Rechtsprechung
OVG Sachsen, 10.03.2010 - 1 B 49/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5, § 80 Abs. 3; SächsDSchG § 11
Baueinstellung, Denkmal, Sanierung, Genehmigungspflicht, Sofortvollzug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Baueinstellung der an einem Kulturdenkmal begonnenen Instandsetzungsarbeiten und Sanierungsarbeiten aufgrund einer nicht erteilten Genehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baueinstellung der an einem Kulturdenkmal begonnenen Instandsetzungsarbeiten und Sanierungsarbeiten aufgrund einer nicht erteilten Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.01.2010 - 4 L 271/09
- OVG Sachsen, 10.03.2010 - 1 B 49/10
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 18.08.2009 - 1 B 409/09
Gestaltungssatzung; Baueinstellungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus OVG Sachsen, 10.03.2010 - 1 B 49/10
Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf verwiesen, dass die Anordnung des Sofortvollzugs in der Natur einer Baueinstellungsverfügung liegt (SächsOVG, Beschl. v. 18.8.2009 - 1 B 409/09).
- VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20
Sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung aus Gründen des Denkmalschutzrechts; …
Zwar sind Baueinstellungen nach § 80 Abs. 1 LBauO, mit denen sichergestellt werden soll, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, die später nur schwer wieder rückgängig gemacht werden können, in aller Regel für sofort vollziehbar zu erklären, ohne dass es eines Eingehens auf den konkreten Einzelfall bedarf, da sich das besondere öffentliche Interesse unabhängig vom Einzelfall aus der Art der getroffenen Maßnahme und ihrem generellen Zweck ergibt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2013 - 14 CS 13.1383 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. März 2010 - 1 B 49/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 8 S 2834/04 -, juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 8 B 11791/19.OVG -). - OVG Sachsen, 07.03.2018 - 1 B 372/17
Sicherungsanordnung; Denkmal; Zumutbarkeit
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Abwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsakts und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 10. März 2010 - 1 B 49/10 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 19.04.2023 - 1 B 298/22
Milchviehanlage; Güllelager; Nachbarantrag; Außenbereich; Vorbelastung; …
Ob die Begründung der Anordnung inhaltlich trägt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem formellen Begründungserfordernis nicht zu prüfen (…BVerwG, Beschl. v. 4. Dezember 2020 - 4 VR 4.20 - , juris Rn. 10; Senatsbeschl. v. 10. Mai 2010 - 1 B 49/10 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschl. v. 8. Januar 2018 - 4 B 102/17 -, juris Rn. 5;… SächsOVG, Beschl. v. 31. August 2021 - B 245/21 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschl. v. 22. März 2022 - 1 B 313/21 -, juris Rn. 15 jeweils m. w. N.).
- OVG Sachsen, 22.03.2022 - 1 B 313/21
Bergrechtliche Bewilligung; Erlaubnis; Versagungsgründe; konkurrierende Anträge; …
Ob die Begründung der Anordnung inhaltlich trägt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem formellen Begründungserfordernis nicht zu prüfen (…BVerwG, Beschl. v. 4. Dezember 2020 - 4 VR 4.20 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 10. Mai 2010 - 1 B 49/10 -, juris Rn. 6;… Beschl. v. 8. Januar 2018 - 4 B 102/17 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 31. August 2021 - 6 B 245/21 -, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.). - VG Leipzig, 28.05.2014 - 4 L 288/14
Längerfristige Nutzung von Appartments im Boardinghouse ist Wohnnutzung
Die notwendige Begründung kann deshalb knapp gehalten werden und bedarf regelmäßig keines besonderen Eingehens auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10.3.2010 - 1 B 49/10 -, juris Rn. 6 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 27.2.1987 - 11 b 2903/86 - BayVGH, Beschl. v. 30.7.1985, BayVBl 1986, 50;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand Juni 2013, § 80 Rn. 169 m. w. N.). - VG Magdeburg, 15.05.2013 - 4 B 98/13
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahnenmasten
Insbesondere reicht zur Begründung des Sofortvollzugs bei Maßnahmen der Bauaufsicht grundsätzlich ein Hinweis auf eine bei illegaler Nutzung in der Regel bestehende Nachahmungsgefahr aus (vgl. hierzu OVG LSA, Beschluss vom 26.10.2012 - 2 M 124/12 -, LKV 2012, 571 und Beschluss vom 08.10.1996 - B 2 S 240/96 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.03.2010 - 1 B 49/10 -, juris), jedenfalls wenn es sich nicht um eine mit einem erheblichen Substanzverlust verbundene Beseitigungsanordnung handelt. - OVG Sachsen, 09.11.2010 - 4 B 228/10
Anschlusszwang, Grundstücksanschluss
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsakts und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächOVG, Beschl. v. 10.3.2010 - 1 B 49/10; ständige Rspr.). - VG Leipzig, 27.10.2015 - 4 L 712/15 Die notwendige Begründung kann deshalb knapp gehalten werden und bedarf regelmäßig keines besonderen Eingehens auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10.3.2010 - 1 B 49/10 -, Rn. 6 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 10.01.2012 - 2 B 153/11
Unfallruhegehalt, Interessenabwägung, Dienstunfall, Rückforderung, Ermessen
Nach dieser Vorschrift obliegt der Behörde grundsätzlich die formelle Pflicht, das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen, um sich dadurch den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung bewusst zu machen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2010 - 1 B 49/10 -, juris, Rn. 6). - VG Leipzig, 08.03.2017 - 4 L 139/17 Die notwendige Begründung kann dann knapp gehalten werden und muss regelmäßig nicht auf die Umstände des Einzelfalls eingehen (vgl. für bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung: SächsOVG, Beschl. v. 10.3.2010 - 1 B 49/10 -, [...] Rn. 6 m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.2.1987 - 11 b 2903/86 - BayVGH, Beschl. v. 30.7.1985, BayVBl 1986, 50;… Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand Juli 2016, § 80 Rn. 169 m. w. N.).
- VG Leipzig, 19.02.2015 - 4 L 7/15
Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung zweirer Wohnräume im Dachgeschoss eines …
- VG Leipzig, 02.07.2014 - 4 L 373/14
Untersagung der Nutzung mehrerer Gebäude zur Lagerung von Futtermitteln