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   BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06 (1 PKH 22.06)   

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BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06 (1 PKH 22.06) (https://dejure.org/2007,3928)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.2007 - 1 B 59.06 (1 PKH 22.06) (https://dejure.org/2007,3928)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 1 B 59.06 (1 PKH 22.06) (https://dejure.org/2007,3928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Wahrnehmung der Yeziden in der Türkei als einer Gruppe im Sinne der Gruppenverfolgung - Anforderungen an die Ermittlung der Verfolgungsdichte - Asylerhebliche Verletzung des religiösen ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung; Wahrnehmung der Yeziden in der Türkei als einer Gruppe im Sinne der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht, Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte, Sachaufklärungspflicht, Sachverständigengutachten, Ermessen, Beweisantrag, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    7 Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer hier allein in Betracht kommenden Gruppenverfolgung, insbesondere das von der Beschwerde angesprochene Erfordernis der Verfolgungsdichte, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 m.w.N. und zuletzt zu § 60 Abs. 1 AufenthG Urteil vom 18. Juli 2006 BVerwG 1 C 15.05 AuAS 2006, 246, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Die Verfolgungshandlungen müssen danach im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (stRspr, Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    Sowohl bei der von der Beschwerde angesprochenen Frage der Gruppengröße als auch bei der Frage der Quantität und Qualität der Verfolgungsmaßnahmen handelt es sich deshalb um Fragen der Sachverhaltsfeststellung und Würdigung durch die Tatsacheninstanzen im Einzelfall, die einer weitergehenden rechtsgrundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren nicht zugänglich sind (Beschluss vom 23. Dezember 2002 BVerwG 1 B 42.02 Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49).

    Dies gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, auch für die Fälle besonders kleiner Gruppen (vgl. Beschluss vom 11. November 1999 BVerwG 9 B 563.99 Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 21 zu syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin/Türkei sowie Beschluss vom 23. Dezember 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05

    Anwendung eines herabgestuften Maßstabs für die Beurteilung einer drohenden

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    Wenn das Berufungsgericht aufgrund der aktuellen Erkenntnislage, insbesondere der detaillierten Berichte und Auskünfte des Auswärtigen Amtes, zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Situation der Yeziden in der Türkei sich in jüngster Zeit deutlich entspannt habe und in den letzten Jahren allenfalls vereinzelt religiös motivierte Verfolgungsmaßnahmen gegen Yeziden festzustellen seien, und vor diesem Hintergrund den Beweisantrag bezüglich der weiteren fünf im Übrigen auch im Beschwerdeverfahren nicht näher substantiierten Vorfälle als unzulässigen Ausforschungsbeweis abgelehnt hat, ist dies unter den Umständen des vorliegenden Falles nicht prozessrechtswidrig (vgl. aber den anders gelagerten Fall, der dem Beschluss vom 24. Mai 2006 BVerwG 1 B 128.05 zugrunde lag).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    7 Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer hier allein in Betracht kommenden Gruppenverfolgung, insbesondere das von der Beschwerde angesprochene Erfordernis der Verfolgungsdichte, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 m.w.N. und zuletzt zu § 60 Abs. 1 AufenthG Urteil vom 18. Juli 2006 BVerwG 1 C 15.05 AuAS 2006, 246, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02

    Divergenz zu höchstrichterlicher Rechtssprechung und Verfahrensmängel als

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    Die Beschwerde zeigt nicht auf, inwiefern sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglich sein soll, die über die in ständiger Rechtsprechung hierzu entwickelten allgemeinen Grundsätze hinausgeht (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 BVerwG 1 B 18.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    Das Berufungsgericht war jedenfalls ohne eine derartige Erklärung der Klägerin angesichts der besonderen Verfahrenssituation nicht gehalten, ihr Rechtsschutzbegehren von sich aus entsprechend auszulegen, zumal ein solcher Antrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses wohl unzulässig gewesen wäre (vgl. hierzu im Einzelnen Urteil vom 4. Dezember 2001 BVerwG 1 C 11.01 BVerwGE 115, 267).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    Zwar entspricht es, wie die Beschwerde zu Recht vorträgt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der typischen Interessenlage des im Verwaltungsverfahren unterlegenen Asylsuchenden sein Rechtsschutzbegehren wenn es nicht ausnahmsweise deutlich erkennbar eingeschränkt sein sollte sachdienlich umfassend dahingehend auszulegen, dass er für den Fall des Unterliegens mit seinem Hauptantrag auf Gewährung von Asyl oder Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AuslG hilfsweise beantragt, ihm entweder Schutz vor drohender Abschiebung nach § 60 Abs. 2, 3 und 5 AufenthG oder weiter hilfsweise zumindest Abschiebungsschutz durch Verpflichtung des Bundesamts zu einer Feststellung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (vgl. etwa Urteil vom 26. Juni 2002 BVerwG 1 C 17.01 BVerwGE 116, 326 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 9 B 563.99
    Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06
    Dies gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, auch für die Fälle besonders kleiner Gruppen (vgl. Beschluss vom 11. November 1999 BVerwG 9 B 563.99 Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 21 zu syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin/Türkei sowie Beschluss vom 23. Dezember 2002 a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der

