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   BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14   

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https://dejure.org/2014,16872
BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14 (https://dejure.org/2014,16872)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2014 - 1 B 5.14 (https://dejure.org/2014,16872)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 (https://dejure.org/2014,16872)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 5 AufenthG, § 25 Abs 4 AufenthG, § 81 Abs 4 AufenthG
    Schicksal des vorläufigen Aufenthaltsrechts bei Antragsablehnung; zum zumutbaren Beitrag bei Ausreisehindernissen

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der erteilten Aufenthaltserlaubnis bzw. Beantragung der Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der alten i.R.d. Ausreisepflichtigkeit

  • rewis.io

    Schicksal des vorläufigen Aufenthaltsrechts bei Antragsablehnung; zum zumutbaren Beitrag bei Ausreisehindernissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der erteilten Aufenthaltserlaubnis bzw. Beantragung der Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der alten i.R.d. Ausreisepflichtigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14
    Über die Aussage hinaus, dass von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden dürfen, entzieht sich die Frage einer abstrakt-generellen Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluss vom 10. März 2009 - BVerwG 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6; Beschluss vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14
    Über die Aussage hinaus, dass von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden dürfen, entzieht sich die Frage einer abstrakt-generellen Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluss vom 10. März 2009 - BVerwG 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6; Beschluss vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14
    Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, setzt die hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrunds die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und sowohl für das Berufungsurteil als auch für die erstrebte Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1987 - 1 B 213.86

    Ausländerrecht - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14
    Überdies ist hier das vorläufige Aufenthaltsrecht des Klägers nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erloschen, und zwar mit der Ablehnung des Antrags durch die Ausländerbehörde (so bereits Beschluss vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 - InfAuslR 1987, 105 zu einer Vorgängervorschrift des § 81 Abs. 4 AufenthG; zustimmend Hailbronner, Ausländerrecht-Kommentar, § 81 AufenthG, Stand: April 2014, Rn. 41; entsprechend auch die AVwV des BMI zum AufenthG, GMBl 2009, 877, Nr. 81.5.2).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14
    Ist ein Berufungsurteil - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, setzt die hinreichende Darlegung von Zulassungsgründen voraus, dass hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Denn grundsätzlich obliegt es dem ausreisepflichtigen Ausländer nach § 25 Abs. 5 AufenthG, alles in seiner Kraft Stehende und ihm Zumutbare dazu beizutragen, damit etwaige Ausreisehindernisse überwunden werden (BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 5/14 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 6 und vom 28. März 2019 - 1 B 7.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

    Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 und vom 28. März 2019 - 1 B 7.19 - juris Rn. 14).
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