Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.06.1987

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 02.11.1988 - 1 B 53.87   

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OVG Berlin, 02.11.1988 - 1 B 53.87 (https://dejure.org/1988,20980)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02.11.1988 - 1 B 53.87 (https://dejure.org/1988,20980)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02. November 1988 - 1 B 53.87 (https://dejure.org/1988,20980)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Dieses Verständnis der Einbürgerung führte zu der lange Zeit vorherrschenden Annahme, die Verlustregelungen des Staatsangehörigkeitsrechts (vgl. § 17 ff. StAG) seien abschließender Natur (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 2. November 1988 - 1 B 53.87 - JURIS; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, InfAuslR 2003, S. 211 ; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1996, Nds.…
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Hieran hält der Senat fest, zumal seine Rechtsprechung in Einklang mit der ganz überwiegenden Judikatur der anderen Oberverwaltungsgerichte und der im Schrifttum vorherrschenden Meinung steht (vgl. die Nachweise in GK-StAR, IV - 3 § 91 RdNr. 100; anderer Ansicht OVG Berlin, Urteil vom 2.11.1988 - 1 B 53.87 -, Juris sowie Berlit in GK-StAR, a.a.O., RdNrn. 99 f. unter Hinweis auf dem allgemeinen Staatsangehörigkeitsrecht immanente Grundsätze).
  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

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  • VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 46.02
    Diese Regelung findet gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG-Bln.i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auf die Rücknahme von Einbürgerungen keine Anwendung, wie der seinerzeit für das Einbürgerungsrecht zuständige 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 2. November 1988 (OVG 1 B 53.87) zutreffend dargelegt und der nunmehr zuständige 5. Senat des Gerichts mit Beschluss vom 20. Februar 2003 (OVG 5 S 23.02) bekräftigt hat.

    Durch den Erlass des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 ist eine Änderung dieser Rechtslage nicht eingetreten (so bereits der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin im genannten Urteil vom 2. November 1988, a.a.O.S. 17 f.).

    Bereits der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin hat betont, dass auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung (vom 2. November 1988, a.a.O.) das Bedürfnis nach einer abschließenden Klärung der Staatsangehörigkeit des Eingebürgerten fortbestehe ("Vielmehr gilt nach wie vor, ..." S. 20).

  • VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01

    Eine Einbürgerung kann nicht zurückgenommen werden

    Diese Regelung findet gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG-Bln.i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG auf die Rücknahme von Einbürgerungen keine Anwendung, wie der seinerzeit für das Einbürgerungsrecht zuständige 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 2. November 1988 (OVG 1 B 53.87) zutreffend dargelegt und der nunmehr zuständige 5. Senat des Gerichts mit Beschluss vom 20. Februar 2003 (OVG 5 S 23.02) bekräftigt hat.

    Durch den Erlass des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 ist eine Änderung dieser Rechtslage nicht eingetreten (so bereits der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin im genannten Urteil vom 2. November 1988, a.a.O.S. 17 f.).

    Bereits der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin hat betont, dass auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung (vom 2. November 1988, a.a.O.) das Bedürfnis nach einer abschließenden Klärung der Staatsangehörigkeit des Eingebürgerten fortbestehe ("Vielmehr gilt nach wie vor, ..." S. 20).

  • OVG Berlin, 20.02.2003 - 5 S 23.02

    Staatsangehörigkeitsrecht; Einbürgerung; erschlichene; Rücknahme;

    Die Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes schließen die Rücknahme einer durch unrichtige Angaben erschlichenen Einbürgerung nach der allgemeinen Rücknahmevorschrift des § 48 VwVfG aus (wie Urteil des 1. Senats vom 2. November 1988 - OVG 1 B 53.87 -).

    Der Senat schließt sich - vorbehaltlich nochmaliger Prüfung im Hauptsacheverfahren - der Rechtsauffassung des früher für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 1. Senats in dessen Urteil vom 2. November 1988 - OVG 1 B 53.87 - [juris] an.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 13 S 1984/01

    Einbürgerungsbewerber: Staatsangehörigkeitsaufgabe mit Wiedereinbürgerungsabsicht

    Denn diese Bestimmung, wonach die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden darf, schützt nur die wohlerworbene Staatsangehörigkeit (Senatsbeschluss vom 9.5.1990, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2.9.1996, NVwZ-RR 1997, 742; OVG Hamburg, Urteil vom 28.8.2001, InfAuslR 2002, 81; Hess. VGH, Urteil vom 18.5.1998, NVwZ-RR 1999, 274; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., Art. 16 GG, RdNr. 7 und § 91 AuslG RdNr. 26; a.A.: OVG Berlin, Urteil vom 2.11.1988 - 1 B 53.87 - zitiert nach juris; Berlit in GK-Staatsangehörigkeitsrecht; § 91 AuslG RdNr. 99 ff.).
  • VGH Hessen, 18.05.1998 - 12 UE 1542/98

