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   OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16   

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https://dejure.org/2016,29355
OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16 (https://dejure.org/2016,29355)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.09.2016 - 1 B 60/16 (https://dejure.org/2016,29355)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. September 2016 - 1 B 60/16 (https://dejure.org/2016,29355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnungsgrund für den Erlass einer die Stellenbesetzung verhindernden einstweiligen Anordnung i.R.d. Konkurrenz um einen Dienstposten; Verletzung des beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1
    ANORDNUNGSGRUND; AUSBLENDEN; BEAMTENRECHT; BEWÄHRUNGSVORSPRUNG; DIENSTPOSTENKONKURRENZ; EINSTWEILIGE ANORDNUNG; ERFAHRUNGSVORSPRUNG; FIKTIVE FORTSCHREIBUNG

  • rechtsportal.de

    Anordnungsgrund für den Erlass einer die Stellenbesetzung verhindernden einstweiligen Anordnung i.R.d. Konkurrenz um einen Dienstposten; Verletzung des beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16
    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die von einem übergangenen Dienstpostenbewerber mit dem Ziel beantragt wird, die Besetzung des zu vergebenden Dienstpostens mit dem hierfür ausgewählten Beamten vorläufig zu verhindern, fehlt regelmäßig der nach § 123 Abs. 1 VwGO erforderliche Anordnungsgrund, weil nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 2.15 -), der sich der Senat anschließt, der Erfahrungs- bzw. Bewährungsvorsprung, den sich der Dienstposteninhaber in dem ihm übertragenen Funktionsamt verschaffen kann, im Verhältnis zu seinem Konkurrenten auszublenden ist, wenn sich im Hauptsacheverfahren die Auswahlentscheidung als rechtswidrig erweist, und die Dienstpostenbesetzung vom Dienstherrn in Ausübung seiner Organisationsgewalt jederzeit geändert werden kann.

    BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 2.15 -, IÖD 2016, 147, zitiert nach juris.

    BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 2.15 -, juris-Rdnr. 27.

    BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 a.a.O., juris-Rdnr. 32.

    BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 a.a.O., juris-Rdnr. 33.

    Dass ein derartiger Nachteil in Gestalt des Herbeiführens unabänderlicher vollendeter Tatsachen in Fällen der vorläufigen Dienstpostenübertragung gerade nicht zu besorgen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - indes eindeutig klargestellt.

    so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - a.a.O., juris-Rdnr. 33.

    von der Weiden, Richter am BVerwG: Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - a.a.O., jurisPR-BVerwG 13/2016 Anm. 1.

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16
    Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die im Sinne einer Gegenwehr gegen eine Veränderung des bestehenden Zustandes (Kopp, VwGO, 18. Auflage, § 123 Rdnr. 6) regelmäßig statthaft ist, um im Konkurrentenstreitverfahren die Besetzung der angestrebten Stelle zu verhindern, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.5.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411, zitiert nach juris, Rdnr. 2.

    Für den Fall des Konkurrentenstreits um eine Stelle, die nach dem Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG besetzt werden soll, hatte in der Folge das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11.5.2009 - 2 VR 1.09 - (a.a.O.) die Auffassung vertreten, der unterlegene Bewerber habe auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO, wenn die Stellenbesetzung ohne Beförderung im Wege der Versetzung oder Umsetzung erfolgen solle und daher wieder rückgängig gemacht werden könne, denn der ausgewählte Bewerber gewinne auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung, der bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu berücksichtigen sei.

    BVerwG, Beschluss vom 11.5.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 263, zitiert nach juris, juris-Leitsatz und Rdnr. 4.

  • OVG Saarland, 05.12.2007 - 1 B 433/07

    Anordnungsgrund bei beförderungsbezogener Dienstpostenkonkurrenz

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16
    Beschluss des Senats vom 5.12.2007 - 1 B 433/07 -, juris, Rdnrn. 4 ff., unter Hinweis auf den Beschluss vom 10.4.1989 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947, sowie die Beschlüsse des Senats vom 12.2.2004 - 1 W 2/04 -, vom 19.11.2003 - 1 W 41/03 - und vom 7.3.1996 - 1 W 31/95 -.

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluss vom 5.12.2007 (a.a.O.) die - von ihm fallbezogen nicht als entscheidungserheblich angesehene - Frage offen gelassen, ob an der vorstehend zitierten Rechtsprechung uneingeschränkt festzuhalten ist, nachdem andere Beschwerdegerichte ihre Rechtsprechung bereits dahingehend geändert hatten, dass ein Anordnungsgrund darin bestehen könne, die Möglichkeit zu verhindern, dass sich der (ggf. zu Unrecht) ausgewählte Dienstpostenbewerber im Vorfeld einer Beförderungsentscheidung auf dem Beförderungsdienstposten einen Erfahrungs- bzw. Bewährungsvorsprung verschaffen könnte.

    die im zitierten Senatsbeschluss vom 5.12.2007 (a.a.O.) insoweit in Bezug genommenen Entscheidungen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ZBR 2007, 66; BayVGH, Beschlüsse vom 21.1.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346, und vom 24.11.2006 - 3 CE 06.2680 -, BayVBl. 2007, 342.

