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   BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04   

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BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04 (https://dejure.org/2004,7065)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 1 B 59.04 (https://dejure.org/2004,7065)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 1 B 59.04 (https://dejure.org/2004,7065)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04
    3 Wegen der noch ausstehenden Entscheidung in der Sache verweist der Senat im Übrigen auf sein Urteil vom 28. September 2004 BVerwG 1 C 10.03 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Die Berufungsbegründung enthält zwar keinen ausdrücklichen Antrag, dem Antragserfordernis ist jedoch genügt, wenn - wie hier - in der Berufungsbegründung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (BVerwG, Beschlüsse vom 10.3.2011 - 2 B 37/10 -, juris Rn. 11, vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 -, juris Rn. 6 und vom 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, juris Rn. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10

    Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen

    Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr des BVerwG; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris; Beschl. v. 16.12.2004 - 1 B 59.04 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 07.03.2003 - 2 B 32.02 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Diesem Antragserfordernis ist genügt, wenn in der Berufungsbegründung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (Beschlüsse vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 59.04 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 28 S. 36 und vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 13.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 32 S. 2).
  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 4 A 918/10

    Abwahl eines Bürgermeisters

    24 Dem Erfordernis, dass die Begründung einen bestimmten Antrag enthalten muss, ist auch Genüge getan, wenn ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich aber das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - 1 B 59/04 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04

    Windenergieanlagen

    Dem Antragserfordernis ist auch dann Genüge getan, wenn - wie hier - ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich aber das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, Juris).
  • BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte

    Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 BVerwG 1 B 59.04 juris Rn. 2; Beschluss vom 7. März 2003 BVerwG 2 B 32.02 juris Rn. 4; Beschluss vom 8. März 2004 BVerwG 4 C 6.03 Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26 jeweils m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 06.06.2005 - 1 A 305/04

    Diplomvorprüfung; Langzeitstudierende; Student; Studiengebühr; Studienguthaben

    Ein zugleich gestellter Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat keinen Erfolg gehabt (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 25. August 2004 - 1 B 59/04 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 1 B 59/04 und der Verfahren 1 A 333/02 und 1 B 85/02 (Fortsetzung des Studiums), 1 A 134/03 und 1 B 30/03 (Studiengebühren Sommersemester 2003) sowie 1 A 452/03 und 1 B 57/03 (Wintersemester 2003/2004) und 1 B 52/04 (vorläufige Zulassung zur Diplomarbeit), 1 A 52/05 und 1 B 10/05 (Exmatrikulation), 1 A 127/05 (Prüfungsbescheinigungen) und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06

    Zurückverweis zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den

    Dem Erfordernis, dass die Begründung einen bestimmten Antrag enthalten muss, ist auch Genüge getan, wenn ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich aber das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2004 BVerwG 1 B 59.04 juris unter Hinweis auf Kopp/ Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124a Rn. 30, 32; vgl. ferner allgemein Beschluss vom 2. Oktober 2003 BVerwG 1 B 33.03 NVwZ-RR 2004, 220 und Urteil vom 23. April 2001 BVerwG 1 C 33.00 BVerwGE 114, 155 = Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 20).
  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    [BVerwG, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 -, juris; Beschluss vom 10.3.2011 - 2 B 37/10 -, juris; Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, NVwZ 2005, 821, zitiert nach juris; Beschluss vom 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, juris; Beschluss vom 7.3.2003 - 2 B 32/02 -, juris] Hieran gemessen ergibt sich aus der Berufungsbegründung mit hinreichender Deutlichkeit, dass der Kläger sowohl den ursprünglichen Hauptantrag als auch den Hilfsantrag weiterverfolgt.
  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 8 UE 1350/06

    Bürgermeisterwahl - Widerstreit der Interessen bei Beschlussvorlagen für

    Nach in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretener Auffassung, der sich der Senat anschließt, bedarf es jedoch eines ausformulierten Antrags in der Berufungsbegründung nicht, wenn sich ihrem Inhalt Ziel und Umfang der Berufung eindeutig entnehmen lassen (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 1 B 59.04 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. April 2004 - 1 LB 75/03 -, NordÖR 2004, 352 = juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 2005 - 2 S 1884/03 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, Randnummer 30 zu § 124a VwGO; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Auflage, Randnummer 14 zu § 124a VwGO; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 12 A 2440/09

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld ohne Vorlage von Nachweisen bei höherer Miete

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2005 - 1 LB 174/04

    Anfechtbarkeit einer Teilungsgenehmigung durch den Nachbarn mit der Begründung,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2011 - 1 L 73/07

    Prozesszinsen bei Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 40/05

    Voraussetzungen für eine Betreibensaufforderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2010 - 12 A 1193/08

    Nachträgliches Entfallen der Wirksamkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

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