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   BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92   

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BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92 (https://dejure.org/1992,5459)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1992 - 1 B 52.92 (https://dejure.org/1992,5459)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1992 - 1 B 52.92 (https://dejure.org/1992,5459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde - Verurteilungen wegen Steuerhinterziehungen - Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Nach der gesetzgeberischen Wertung ist die Begehung bestimmter Straftaten ein wichtiges Indiz dafür, daß es dem Waffenbesitzer an der dafür erforderlichen Fähigkeit oder Bereitschaft fehlt (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).

    Das Berufungsgericht hat sich in Anwendung der in der Rechtsprechung des beschließenden Senats entwickelten Maßstäbe (Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - a.a.O.) davon leiten lassen, daß insbesondere im Zusammenhang mit dem strafbaren Verhalten des Klägers keine besonderen tatsächlichen Umstände für einen die Regelvermutung ausschließenden Ausnahmefall vorlägen.

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 92.87

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Jagdschein

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Auch wer in strafbarer Weise Dritte in ihrem Vermögen schädigt, weckt regelmäßig an seiner Vertrauenswürdigkeit Zweifel, die dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Mäßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59; vgl. ferner BVerwGE 84, 134 [BVerwG 30.11.1989 - 3 C 92/87]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Nach der gesetzgeberischen Wertung ist die Begehung bestimmter Straftaten ein wichtiges Indiz dafür, daß es dem Waffenbesitzer an der dafür erforderlichen Fähigkeit oder Bereitschaft fehlt (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Diese Frage bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klärung mehr, denn der beschließende Senat hat sie bereits im Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57) bejaht.
  • BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschlüsse vom 8. Dezember 1989 - BVerwG 1 CB 46.89 - vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55).
  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschlüsse vom 8. Dezember 1989 - BVerwG 1 CB 46.89 - vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55).
  • BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91

    Waffenrecht: Bankrott als Vermögensstraftat i.S. des WaffG

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Auch wer in strafbarer Weise Dritte in ihrem Vermögen schädigt, weckt regelmäßig an seiner Vertrauenswürdigkeit Zweifel, die dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Mäßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59; vgl. ferner BVerwGE 84, 134 [BVerwG 30.11.1989 - 3 C 92/87]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - und Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 bzw. Nr. 62) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine Straftat nach § 370 AO eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG ist.

    Auch wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädigt, weckt in seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. April 1992, a.a.O., S. 49; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64 S. 53).

  • VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00

    Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis

    In der waffenrechtlichen Rechtsprechung ist es seit langem anerkannt, dass § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b) WaffG nicht voraussetzt, dass die abgeurteilte Tat auch unter Verwendung von Waffen ausgeführt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 B 52.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62; Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 36.87 -, BVerwGE 84, 17).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57; Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine Straftat nach § 370 AO eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung klargestellt hat (Beschluß vom 9. April 1992 a.a.O.; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64), zielt das Gesetz nicht allein darauf ab, Straftaten vorzubeugen, bei denen Waffen eingesetzt werden könnten, insbesondere nicht darauf, der Gefahr von Gewalttaten zu begegnen.

  • OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00

    Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in

    Dem Einwand, eine im Bundeszentralregister eingetragene Verurteilung wegen Betruges sei nicht geeignet, Aufschluss über die Zuverlässigkeit eines Hundehalters zu geben, ist entgegenzuhalten, dass für die vergleichbare Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b) WaffG bereits entschieden worden ist, dass die abgeurteilte Tat gegen das Vermögen und Eigentum nicht unter Verwendung von Waffen ausgeführt worden sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 B 52.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62; Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 36.87 -, BVerwGE 84, 17), denn auch die Verurteilung wegen einer Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen kann regelmäßig Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Verurteilten begründen, die dafür erheblich sind, ob der Verurteilte als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll.
  • VG Aachen, 05.11.2008 - 6 L 425/08

    Zuverlässigkeit des Hundehalters bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 9. April 1992 - 1 B 52.92 -, juris Rn. 4 (jeweils zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b) WaffG a. F.); OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 5 B 417/03 -, juris Rn. 20.
  • BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 72.04

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrens- und der

    Auf das "Verbot der Doppelbestrafung" musste der Verwaltungsgerichtshof nach den dargestellten Grundsätzen nicht eigens eingehen, zumal für das vergleichbare Verhältnis der Zuverlässigkeit im Waffenrecht zu einer strafrechtlichen Vorverurteilung bereits entschieden worden ist, dass dies das Doppelbestrafungsverbot nicht berührt (Beschluss vom 9. April 1992 BVerwG 1 B 52.92 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Daß die Straftat "einen Bezug zur Anwendung von Gewalt bzw. zu Verhaltensweisen, die üblicherweise mit Gewaltanwendung einhergehen", hat (Beschwerdebegründung S. 3) oder eine Neigung des Betroffenen zur Gewalttätigkeit erkennen läßt, ist nicht Voraussetzung für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59; Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 -).
  • VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09

    Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG

    Auch wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädige, wecke in seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich seien, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstelle, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden solle (vgl. z. B. Beschluss vom 09. April 1992 - 1 B 52.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62 Seite 49; Beschluss vom 30.04.1992 - 1 B 64.92 - Buchholz, a.a.O. Nr. 64 Seite 53; Urteil vom 16.10.1995, 1 C 32/94, juris; Beschluss vom 21.07.2008, - 3 B 12/08 - a.a.O).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - 11 N 17.06

    Zustellung durch Empfangsbekenntnis, Unterschrift durch Büroangestellte; Widerruf

    Da der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a WaffG auch vorsätzliche Straftaten mit einbeziehen wollte, die keinen spezifischen Bezug zum Besitz und zum Umgang mit Waffen aufweisen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 14/7758, S. 54), lässt sich aus dem Fehlen eines solchen Bezuges nicht auf einen Ausnahmefall folgern (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1. April 1992 - 1 B 52/92 - in Buchholz 402.5 WaffG Nr. 62).
  • VG Arnsberg, 15.03.2006 - 3 L 149/06

    Waffenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Erlaubnis zum

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 9. April 1992 - 1 B 52.92 -.
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