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   BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92   

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https://dejure.org/1992,2143
BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92 (https://dejure.org/1992,2143)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 1 B 50.92 (https://dejure.org/1992,2143)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 1 B 50.92 (https://dejure.org/1992,2143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagungsverfügung - Steuerliche Pflichtverletzung - Schutzwürdiges Vertrauen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 546
  • DVBl 1992, 1173
  • DÖV 1992, 1069
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92
    Danach sind Steuerrückstände dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. z.B. Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch. 1992, 22 ; Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch. 1988, 162 ).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92
    Danach sind Steuerrückstände dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. z.B. Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch. 1992, 22 ; Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch. 1988, 162 ).
  • VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen

    Ohnehin begründet selbst eine langjährige Duldung von Pflichtverletzungen durch eine Behörde kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Pflichtverletzungen fortgesetzt werden können; die Duldung befreit zudem auch nicht die Behörde von deren Pflicht, hiergegen vorzugehen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1992 - 1 B 50/92; OVG RP, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10.OVG).
  • VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04

    Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als

    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72).
  • VG Gießen, 05.12.2012 - 8 L 3004/12

    Unzuverlässigkeit eines Gastwirts

    Dies ist dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (z.B. BVerwG, B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; Sächs. OVG, B. v. 23.08.2011 - 3 B 246/10 -, juris, Rdrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 5043/95

    Gewerberecht: Begriff der Unzuverlässigkeit im Fahrschulrecht

    BVerwG, Beschluß vom 29.1.1988 - 1 B 164.87 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45, S. 2; Beschluß vom 25.3.1992 - 1 B 50.92 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 49, S. 11; Beschluß vom 30.3.1992 - 1 B 42.92 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50, S. 12 (13);Beschluß vom 22.6.1994 - 1 B 11.94 -, Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 5, S. 1 (2).
  • VG Gießen, 08.04.2003 - 8 G 508/03

    Gewerbeuntersagung - Steuerschulden - Insolvenz

    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97-, GewArch 1999, 72; Hess. VGH, U. v. 28.09.1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, 159; B. v. 17.02.1994 - 8  TH 311/94-, GewArch 1994, 238).
  • VG Augsburg, 10.03.2016 - Au 5 K 15.1331

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Dass die Gewerbebehörde lange Zeit auf steuerliche Pflichtverletzungen nicht mit einer Gewerbeuntersagung reagiert, begründet bei dem Gewerbetreibenden kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass er sein Verhalten fortsetzen könne und befreit die Behörde auch nicht von ihrer Pflicht, gegen unzuverlässige Gewerbetreibende vorzugehen (vgl. BVerwG B. v. 25.3. 1992 - 1 B 50/92 - GewArch 1992, 232).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung

    Denn Steuerrückstände fallen um so mehr ins Gewicht, je länger sich der Gewerbetreibende als nicht fähig oder nicht willens erweist, seine steuerlichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1993 - 13 B 2684/93

    Lebensmittelrecht: Untersagung der Herstellung von Hackfleisch

    Die von Hackfleisch ausgehende Gefährdung der Verbraucher kann - wenn sie einmal erkannt ist - für die Zukunft nicht deshalb hingenommen werden, weil sie durch die Behörden längere Zeit falsch eingeschätzt oder nicht erkannt worden ist (ähnlich für den Fall der Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Pflichtverletzungen, die von der Behörde lange Zeit nicht zum Anlaß einer Untersagungsverfügung genommen worden sind, BVerwG, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 B 50.92 -, NVwZ-RR 1992, 546 ).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 1 B 139.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Eignung von Steuerrückständen

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Steuerrückstände geeignet, einen Gewerbetreibenden oder einen Vertretungsberechtigten im Sinne des § 35 Abs. 7 a GewO als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. z.B. neben dem von der Beschwerde aufgezeigten Beschluß die Beschlüsse des Senats vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 -, Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch 1992, 22, und vom 25. März 1992 - BVerwG 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232).
  • VG Gießen, 05.09.2019 - 8 K 3080/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden

    Die Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, juris, Rn. 2; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.06.1994 - 8 UE 2277/89 -, juris, Rn. 33 ; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • VG Gießen, 31.01.2013 - 8 K 2135/11

    Steuerrückstände im Gewerbeuntersagungsverfahren

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