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen falscher Angaben - Vielehe

    Obwohl der Gesetzgeber des Staatsangehörigkeitsrechts nach alledem nur für einen bestimmten Fall die Rücknahme einer Einbürgerungsentscheidung im Einzelnen geregelt hat, wird die Anwendung der allgemeinen Rücknahmevorschriften des § 48 VwVfG von der herrschenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung jedenfalls für solche rechtswidrigen Einbürgerungsentscheidungen nach §§ 8, 9 RuStAG für zulässig erachtet, die der Eingebürgerte durch falsche Angaben erschlichen hat (Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 16 GG Rdnr. 35 ff., § 8 RuStAG Rdnr. 111, § 16 RuStAG Rdnr. 9 ff.; Makarov/v. Mangoldt, Dt. Staatsangehörigkeitsrecht, § 16 RuStAG Rdnr. 31 ff; Marx, a.a.O., Art. 16 GG Rdnr. 11, § 16 RuStAG Rdnr. 11; § 17 RuStAG Rdnr. 12; Montag, Anm. JuS 1992, 645; Rey, JuS 1993, 263; Seifert, DÖV 1972, 671; VGH Baden-Württemberg, 09.05.1990 - 13 S 2666/89 -, EZAR 276 Nr. 1 = NVwZ 1990, 1198 = DVBl. 1990, 1069; OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1996, - 25 A 2106/94 -, EZAR 276 Nr. 3 = NWVBl. 1997, 71; a. A. OVG Berlin, 02.11.1988 - 1 B 53.87 -).
  • VG Berlin, 27.02.2003 - 29 A 237.02

    "Jüdische Immigration"; Täuschung über jüdische Abstammung mittels unrichtiger

    Jedoch ist der in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsgedanke von der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur dahingehend verallgemeinert worden, dass Art. 16 Abs. 1 GG überhaupt nur die "wohlerworbene" Staatsangehörigkeit schütze, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund von falschen Angaben oder gar vorsätzlicher Täuschung der Behörde dagegen keinen grundgesetzlichen Schutz genieße (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Juni 2002 - 5 B 01.1385 - JURIS; OVG Hamburg, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102.01 - NVwZ 2002, 885; VGH Kassel, Urteil vom 18. Mai 1998 - 12 UE 1542.98 - NVwZ-RR 1999, 274; OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996 - 25 A 2106.94 - NVwZ-RR 1997, 742; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. Mai 1990 - 13 S 2666.89 - NVwZ 1990, 1198 -jeweils mit Hinweisen auf die entsprechende ganz überwiegende Meinung in der Literatur; a.A. wegen Unanwendbarkeit von § 48 VwVfG auf die Rücknahme vpn Einbürgerungen: OVG Berlin, Urteil vom 2. November 1988 - OVG 1 B 53.87 - JURIS, aufrechterhalten in OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003 - OVG 5 S 23.02; ebenso VG Berlin, Urteil vom 18. März 2003 - VG 2 A 203.01 - jeweils mit Hinweisen auf vereinzelte entsprechende Stimmen in der Literatur; die Frage ist offen geblieben in BVerwG, Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54.89 - NVwZ-RR 1990, 220, und OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7223.94 - NdsRpfl.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1990 - 13 S 2666/89

    1. Rücknahme einer Einbürgerung - Anwendbarkeit des VwVfG § 48

    Der gegenteiligen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 2.11.1988 -- 1 B 53.87 --; vgl. auch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aus einem anderen Grunde zurückweisenden Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.4.1989 -- 1 B 54.89 -- EZAR 600 Nr. 8) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • VG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 K 739/03

    Rechtswidrigkeit der Einbürgerungszusicherung für einen wegen einer Straftat

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1987 - 1 B 53.87   

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https://dejure.org/1987,3987
BVerwG, 30.06.1987 - 1 B 53.87 (https://dejure.org/1987,3987)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1987 - 1 B 53.87 (https://dejure.org/1987,3987)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 1 B 53.87 (https://dejure.org/1987,3987)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassung wegen einer möglichen Klärung der Frage nach der Möglichkeit der Einbürgerung eines mit einer Deutschen Verheirateten, jedoch nicht aus seiner Staatsangehörigkeit Entlassenen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1987 - 1 B 53.87
    Im Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24) hat sich der beschließende Senat zu ihr lediglich in der Form nicht entscheidungserheblicher Hinweise geäußert.
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