Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18   

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BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18 (https://dejure.org/2018,8684)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten zweier syrischer Staatsangehöriger aufgrund Verpflichtungserklärung des Verpflichteten

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Zur Annahme eines Ausnahmefalles bei der Heranziehung eines Verpflichtungsgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten zweier syrischer Staatsangehöriger aufgrund Verpflichtungserklärung des Verpflichteten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Lebensunterhalt eines Ausländers - und die Heranziehung eines Verpflichtungsgebers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18
    Es mag auf sich beruhen, ob mit der Beschwerde davon auszugehen ist, dass den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 (- 1 C 10.16 - BVerwGE 157, 208 Rn. 38).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 82.16

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. August 2016 - 1 B 82.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtsätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. August 2016 - 1 B 82.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtsätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18
    Im Übrigen ist unter Würdigung vornehmlich der Umstände, unter denen die jeweilige Verpflichtungserklärung abgegeben worden ist, zu klären, ob die Heranziehung zur vollen Erstattung der Aufwendungen gemäß § 68 AufenthG namentlich im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist oder ob es weiterer Erwägungen bedarf, um zu einem angemessenen Interessenausgleich zu gelangen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 ).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 1 B 9.18

    Erstattungspflicht von öffentlichen Mitteln aufgrund der Aufwendungen zur

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18
    Dies gilt auch dann, wenn in der Erklärung die Erstattungspflicht zulasten eines anderen Rechtsträgers (hier: der Bundesagentur für Arbeit) sachlich und/oder zeitlich eingeschränkt worden ist (s.a. Beschluss vom 14. März 2018 - 1 B 9.18 - Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 3 B 25.20

    Kostenerstattung; Verpflichtungserklärung; Aufnahmeprogramm des Landes Berlin für

    Das gilt auch für Verpflichtungserklärungen, die vor dem Inkrafttreten der Regelung in § 68 Abs. 1 Satz 4 AufenthG am 6. August 2016 abgegeben wurden (vgl. für die konkrete Situation im jeweiligen Bundesland, in dem die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, z.B. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 L 17/18 - juris Rn. 10 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 D 286/18 - juris Rn. 20; OVG Münster, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1197/16 - juris Rn. 32 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 B 5/18 - juris, und Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1040/16 - juris Rn. 33 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 14. März 2018 - 1 B 9/18 - juris, sowie Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1125/16 - juris Rn. 30 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. April 2018 - 1 B 6/18 - juris; ferner unlängst auch VGH München, Beschluss vom 26. August 2020 - 10 ZB 20.1516 - juris Rn. 8 f.; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2017 - 11 S 2338/16 - juris Rn. 27 ff.; offen gelassen OVG Koblenz, Urteil vom 7. November 2019 - 7 A 11069/18.OVG - juris Rn. 25, 31 ff.).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (§ 6 Abs. 1 HGrG), in der Regel verlangen, dass die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. dazu sowie zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 18. April 2018 - 1 B 6/18 - juris Rn. 9 und Beschluss vom 20. März 2018 - 1 B 5/18 - juris Rn. 8; ferner BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 C 10/16 - juris Rn. 35 und Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 - juris Rn. 16 m. w. Nachw.).

    Ebenso wie nach der gleichlautenden gesetzlichen Regelung schließt die durch eine solche Verpflichtungserklärung begründete Haftung damit regelmäßig auch die während der Geltungsdauer der Erklärung von der zuständigen Behörde gezahlten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung eines versicherungspflichtigen Ausländers ein (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 L 17/18 - juris Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1197/16 - juris Rn. 53, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 B 5/18 - juris, und Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1040/16 - juris Rn. 79 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 14. März 2018 - 1 B 9/18 - juris).

    Wie ausgeführt, fallen darunter aber auch Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (ebenso wie hier in einem ähnlich gelagerten Fall OVG Münster, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1040/16 - juris Rn. 78 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 14. März 2018 - 1 B 9/18 - juris; vgl. für die Problematik der Haftung für Kranken- und Versicherungsbeiträge im Zusammenhang mit Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme abgegeben wurden, daneben z.B. auch OVG Koblenz, Urteil vom 7. November 2019 - 7 A 11069/18.OVG - juris Rn. 36; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 L 17/18 - juris Rn. 13, 15; OVG Münster, Urteil vom 8. Dezember 2017 - 18 A 1197/16 - juris Rn. 52 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 B 5/18 - juris).

  • VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 6757/17

    Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Insbesondere hat es auch in seinem Beschluss vom 20.3.2018 (Az. 1 B 5.18, juris), mit dem es die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem letztgenannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen hat, lediglich noch einmal darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt der gegenüber einer bestimmten Behörde abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß den §§ 133, 157 BGB nach dem Empfängerhorizont (hier dem der Ausländerbehörde) richtet.

