Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 24.09.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91   

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BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91 (https://dejure.org/1991,11110)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1991 - 1 B 54.91 (https://dejure.org/1991,11110)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - 1 B 54.91 (https://dejure.org/1991,11110)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Unterlassene Anwendung des Ausländergesetzes (AuslG) 1990

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 143.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende rechtliche Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen, die sich z.B. aufgrund von Übergangsvorschriften stellen, regelmäßig nicht die Zulassung der Grundsatzrevision (vgl. z.B. Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 143.90 - sowie Beschlüsse vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72, 113 und 129).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91
    Des weiteren wird zu beachten sein, daß der Ehe- und Familienschutz, der mit Rücksicht auf das Vorhandensein von Kindern hier grundsätzlich verstärkt wirkt, nicht deswegen geringer zu gewichten ist, weil der Ehefrau bei der Eheschließung das strafbare Verhalten des Klägers im wesentlichen bekannt war (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]).
  • BVerwG, 20.08.1973 - I B 46.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende rechtliche Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen, die sich z.B. aufgrund von Übergangsvorschriften stellen, regelmäßig nicht die Zulassung der Grundsatzrevision (vgl. z.B. Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 143.90 - sowie Beschlüsse vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72, 113 und 129).
  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende rechtliche Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen, die sich z.B. aufgrund von Übergangsvorschriften stellen, regelmäßig nicht die Zulassung der Grundsatzrevision (vgl. z.B. Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 143.90 - sowie Beschlüsse vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72, 113 und 129).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 1 B 54.91
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende rechtliche Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen, die sich z.B. aufgrund von Übergangsvorschriften stellen, regelmäßig nicht die Zulassung der Grundsatzrevision (vgl. z.B. Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 143.90 - sowie Beschlüsse vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72, 113 und 129).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungsweisende rechtliche Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen, die sich nur aufgrund von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, regelmäßig und so auch hier nicht die Zulassung der Grundsatzrevision (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Juli 1991 - BVerwG 1 B 54.91 - vom 19. November 1991 - BVerwG 1 B 86.91 -).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.09.1991 - 1 B 54/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10596
OVG Bremen, 24.09.1991 - 1 B 54/91 (https://dejure.org/1991,10596)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.09.1991 - 1 B 54/91 (https://dejure.org/1991,10596)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. September 1991 - 1 B 54/91 (https://dejure.org/1991,10596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer politischen Partei ; Rundfunkanstalt; Sendezeit; Wahlwerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1991, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 1 B 271/04

    Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung

    Dabei bedarf es an dieser Stelle keiner abschließenden Klärung, ob das Differenzierungskriterium der sog. Halbwertklausel neben die im Übrigen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 PartG erfolgende Zuteilung tritt, oder ob § 5 Abs. 1 Satz 4 PartG einen Maßstab bildet, der für die übrigen Parteien bei der Zuteilung entsprechend ihrer Bedeutung eine Rolle spielt (im letztgenannten Sinne OVG Bremen, Beschluss vom 24. September 1991 - 1 B 54/91 -, zitiert nach juris; OVG NW, Urteil vom 28. April 1975 - III A 641/75 -, NJW 1975, 2310, 2311; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 1975 - OVG V B 5/75 -, DVBl. 1975, 266, 267; anders wohl - allerdings bezogen auf eine im Landtag nicht vertretene Partei - OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., S. 5 f.; vgl. dazu - freilich unter Hervorhebung der Ergebnisse der letzten Wahlen - BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1983 - 2 BvR 323/83 -, BVerfGE 63, 251, 253).

    Durch die Ausstrahlung eines weiteren Wahlwerbespots in der Endphase des Wahlkampfs ergeben sich nach Einschätzung des Senats auch keine schwerwiegenden Wettbewerbsnachteile für die übrigen Parteien (vgl. zu diesem Aspekt OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 1987 - Bs IV 311/87 -, NJW 1987, 3023, 3024; OVG Bremen, Beschluss vom 24. September 1991 - 1 B 54/91 -, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 27.08.1993 - 2 U 122/93

    Anspruch auf Ausstrahlung von vier Wahlwerbespots im Fernsehen; Bedenken gegen

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