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   BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96   

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https://dejure.org/1996,14348
BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96 (https://dejure.org/1996,14348)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 B 6.96 (https://dejure.org/1996,14348)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 B 6.96 (https://dejure.org/1996,14348)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für das Vorliegen eines ständigen Aufenthaltes in Deutschland - Anforderungen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96
    In subjektiver Hinsicht ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dort dauernd beizubehalten (BVerwGE 71, 309 [BVerwG 21.05.1985 - 1 C 52/82] m.w.N.; 90, 181 ).

    Dies gilt insbesondere auch für die Frage der polizeilichen Meldung bzw. Abmeldung, die nach der Rechtsprechung des Senats für die Bestimmung eines ständigen Aufenthalts nicht entscheidend ist (BVerwGE 90, 181 [BVerwG 12.05.1992 - 1 C 37/90]).

    Für die Annahme eines dauernden Aufenthalts an verschiedenen Orten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts möglich ist (vgl. BVerwGE 90, 181 [BVerwG 12.05.1992 - 1 C 37/90]), bestand für das Berufungsgericht kein Anlaß.

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96
    In subjektiver Hinsicht ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dort dauernd beizubehalten (BVerwGE 71, 309 [BVerwG 21.05.1985 - 1 C 52/82] m.w.N.; 90, 181 ).

    Dabei ist der Aufgabewille aus den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (BVerwGE 71, 309 [BVerwG 21.05.1985 - 1 C 52/82]).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96
    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

    Insbesondere schließt die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ausweises, der den Status der Kläger - deklaratorisch - bescheinigt, die mit Blick auf die Bindungswirkung weitergehende Feststellungsklage nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.2.1996 - 1 B 6.96 - Senatsurteil vom 27.1.1999 - 13 S 2574/96 -).
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