragsgegnerin hat sich insoweit (noch) nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. auch Beschluss der Kammer - Einzelrichter - vom 27. September 2018 - 1 B 289/17 -, zit. nach juris Rn. 4, unter Verweis auf VG München, Urteil vom 7. April 2014 - M 23 K 13.4294 -, zit. nach juris Rn. 19; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 -, zit. nach juris Rn. 60), sondern bildet weiterhin die Grundlage für eine mögliche Verwaltungsvollstreckung hinsichtlich der im Bescheid erwähnten, aus § 31a Abs. 3 StVZO folgenden Vorlage- und Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 6 Monaten nach Ablauf des Zeitraums, für den das Fahrtenbuch zu führen war.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 7 ME 1/12

    Zugehörigkeit der nach negativem Ausgang des Widerspruchsverfahrens festgesetzten

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Soweit es die von der Antragsgegnerin unter Ziffer 5. des angefochtenen Bescheids "Fahrtenbuchauflage" vorgenommene Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 100 Euro betrifft, die nicht Gegenstand der Prozesserklärung der Antragstellerin vom 21. September 2018 geworden ist, ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - 1 A 487/18 - zwar gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO statthaft, denn es handelt sich insoweit um die Anforderung von öffentlichen Kosten im Sinne dieser Vorschrift (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. August 2013 - 7 ME 1/12 -, zit. nach juris Rn. 12 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Auszug aus VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
    Die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ist unmöglich im Sinne des Gesetzes, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 12 LB 19/13 -, zit. nach juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VG München, 07.04.2014 - M 23 K 13.4294

    Fahrtenbuchauflage; Taxifahrzeug; Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h;

  • BVerwG, 16.10.2014 - 7 VR 2.14

    Eilantrag gegen neue S-Bahn-Trasse in Fürth-Nord erfolgreich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 8 A 1846/15

    Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrags im

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

  • VG Minden, 25.05.2023 - 2 L 185/23
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.04.2021 - 12 ME 39/21 -, juris, Rn. 16; VG Göttingen, Beschluss vom 10.04.2019 - 1 B 488/18 -, juris, Rn. 12.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2020 - 12 ME 48/20

    Erledigung, Verwaltungsakt; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenschreiber

    Soweit dagegen eingewandt wird (VG Göttingen, Beschl. v. 10.4.2019 - 1 B 488/18 -, juris, Rn. 6), eine Erledigung trete erst dann ein, wenn dem Verwaltungsakt keine Regelungswirkung, etwa für Kostenbescheide, mehr zukomme, ist dieser Ansicht nicht zu folgen.
  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinn des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 01.02.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 23.07.2009 - 12 ME 107/09 -, juris, Rn. 5; VG Göttingen, Beschluss vom 10.04.2019 - 1 B 488/18 -, juris, Rn. 11).
  • VG Minden, 22.11.2022 - 2 K 2908/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2022 - 8 A 2851/21 -, n.V., S. 2 f. des Beschlussabdrucks, Beschluss vom 11. August 2015 - 8 A 1892/14 -, juris, Rn. 8, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 12 ME 48/20 -, juris, 9, m.w.N. auch aus der Rspr. anderer Obergerichte; a.A. VG Göttingen, Beschlüsse vom 10. April 2019 - 1 B 488/18 -, juris, Rn. 6 und vom 27. September 2018 - 1 B 289/17 -, juris, Rn. 4.
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