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   OVG Bremen, 26.04.2010 - 1 B 50/10   

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OVG Bremen, 26.04.2010 - 1 B 50/10 (https://dejure.org/2010,7366)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.04.2010 - 1 B 50/10 (https://dejure.org/2010,7366)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. April 2010 - 1 B 50/10 (https://dejure.org/2010,7366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 6 Abs 1; AufenthG § 5 Abs 2; AufenthG § 28 Abs 1; AufenthG § 30 Abs 1; AufenthG § 31 Abs 3
    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Durchführung eines Visumverfahrens; Deutschkenntnisse - Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Visumverfahren; Deutschkenntnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Durchführung eines Visumverfahrens für die Aufenthaltserlaubnis zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft zugunsten eines mit einem Visum zu einem anderen Aufenthaltszweck eingereisten Ehegatten eines Deutschen; Zügiges Betreiben eines Visumsverfahrens ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 28 Abs. 1, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthV § 31 Abs. 3, GG Art. 6 Abs. 1, AVwV Nr. 5.2.2.1
    Ehegattennachzug, Visumsverfahren, Deutschkenntnisse, Absehensermessen, Ermessen, vorläufiger Rechtsschutz, Heirat in Dänemark, Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Durchführung eines Visumverfahrens für die Aufenthaltserlaubnis zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft zugunsten eines mit einem Visum zu einem anderen Aufenthaltszweck eingereisten Ehegatten eines Deutschen; Zügiges Betreiben eines Visumsverfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.04.2010 - 1 B 50/10
    Zwar ist es grundsätzlich möglich und zulässig, dass das der Ausländerbehörde eingeräumte Ermessen durch Verwaltungsvorschriften gelenkt und gebunden werden kann und sich die Vorgaben des Ermessens auf bestimmte Gruppen von Ausländern beziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2008 - 1 C 17.07 - BVerwGE 130, 148 = NVwZ 2008, 796 , Rn 15).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Bremen, 26.04.2010 - 1 B 50/10
    Das Aufenthaltsgesetz trägt diesem Grundsatz dadurch Rechnung, dass es in § 5 Abs. 2 Satz 2 die Möglichkeit eröffnet, von dem Visumverfahren abzusehen (BVerfG, Beschl. v. 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - , InfAusIR 2008, 239; Beschl. v. 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 - , Inf-AusIR 2008, 347).
  • OVG Bremen, 26.06.2009 - 1 B 552/08

    Falsche Angaben bei Beantragung des Schengen-Visums; Erfüllung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 26.04.2010 - 1 B 50/10
    Dabei hat sich das Verwaltungsgericht von den Grundsätzen leiten lassen, die der Senat in seinem gegenüber der Antragsgegnerin ergangenen Beschluss vom 26.06.2009 - 1 B 552/08 - (NordÖR 2010, 24 = InfAusIR 2009, 380) ausführlich dargelegt hat.
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Bremen, 26.04.2010 - 1 B 50/10
    Das Aufenthaltsgesetz trägt diesem Grundsatz dadurch Rechnung, dass es in § 5 Abs. 2 Satz 2 die Möglichkeit eröffnet, von dem Visumverfahren abzusehen (BVerfG, Beschl. v. 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - , InfAusIR 2008, 239; Beschl. v. 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 - , Inf-AusIR 2008, 347).
  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer

    Steht damit zu erwarten, dass die Antragstellerin innerhalb von 9 bis 16 Wochen ein Visum zur Familienzusammenführung erhält, wäre die Ermessensentscheidung trotz der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, das Visumverfahren zügig zu betreiben und eine längere Trennung der Eheleute so weit wie möglich zu vermeiden (OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 B 50/10 -, juris Rdnr. 25), nicht ermessensfehlerhaft.
  • OVG Bremen, 21.12.2011 - 1 B 246/11

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Durchführung eines

    Besteht sie im Rahmen von § 5 Abs. 2 S. 2 1. Alternative AufenthG auf der Durchführung eines Visumverfahrens, hat sie regelmäßig durch Erteilung einer Vorabzustimmung nach § 31 Abs. 3 AufenthV dafür Sorge zu tragen, dass die Trennungszeit nicht länger als erforderlich dauert (OVG Bremen, B. v. 26.04.2010 - 1 B 50/10 - InfAuslR 2010, 292 ; B. v. 12.08.2011 - 1 B 150/11 - InfAuslR 2011, 436 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 M 10/22

    Abschiebung nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen

    Soweit das OVG Bremen (Beschluss vom 26. April 2010 - 1 B 50/10 - juris Rn. 25) eine Pflicht der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Vorabzustimmung angenommen hat, betrifft dies Fälle, in denen alle materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gegeben sind.
  • VG München, 11.10.2010 - M 24 S 10.3115

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des dauerhaften Familiennachzugs

    Insoweit ist für den Tatbestand des § 28 Abs. 1 AufenthG der Zeitpunkt des Erwerbs der Sprachkenntnisse nicht von Belang (vgl. OVG Bremen vom 26.4.2010, InfAuslR 2010, 292 unter I.1.).

    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob in Nr. 5.2.2.1 AVwV-AufenthG im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG eine unzulässige Selbstbindung der Verwaltung liegt, weil nach dieser Verwaltungsvorschrift eine Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG voraussetzen soll, dass die von § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG geforderten Deutschkenntnisse bereits vor dem Zuzug bei der Erteilung des nationalen Visums vorliegen, und insoweit kein Spielraum für abweichende Entscheidungen besteht (so OVG Bremen, InfAuslR 2010, 292, unter II.1.).