    Rechtswidrig und aufzuheben ist der Bescheid des Beklagten vom 22.8.2017 (gesamter Forderungsbetrag: 7.320,54 Euro) hingegen, soweit darin die Klägerin zur Erstattung von für Frau C. aufgewendete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Zeitraum vom 1.6.2016 bis 31.5.2017 in Höhe eines Gesamtbetrages von 1.309,62 Euro verpflichtet wird (vgl. dazu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 8.12.2017, Az. OVG 18 A 1040/16 und OVG 18 A 1197/16, bestätigt durch Beschlüsse des BVerwG vom 14.3.2018, Az. 1 B 9.18 und 20.3.2018, Az. 1 B 5.18, jeweils juris).

  • VG Gießen, 09.05.2018 - 6 K 4730/16

    Verpflichtungserklärung, Syrien, Landesaufnahmeprogramm, Flüchtlingsanerkennung,

    Insbesondere hat es auch in seinem Beschluss vom 20.3.2018 (Az. 1 B 5.18, juris), mit dem es die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem letztgenannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen hat, lediglich noch einmal darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt der gegenüber einer bestimmten Behörde abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß den §§ 133, 157 BGB nach dem Empfängerhorizont (hier dem der Ausländerbehörde) richtet.

    Rechtswidrig und aufzuheben sind die Bescheide des Beklagten vom 8.12.2016 und 13.6.2017 hingegen, soweit darin der Kläger zur Erstattung von für Herr H. und dessen Ehefrau aufgewendete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Monaten Juni bis Dezember 2016 in Höhe von jeweils 105, 19 EUR monatlich und in den Monaten Januar bis Mai 2017 in Höhe von jeweils 114 EUR monatlich verpflichtet wird (vgl. dazu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 8.12.2017, Az. OVG 18 A 1040/16 und OVG 18 A 1197/16, bestätigt durch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.3.2018, Az. 1 B 9.18 und 20.3.2018, Az. 1 B 5.18, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 20 ZB 16.30003 - NVwZ 2017, 335 = juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 ZB 21.2153

    "Zureichender Grund" für die Verzögerung durch Einholung eines

    Zu verneinen ist die grundsätzliche Bedeutung, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 20 ZB 16.30003 - NVwZ 2017, 335 = juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3).
  • VG Gießen, 22.08.2018 - 6 K 3886/16

    Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge

    Insbesondere hat es auch in seinem Beschluss vom 20.03.2018 (Az. 1 B 5.18, juris), mit dem es die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem letztgenannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen hat, lediglich noch einmal darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt der gegenüber einer bestimmten Behörde abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß den §§ 133, 157 BGB nach dem Empfängerhorizont (hier dem der Ausländerbehörde) richtet.

    Rechtswidrig und aufzuheben sind die Bescheide des Beklagten vom 28.10.2016 hingegen, soweit darin der Kläger zur Erstattung von für Frau C. und Frau D. aufgewendete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den Monaten April bis September 2016 in Höhe von jeweils 105, 19 EUR monatlich pro Person verpflichtet wird (vgl. dazu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 08.12.2017, Az. OVG 18 A 1040/16 und OVG 18 A 1197/16, bestätigt durch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.03.2018, Az. 1 B 9.18 und 20.03.2018, Az. 1 B 5.18, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 29.01.2024 - 11 ZB 24.30065

    Anspruch auf Gewährung subsidiären Schutzes, Zumutbarkeit einer internen

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - Buchholz 402.242 § 68 AufenthG Nr. 4 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 11 ZB 20.30210 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

    2.3 Schließlich kommt der Streitsache auch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hinaus zu, weil die aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer Lärmberechnung und Abgasmessung abgesehen werden kann, über die sich aus der Gesetzesauslegung und der einschlägigen Rechtsprechung ergebenden allgemeinen rechtlichen Grundsätze hinaus von den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls abhängt und damit einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. stRspr, BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 20 ZB 16.30003 - NVwZ 2017, 335 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Im Übrigen ergibt sich die Zulässigkeit einer nach Stunden bemessenen richterlichen Frist aus § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 222 Abs. 3 ZPO, so dass die Frage aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.164

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2021 - 3 B 8.20

    Inanspruchnahme aus einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 11 ZB 23.30922

    Anspruch auf Gewährung subsidiären Schutzes, Zumutbarkeit einer internen

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1843

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1842

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigterklärung

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 11 ZB 19.33226

    Gefährdung aufgrund drohender Ermittlungen wegen islamistischer Aktivitäten im

  • VGH Bayern, 22.01.2021 - 11 ZB 20.2409

    Umtausch einer ungarischen Fahrerlaubnis, die im Wege des Umtauschs einer

  • VGH Bayern, 05.06.2023 - 11 ZB 23.30200

    Pflicht zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Gesundheitszustands

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 11 ZB 22.1446

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 11 ZB 20.2980

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

  • VG Wiesbaden, 02.12.2022 - 5 K 4102/17

    Äthiopien: Nach politischem Wandel keine Verfolgung von Oppositionellen oder bei

  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 ZB 21.2115

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung wegen

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 11 ZB 20.30210

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen

  • VG Ansbach, 03.07.2020 - AN 19 K 18.00908

    Haftung für den Lebensunterhalt

  • VG Saarlouis, 02.03.2022 - 6 K 24/20

    Umfang einer Verpflichtungserklärung in Zusammenhang mit einer

  • VG Hamburg, 03.01.2023 - 14 K 5445/21

    Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen Verpflichtungserklärung;

