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   BVerwG, 11.12.2003 - 1 B 56.03   

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https://dejure.org/2003,15229
BVerwG, 11.12.2003 - 1 B 56.03 (https://dejure.org/2003,15229)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 1 B 56.03 (https://dejure.org/2003,15229)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 1 B 56.03 (https://dejure.org/2003,15229)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 B 56.03
    Dies gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - a.a.O. Nr. 52).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 B 56.03
    Dies gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - a.a.O. Nr. 52).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 B 56.03
    Namentlich setzt sie sich nicht damit auseinander, dass das Berufungsgericht die Inhaftierung des Klägers als unter dem Gesichtspunkt der Abwehr des Terrorismus noch "legitime" staatliche Maßnahme des Rechtsgüterschutzes angesehen und insoweit auf das Urteil des Senats vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334, 338 ff. Bezug genommen hat.
  • OVG Sachsen, 07.09.2005 - 1 B 300/03

    Gestaltungssatzung, Bestimmtheit, Geltungsbereich, Denkmalschutz, Holzfenster,

    Dem Senat liegen neben der Senatsakte (1 Band) die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz (3 K 2359/97, 2 Bände) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Verfahren 1 S 532/95 und 1 B 56/03), die Bauakten der Beklagten zum Grundstück D. 4 (8 Heftungen) und U. 2 (2 Heftungen), zum klägerischen Grundstück (4 Bände), zum Bauantrag von 1996 (1 Bauplanmappe grün) und zum ordnungsbehördlichen Verfahren (1 Heftung violett), die Widerspruchsakte des Regierungspräsidiums Chemnitz (1 Heftung) sowie die Satzungsvorgänge der Beklagten (2 Heftungen, 1 Leitz-Ordner) vor.
  • VG Lüneburg, 15.11.2006 - 1 A 445/03

    Anerkennung eines Vietnamesen als Flüchtling nach der Qualifikationsrichtlinie

    Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 6.November 2003 per Fax bei der erkennenden Kammer Klage erhoben und zugleich erfolgreich um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (1 B 56/03).
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