  • OVG Hamburg, 27.09.2010 - 2 Bs 183/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für mit Besuchsvisum eingereistem Ausländer

    Zutreffend macht die Antragstellerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Beschl. v. 26.4.2010, NordÖR 2010, 240) insoweit geltend, dass die Tatbestandsvoraussetzung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG eindeutig im Präsens formuliert ist und auch keine Gesichtspunkte erkennbar sind, die es rechtfertigen könnten, ausgerechnet bei dem unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehenden Ehegattennachzug von dem Grundsatz abzuweichen, dass es für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf den gegenwärtigen Zeitpunkt ankommt, und stattdessen auf die ungünstigere Sachlage zu einem früheren Zeitpunkt abzustellen.

    Zwar beinhaltet diese Regelung eine Ermessensbindung dahin gehend, dass einem mit einem Visum zu einem anderen Aufenthaltszweck eingereisten Ehegatten ein Aufenthaltszweckwechsel zum Ehegattennachzug nicht gestattet werden kann, wenn der Ehegattennachzug auch bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen vom Nachweis der einfachen Deutschkenntnisse nach §§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG abhängig ist, und mag diese Ermessensbindung in der Tat bedenklich sein (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.4.2010, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 12.08.2011 - 1 B 150/11

    Aufenthaltserlaubnis; Beziehungskette zu deutschem Kind - Aufenthaltserlaubnis;

    Dass die Antragsgegnerin von der Möglichkeit der Vorabzustimmung gemäß § 31 Abs. 3 AufenthV (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 26.04.2010 - 1 B 50/10 -, NordÖR 2010, 240 = InfAuslR 2010, 292 = EZAR NF 28 Nr. 30; Pfersich, ZAR 2011, 198) Gebrauch machen würde, ist nicht ersichtlich, zumal die Antragsgegnerin auf dem Standpunkt steht, dass dem Antragsteller keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne, weil sein Lebensunterhalt nicht gesichert und ein Grund, von dieser Regelvoraussetzung abzuweichen, nicht gegeben sei.
  • VG Aachen, 08.10.2010 - 8 L 99/10

    Versagung einer begehrten Aufenthaltserlaubnis eines kroatischen

    § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG verlangt, dass sich der Ausländer verständigen "kann", nicht dass er sich bereits vor der Einreise verständigen konnte, vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 2010, - 1 B 50/10 -, juris.

    Diese ermessensleitende Verwaltungsvorschrift, an die das Gericht nicht gebunden ist, lässt sich aber nicht ermessenfehlerfrei als tragende Erwägung im Rahmen des Absehensermessens nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG anführen, die zu einem Ausschluss einer einzelfallbezogenen Ermessensentscheidung führt, vgl. auch in diesem Sinne: OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 2010, - 1 B 50/10 -, juris.

  • OVG Hamburg, 17.06.2011 - 11 E 1219/11

    Nachweis einfacher Sprachkenntnisse, Deutschkenntnisse, unerlaubter Aufenthalt,

    Es ist jedoch kein Gesichtspunkt erkennbar, der es im Hinblick auf den Sprachnachweis rechtfertigen könnte, ausgerechnet bei dem unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehenden Ehegattennachzug von dem Grundsatz abzuweichen, dass es für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Erteilung ankommt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27.9.2010, 2 Bs 183/10, juris, Rn. 6; OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2010, 1 B 50/10, juris).

    Eine Verwaltungsvorschrift, die gleichwohl eine Ermessensausübung zugunsten der Betroffenen generell ausschließt, ist daher gesetzeswidrig (OVG Bremen, Beschluss vom 26.4.2010, 1 B 50/10, juris).

  • OVG Bremen, 01.07.2010 - 1 B 127/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Durchführung eines

    Dem lässt sich dadurch Rechnung tragen, dass die Antragsgegnerin gemäß § 31 Abs. 3 AufenthV ihre Vorabzustimmung zur Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug erteilt (vgl. Beschl. des Senats v. 26.04.2010 - 1 B 50/10 -, Asylmagazin 2010, 207 = NordÖR 2010, 240).
  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2018 - 16 L 2692/17

    Familiennachzug Ehefrau Sprachkenntnisse

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 17 B 129/13 - und vom 7. Februar 2014 - 17 B 1174/13-, n.v.; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 B 50/10 - OVG Hamburg, Beschluss vom 27. September 2010 - 2 Bs 183/10 -, jeweils zit. nach juris, der die Kammer folgt, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung dieses Spracherfordernisses derjenige der Einreise nach Deutschland, nur ausnahmsweise - wenn der Ausländer entsprechend § 39 Nr. 3 AufenthV Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte besitzt - derjenige bis zum Ende des nach Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 bzw. bis zum Ende des mittels Schengenvisums legalisierten Kurzzeitaufenthaltes im Bundesgebiet.
  • VG Hamburg, 24.02.2011 - 15 E 3546/10

    Frage der Aufenthaltserlaubnis bei illegaler Einreise

  • VG Hamburg, 10.05.2012 - 4 E 1011/12

    Anspruch auf Duldung einer ausländische Ehefrau

  • VG Hamburg, 21.02.2011 - 15 E 220/11

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Mazedonier nach dem Stabilisierungs- und

  • VG Hamburg, 28.12.2012 - 11 K 1249/11

    Ehegattennachzug, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen,

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