  • VG Gießen, 19.12.2018 - 6 K 353/17

    Klagen weiterer Flüchtlingspaten teilweise abgewiesen

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18 (https://dejure.org/2018,42282)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2018 - 1 B 5.18 (https://dejure.org/2018,42282)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2018 - 1 B 5.18 (https://dejure.org/2018,42282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 6 S 1 FeV 2010, § 11 Abs 6 S 2 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 13 S 1 Nr 2c FeV 2010
    Fahrerlaubnisentziehung - ausreichende Angabe von Begutachtungsstellen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 S 1 Nr 2c FeV
    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel; Atemalkoholkonzentration (mindestens 1,09 mg/l AAK); Messung im Ausland (Polen) ; Fahreignungsgutachten ; medizinisch-psychologisches Gutachten; Anordnung; Angabe von Begutachtungsstellen; fehlende Kausalität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr. vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293-305, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Diese Anforderungen hat der Beklagte erfüllt (vgl. grdl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a.a.O., juris Rn. 12 ff.).

    Diese Anforderung kann sich weder auf den Wortlaut des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV noch auf den Sinn und Zweck der Vorschrift stützen, der darin besteht, dem Betroffenen eine fundierte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob er sich der geforderten Begutachtung unterziehen will oder nicht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a.a.O., Rn. 21).

    Dem entsprechend ist die Aussage, dass der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig ist, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig war (stRspr.), um den Vorbehalt der Anwendung von § 46 VwVfG zu ergänzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a.a.O., Rn. 26 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1237/14

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bei einer im Ausland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Zu der Frage, inwieweit eine im Ausland (Polen) begangene Alkoholfahrt und die dort gemessene Atemalkoholkonzentration die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen können (Anschluss an OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - juris Rn. 26 ff.).

    Denn danach ist lediglich erforderlich, dass die aus dem ausländischen Staat stammenden Erkenntnisse über den Grad der Alkoholisierung des Klägers während seiner Autofahrt die vom Beklagten daraus abgeleiteten Eignungszweifel ebenso rechtfertigen wie entsprechende Feststellungen im Inland (ebenso OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - juris Rn. 26 ff. m.w.N. ).

  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 11 CS 18.1494

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Eine vollständige Auflistung der nächstgelegenen Stellen ("innerhalb einer Fahrzeit von zwei Stunden ") ist nicht erforderlich (vgl. VGH München, Beschluss vom 8. August 2018 - 11 CS 18.1494 - juris Rn. 11).

    Der von einigen Verwaltungsgerichten vertretenen (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2010 - 7 A 1458/10 - juris Rn. 19) und vom Verwaltungsgericht Cottbus geteilten Ansicht, wonach § 11 Abs. 6Satz 2 FeV die Fahrerlaubnisbehörde verpflichte, alle Untersuchungsstellen zu benennen, die in bis zu zwei Stunden Autofahrt erreichbar seien, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof München zu Recht eine Absage erteilt (vgl. Beschluss vom 8. August 2018 - 11 CS 18.1494 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 1485/13

    Beibringung eines Gutachtens eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Nach diesen Maßgaben ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die von der Behörde darzulegenden Gründe für die Gutachtenanordnung nicht auch ergänzend aus bereits übersandten Schreiben ergeben können (wohl ebenso OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2014 - 16 B 1485/13 - juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 29.08.2018 - 1 B 236/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Soweit der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung auf eine Eilentscheidung des OVG Saarlouis (Beschluss vom 29. August 2018 - 1 B 236/18 - juris) hingewiesen hat, in der es um eine Fahrerlaubnisentziehung wegen wiederholten Alkoholmissbrauchs und die insoweit erforderlichen Feststellungen geht, ob eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens vorliegt, ist eine Relevanz für den vorliegenden Fall nicht erkennbar.
  • VG Oldenburg, 10.08.2010 - 7 A 1458/10

    Medizinisch-psychologische Untersuchung; in Betracht kommende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Der von einigen Verwaltungsgerichten vertretenen (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2010 - 7 A 1458/10 - juris Rn. 19) und vom Verwaltungsgericht Cottbus geteilten Ansicht, wonach § 11 Abs. 6Satz 2 FeV die Fahrerlaubnisbehörde verpflichte, alle Untersuchungsstellen zu benennen, die in bis zu zwei Stunden Autofahrt erreichbar seien, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof München zu Recht eine Absage erteilt (vgl. Beschluss vom 8. August 2018 - 11 CS 18.1494 - juris Rn. 11 f.).
  • VG Cottbus, 07.08.2015 - 1 L 261/15

    Verkehrsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Sein vorläufiger Rechtsschutzantrag (VG 1 L 261/15) hatte vor dem Verwaltungsgericht, aber nicht vor dem Senat Erfolg (OVG 1 S 91.15).
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