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   BVerwG, 27.11.2003 - 1 B 54.03   

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https://dejure.org/2003,33914
BVerwG, 27.11.2003 - 1 B 54.03 (https://dejure.org/2003,33914)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2003 - 1 B 54.03 (https://dejure.org/2003,33914)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2003 - 1 B 54.03 (https://dejure.org/2003,33914)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 1 B 54.03
    Etwaige Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind aber revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen und können deshalb einen Verfahrenmangel nicht begründen (Beschluss vom 19. August 1997, - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Ein solcher Verstoß liegt nur dann vor, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich ist (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2003 - 1 B 54.03
    Dabei beanstandet sie, dass das Berufungsgericht trotz des Vortrags zur früheren Verhaftung des Klägers mit anschließender Freilassung "eine Vorverfolgung im asylrechtlichen Sinne" nicht angenommen hat, ohne aufzuzeigen, inwiefern diese Frage für die im Berufungsverfahren allein noch streitgegenständliche Frage der Schutzgewährung nach § 53 AuslG entscheidungserheblich sein könnte (vgl. dazu Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ).
  • VG Lüneburg, 24.05.2006 - 1 A 405/03

    Asyl; Ausländer; Bedrohung; Buddhismus; exilpolitische Aktivität; Folgeantrag;

    Gegen den Bescheid hat der Kläger am 31.Oktober 2003 per Fax bei der erkennenden Kammer Klage - 1 A 405/03 - erhoben und zugleich erfolgreich um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (1 B 54/03).
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