Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.2006 - 1 B 6.06 (1 PKH 2.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16059
BVerwG, 12.10.2006 - 1 B 6.06 (1 PKH 2.06) (https://dejure.org/2006,16059)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2006 - 1 B 6.06 (1 PKH 2.06) (https://dejure.org/2006,16059)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 1 B 6.06 (1 PKH 2.06) (https://dejure.org/2006,16059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Revisionsverfahren; Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Auslegung von § 73 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsgefahr für eine allein stehende Frau paschtunischer Volkszugehörigkeit im Fall einer Rückkehr nach Afghanistan; Auslegung des § 73 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 1 B 6.06
    Im Übrigen ist inzwischen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt, in welcher Weise § 73 Abs. 1 AsylVfG unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention auszulegen und anzuwenden ist (vgl. Urteil vom 1. November 2005 BVerwG 1 C 21.04 Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15).
  • VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 1883/14

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst

    Für die Annahme eines innerdienstlichen Fehlverhaltens kommt es nicht entscheidend auf formale Gesichtspunkte wie etwa eine enge räumliche oder zeitliche Beziehung zum Dienst an, sondern maßgeblich sind insoweit materielle Gesichtspunkte (BVerwG, Urteil vom 24.01.2005 - 1 B 6.06 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 B 40.08

    Dublinverfahren, Dublin II-VO, Abschiebungsanordnung, Selbsteintritt,

    Es ist fraglich, ob sie dies mit der Nichtzulassungsbeschwerde nachholen und damit - unter Übergehung der Berufungsinstanz - Rechtsprobleme, die sich bereits zuvor gestellt haben, an das Revisionsgericht zur erstmaligen Befassung und Entscheidung herantragen kann (Beschluss vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 6.06 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 22).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007 - 1 B 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19639
OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007 - 1 B 6.06 (https://dejure.org/2007,19639)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2007 - 1 B 6.06 (https://dejure.org/2007,19639)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2007 - 1 B 6.06 (https://dejure.org/2007,19639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen (LKW); Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis; Kriterien für die Bemessung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnisverlängerung; Notwendigkeit ...

  • Judicialis

    StVG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; StVG § 2 Abs. 2 Satz 4; ; FeV § 22 Abs. 4 Satz 7; ; FeV § 23 Abs. 1; ; FeV § 24 Abs. 1; ; FeV § 25 Abs. 2 Satz 1; ; FeV § 25 Abs. 5 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.2003 - 3 B 174.02

    Fahrgastbeförderung - Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007 - 1 B 6.06
    Durch die Verwendung des Wortes "längstens" sind zwar unterschiedliche Verlängerungsfristen normativ vorgesehen, aber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und des Verhältnismäßigkeitsgebots stellt eine Verlängerung um fünf Jahre den Regelfall dar, sofern - wie hier - keine auf die Fahreignung bezogenen Besonderheiten sichtbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 3 B 174.02 -, Buchholz 442.10 § 6 StVG Nr. 12).
  • VGH Bayern, 10.09.2002 - 11 B 02.937
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007 - 1 B 6.06
    Für die Bemessung der Geltungsdauer kommt es im Falle der Verlängerung einer befristet erteilten Fahrerlaubnis - und damit abweichend von ihrer erstmaligen Erteilung nach § 23 Abs. 1 Satz 3 FeV - nicht auf das Datum des Tages an, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt hat (so wohl auch Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Auflage 2004, § 23 Anm. 3, wo es heißt, dass sich durch Anwendung des durch § 23 Abs. 1 Satz 3 FeV fiktiv festgelegten Fristbeginns die erste Geltungsfrist etwas verkürzen kann; a.A. VGH München, Beschluss vom 10. September 2002 - 11 B 02.937 -, juris Rn. 26; Schurig/Glowalla/Brauckmann, Handbuch des Fahrerlaubnisrechts, 2. Auflage 2004, S. 166, jeweils ohne nähere Begründung).
  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 11 BV 10.226

    Fahrerlaubnis der Klasse 2

    Denn in diesem Fall könnte ihm, gestützt auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2007 (Az. OVG 1 B 6.06 RdNr. 21), entgegengehalten werden, die Fahrerlaubnisbehörde sei zur Verbescheidung unangemessen frühzeitig gestellter Verlängerungsanträge nicht verpflichtet, und die Kraftfahreignung des Bewerbers stehe nicht aufgrund ärztlicher Zeugnisse fest, die in zeitlicher Nähe zu dem vorgesehenen Stichtag erstellt worden seien.

    Eine solche Fallgestaltung lag auch der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2007 (a.a.O.) zugrunde; dieses Gericht gelangte für solche Konstellationen auf der Grundlage einer Auslegung des § 24 Abs. 1 FeV in der bis einschließlich 29. Oktober 2008 geltenden Fassung zu dem gleichen Ergebnis, das durch § 24 Abs. 1 Satz 2 FeV in der Fassung der Vierten Änderungsverordnung nunmehr auch positivrechtlich verankert wurde.

  • VG Ansbach, 20.08.2009 - AN 10 K 08.01993

    DDR-Fahrerlaubnis der heutigen Klassen C und CE; Ersterteilungsdatum 1969;

    Auch hieraus wird ersichtlich, dass weder Wortlaut der §§ 23 und 24 FeV noch die Systematik oder der Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 22 bis 24 FeV eine Auslegung (im Sinn einer Regelungslücke und damit erst eröffneter Möglichkeit zu einer analogen Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 7 FeV) dahingehend zulassen, dass für die Frage des einzutragenden Datums der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis die Aushändigung des "Verlängerungsführerscheins" gemäß § 22 Abs. 4 Satz 7 FeV ebenfalls innerhalb der Gültigkeitsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis zu erfolgen hätte, um eine Rückdatierung auf den wahren erstmaligen Erteilungstermin rechtfertigen zu können (vgl. hierzu für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt auch VG Würzburg, Urteil vom 24.11.1999, Az. W 6 K 99.472, zitiert nach juris; auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.4.2007, Az. 1 B 6.06, zitiert nach juris).
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