    Dass diese Anforderungen auch für die Fälle besonders kleiner Gruppen gelten, hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 B 59.06 - zu der hier interessierenden Gruppe der Yeziden in der Türkei ausdrücklich noch einmal betont.

    Während das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts wegen Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht stattgegeben und die Sache zurückverwiesen hat, weil dieses einem Antrag auf Erhebung von Sachverständigenbeweis zu Unrecht nicht nachgegangen sei (Beschl. v. 24.5.2006 - 1 B 128.05 -), hat es die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen (Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 -), so dass jenes rechtskräftig geworden ist.

  • VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03

    Widerruf der Anerkennung eines türkischen Yeziden als Asylberechtigter.

    Auch wenn es mittlerweile eine Reihe von Entscheidungen gibt, die türkischen Yeziden die Asylberechtigung verweigern (OVG Münster, Urteil vom 14.2.2006, 15 A 2119/02.A, Juris, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris; OVG Schleswig, Urteil vom 29.9.2005, 1 LB 38/04 u.a., Juris, allerdings wegen mangelhafter Sachaufklärung aufgehoben durch BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006, 1 B 129/05, Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2006, 17 K 3041/04.A, Juris; VG Münster, Urteil vom 20.7.2006, 3 K 1748/04.A, Juris, und Urteil vom 23.11.2006, 3 K 2025/04.A, Juris; VG Hannover, Urteil vom 30.4.2003, 1 A 389/02, und vom 17.11.2003, 5 A 494/03; VG Osnabrück, Urteil vom 17.11.2003, 5 A 494/03), kann hieraus nicht auf eine Verfolgungssicherheit geschlossen werden, wie sie für den Widerruf einer bereits erfolgten Asylanerkennung zu verlangen ist.

    Eine Gruppenverfolgung wird dann angenommen, wenn - sofern nicht sogar ein (staatliches) Verfolgungsprogramm besteht - die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7; Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 20; vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 ff., Juris Rn. 18 ff.) .

    Auch für sehr kleine Gruppen ist dieser Maßstab anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7).

  • VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1008/06

    Widerruf der Anerkennung eines Yeziden aus der Türkei

    Auch wenn es mittlerweile eine Reihe von Entscheidungen gibt, die türkischen Yeziden die Asylberechtigung verweigern (OVG Münster, Urteil vom 14.2.2006, 15 A 2119/02.A, Juris, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris; OVG Schleswig, Urteil vom 29.9.2005, 1 LB 38/04 u.a., Juris, allerdings wegen mangelhafter Sachaufklärung aufgehoben durch BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006, 1 B 129/05, Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2006, 17 K 3041/04.A, Juris; VG Münster, Urteil vom 20.7.2006, 3 K 1748/04.A, Juris, und Urteil vom 23.11.2006, 3 K 2025/04.A, Juris; VG Hannover, Urteil vom 30.4.2003, 1 A 389/02, und vom 17.11.2003, 5 A 494/03; VG Osnabrück, Urteil vom 17.11.2003, 5 A 494/03), kann hieraus nicht auf eine Verfolgungssicherheit geschlossen werden, wie sie für den Widerruf einer bereits erfolgten Asylanerkennung zu verlangen ist.

    Eine Gruppenverfolgung wird dann angenommen, wenn - sofern nicht sogar ein (staatliches) Verfolgungsprogramm besteht - die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7; Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 20; vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 ff., Juris Rn. 18 ff.) .

    Auch für sehr kleine Gruppen ist dieser Maßstab anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7).

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