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   BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87   

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BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87 (https://dejure.org/1987,1938)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1987 - 1 B 6.87 (https://dejure.org/1987,1938)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 1 B 6.87 (https://dejure.org/1987,1938)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen Beziehungen - Verletzung der Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit - Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87
    Daß die Behörde bei der Entscheidung über einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis im Rahmen ihres Ermessens zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gesichtspunkte berücksichtigen darf, daß ihre Aufgabe also über bloße Gefahrenabwehr im Sinne des Polizeirechts hinausgeht und ihr Ermessensspielraum insofern weit ist, hat der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges eine Bebauungsplanes aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen lediglich dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. insbes. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6.87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15

    Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des

    Das ist nach bisher ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6.87 -, BRS 48 Nr. 30) nur dann der Fall, wenn der Normenkontrollantrag mit einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit aussichtsreich ist.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

    Dementsprechend gewährt der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 - BRS 48 Nr. 30) vorläufigen Rechtsschutz aus "anderen wichtigen Gründen", wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    Das ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. Beschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6.87 -, BRS 48 Nr. 30) nur dann der Fall, wenn der Normenkontrollantrag mit einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit aussichtsreich ist.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer

    Während ein Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO "aus anderen wichtigen Gründen" nach der Senatsrechtsprechung erst dann Erfolg haben kann, wenn der Normenkontrollantrag mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit aussichtsreich erscheint - erst bei dieser Gewissheit ist es gerechtfertigt, unabhängig von einem drohenden Nachteil allein zur Erhaltung des Status quo einen Bebauungsplan ganz oder teilweise außer Vollzug zu setzen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30; Beschl. v. 30.6.1991 - 1 M 144/91 -, BRS 52 Nr. 40) -, kann sich das Gericht bei der Ermittlung der Erfolgsaussichten, die bei der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 i.V.m. § 80 Abs. 3 VwGO eine ausschlaggebende Bedeutung gewinnen können, mit einem geringeren Grad der Wahrscheinlichkeit künftigen Erfolges des Rechtsbehelfs zufrieden geben.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für

    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05

    Streit über die Zulässigkeit eines Bebauungsplans; Voraussetzungen für die

    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges eine Bebauungsplanes aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen lediglich dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. insbes. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6.87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

    Erst bei dieser Gewissheit hinsichtlich des Erfolges in der Sache ist es gerechtfertigt, unabhängig von einem drohenden Nachteil allein zur Erhaltung des Status Quo einen Bebauungsplan ganz oder teilweise außer Vollzug zu setzen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30; Beschl. v. 20.6.1991 - 1 M 144/91 -, BRS 52 Nr. 40).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03

    Ausfertigung eines Flächennutzungsplans; Nebeneinander von städtebaulichen

    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen lediglich dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00

    Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit;

    Das ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30) nur dann der Fall, wenn der Normenkontrollantrag mit einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit aussichtsreich erscheint.
  • OVG Niedersachsen, 23.12.1998 - 1 M 4466/98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Naturschutzverband; Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2002 - 1 MN 88/02

    Landesplanung; LKW-Lärm; Lärm; Planung; Planungsziel; Regionales

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 MN 241/04

    Abwägungsdefizit; Abwägungsverkürzung; Abwägungsvorgang; Befreiung; Brutkasten;

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 1 M 5396/98

    Antragsbefugnis e. anerkannten Naturschutzvereins (nach; Antragsbefugnis;

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05

    Abwägung; Abwägungsgebot; Angemessenheit; Anlieger; Anliegergebrauch;

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03

    Behebbarer Mangel; ergänzendes Verfahren; Ermittlungspflicht; Grundeigentum;

  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

  • OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren;; Anordnung, einstweilige;

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2002 - 1 MN 237/02

    Abwägung; Ausgleichsmaßnahmen; Erforderlichkeit; Fehleinschätzung; Fledermaus;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96

    Fehlerhafte Ausfertigung eines Bebauungsplans;; Anordnung, einstweilige;

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2001 - 1 MN 998/01

    Abstimmung; Abstände zwischen Windparks; Eingriff in Natur und Landschaft;

  • VG Bremen, 24.09.2008 - 4 K 812/08

    D (A), Türkei, Staatenlose, Ausbürgerung, Reiseausweis,

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 1 M 1720/99

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für; Antragsbefugnis; Belange (Natur und

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