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die Auffassung, das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung einer Beurteilung ermögliche es, einen (etwaigen) Bewährungsvorsprung durch die fiktive Ausblendung der aus der Höherwertigkeit des Dienstpostens folgenden Tätigkeit auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016, a. a. O., Rn. 32), überzeugt den Senat derzeit (noch) nicht (ebenso etwa: OVG NRW, Beschluss vom 21.6.2016 - 1 B 201/16 -, juris Rn. 49; a. Auff.: VGH Ba. Wü., Beschluss vom 27.7.2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 6ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris Rn. 3ff.).

    So wäre etwa bei einer auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2016 (a. a. O.) gestützten regelmäßigen Verneinung eines Anordnungsgrundes im Falle einer Konkurrenz um einen Beförderungsdienstposten (so VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 27.7.2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 6ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris Rn. 3ff.) mit der Begründung, dass eine Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens auf den ausgewählten Mitbewerber unschädlich sei, weil dessen Erfahrungs- bzw. Bewährungsvorsprung im Auswahlverfahren durch eine fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung ausgeblendet werden könne, der Rechtsschutz auf das Hauptsacheverfahren verlagert.

    Dass sich das bisherige System des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahren - also die vorläufige "Freihaltung" der betreffenden Stelle bis zum Abschluss des Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, ggf. bis zum Abschluss eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens - als so unbefriedigend darstelle, dass die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ernstlich beeinträchtigt wäre (in diesem Sinne Kenntner, Rechtsstruktur und Gestaltung von Konkurrentenstreitverfahren um die Vergabe öffentlicher Ämter, ZBR 2016, 181, 194, 199), dass also "Stellenblockaden" generell und stets nicht mehr hinnehmbar wären und dementsprechend "ein dringendes Bedürfnis" besteht, dem Dienstherrn die vorläufige Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens zu ermöglichen und damit "dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung besser als bisher Rechnung zu tragen" (so OVG Saarl., Beschluss vom 9.9.2016, a. a. O., Rn. 23), ist indessen nicht ersichtlich.

  • OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19

    Einzelfall einer aufgrund der erstellten anlassbezogenen Beurteilungen nicht

    Der Beschwerde ist nach alledem - mit der Maßgabe, dass die Antragsgegnerin zwar nicht gehindert ist, den ausgeschriebenen Dienstposten kommissarisch zu besetzen, wohl aber dem Beigeladenen vor dem Antragsteller ein der Dienstpostenbewertung entsprechendes Amt der Besoldungsgruppe A 12 zu übertragen,(siehe hierzu Beschluss des Senats vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 2.15 -, juris) - stattzugeben, ohne dass es auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Beigeladene im Vorfeld seines Auswahlgesprächs in A. seiner Tutorentätigkeit Zugriff auf Musterfragen und deren Lösungen hatte - so die Vermutung des Antragstellers - und hiervon ausgehend der Grundsatz der Chancengleichheit nicht gewahrt war oder ob der Beigeladene sich lediglich besonders gründlich auf etwaig zu erwartende Wissensfragen vorbereitet hatte - so die Antragsgegnerin -, ankommt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

    Die auf dem höherwertigen Funktionsamt erzielten Leistungen dürften in einer Auswahlentscheidung nämlich gegenüber demjenigen Bewerber, der bei der Dienstpostenbesetzung rechtswidrig übergangen und dem selbst die Chance einer entsprechenden Bewährung daher in fehlerhafter Weise vorenthalten worden sei, nicht in Ansatz gebracht werden, sondern müssten in Anlehnung an das insbesondere für die Beurteilung von freigestellten Personalratsmitgliedern entwickelte Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung ausgeblendet werden (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, BVerwGE 155, 152 und juris Rn. 24 ff.; ebenso nunmehr VGH BW, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, NVwZ-RR 2017, 247 und juris Rn. 9; SaarlOVG, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 3. November 2016 - 3 CE 16.1812 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 4 S 40.16 -, juris Rn. 6; vgl. zum Hintergrund Kenntner, ZBR 2016, 181 [193 ff.]; zustimmend Bracher, DVBl. 2016, 1236; kritisch Herrmann, NVwZ 2017, 105 und Lorse, ZBR 2017, 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Deshalb folgt aus dem Vorstehenden entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris), dass dem Antragsteller hinsichtlich der Übertragung des in Rede stehenden Dienstpostens WTD ... ein Anordnungsgrund zusteht, da die Gefahr besteht, dass der Beigeladene bei rechtswidriger Dienstpostenübertragung einen Erfahrungsvorsprung erlangt, der dem Antragsteller auch entgegengehalten werden kann (im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 1 B 201/16 -, juris Rn. 47, vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16 -, juris Rn. 18 und vom 14. Juli 2016 - 6 B 653/16 -, juris Rn. 13; OVG Nds., Beschluss vom 3. Januar 2017 - 5 ME 157/16 -, juris Rn. 17f; a.A: VGH BW, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 10; SaarlOVG, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 4 S 40.16 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Hessen, 28.04.2017 - 1 B 947/17

    Zwischenentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Dabei bedarf es in diesem Zwischenverfahren keiner Beantwortung, inwieweit dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entnommen werden kann, dass dem Dienstherr allein durch die Zusage der Ausblendung eines etwaigen Bewährungsvorsprungs generell jedwede (vorläufige) Dienstpostenbesetzung möglich ist, unabhängig davon, ob bei nicht vorläufiger Besetzung schwere und unzumutbare Nachteile drohen, und sich der Senat dieser Ansicht anschließt (in diese Richtung gehend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rdnr. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 4 S 40.16 -, juris Rdnr. 6; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris Rdnr. 23; demgegenüber kritisch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. März 2017 - 10 B 11626/16 -, juris Rdnr. 3 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 1 B 201/16, juris, Rdnr. 47; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16, juris, Rdnr. 69; Hartung, Dienstrechtlicher Konkurrentenschutz - Version 2.0 ?, RiA 2017, 49 [52 f.]; abwartend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16, juris Rdnr. 18 und Beschluss vom 21. Juni 2016 - 1 B 201/16 -, juris Rdnr. 47; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 5 ME 157/16 -, juris Rdnr. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 4 S 40.16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungen an einen nach

    Dies führt dazu, dass vorläufiger Rechtsschutz in Konkurrentenverfahren betreffend einen höherbewerteten Dienstposten nicht mehr in Betracht kommt, weil ein Anordnungsgrund unter dem Aspekt des Bewährungsvorsprungs nicht gegeben ist (ebenso: VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 - juris Rn. 10; OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. August 2016 - 1 M 94/16 - juris Rn. 3; OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 - juris Rn. 23; VGH München, Beschluss vom 3. November 2016 - 3 CE 16.1812 - juris Rn. 5).
  • VG Greifswald, 19.01.2017 - 6 B 48/17

    Anordnungsgrund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen kommissarische

    Es besteht nicht die Gefahr, dass im Falle einer kommissarischen Übertragung der ausgeschriebenen Stelle an den dafür ausgewählten Beigeladenen die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2017, OVG 4 S 40.16; OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. September 2016, 1 B 60/16; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Juli 2016, 4 S 1083/16; a.A.: OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2016, 6 B 487/16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2017, 5 ME 157/16).
  • OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18

    Bei einem Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens ist

    Hiervon ist der Senat indes im Jahr 2005 in Anlehnung an die kurz zuvor geänderte Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Bewertung von Dienstpostenkonkurrenzen(BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 2 A 8/03 -, amtl. Abdr. S. 17f.) abgerückt(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.1.2005 - 1 Q 90/03 - und vom 19.4.2005 - 1 Y 4/05 -,jew. juris), und bemisst den Streitwert seither nicht nur bei ämtergleicher Dienstpostenvergabe, sondern auch bei Konkurrenzen um höherwertige Dienstposten, deren Übertragung eine künftige Beförderungsauswahl auch im Fall uneingeschränkter Bewährung nicht vorwegnimmt, anhand des Auffangwertes.(vgl. aus neuerer Zeit: OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, und Beschlüsse vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 - und vom 4.10.2016 - 1 E 258/16 -, jew. juris) Soweit erkennbar entspricht die Streitwertpraxis des Senats der seitens des Bundesverwaltungsgerichts praktizierten Handhabung.
  • OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17

    Beamter; Beurteilung; Zuständigkeit; Überprüfung; Dienstaufsicht;

    Die dienstliche Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten muss hierfür um einen Abschnitt ergänzt werden, in dem eine hypothetische Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt, bei der die aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, a. a. O.; Kenntner, a. a. O., S. 194 f.; vgl. VGH BW Beschl. v. 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschl. v. 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris) Der Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Senatsbeschl. v. 8 November 2016 - 2 B 260/16 -, juris).
  • VG Berlin, 10.05.2017 - 36 L 100.17

    Einstweilige Anordnung auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Bewerbung;

    Die Angreifbarkeit einer Dienstpostenvergabe aufgrund der damit verbundenen Vorwirkung im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Beschluss vom 21. Dezember 2016 (- BVerwG 2 VR 1.16 -, juris) wieder bestätigt und damit nach Auffassung der Kammer deutlich gemacht, dass durch den Beschluss vom 10. Mai 2016 (- BVerwG 2 VR 2.15 -, juris), auf den sich der Antragsgegner bezieht, die bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Vergabe von Beförderungsdienstposten nicht aufgegeben werden sollte (anders wohl noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 4 S 40.16 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 - juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 - juris; VG Berlin, Beschluss vom 30. Juni 2016 - VG 7 L 112.16 - juris, Rn. 38; ablehnend dagegen OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16 - juris; jüngst VG Berlin, Beschluss vom 30. November 2016 - VG 26 L 183.16 - VG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2017 - VG 5 L 251.16 -).
  • VG Berlin, 30.11.2016 - 26 L 183.16

    Vergabe von Beförderungsdienstposten

  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 2 EO 880/16

    Entfallen des Anordnungsgrund bei Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten;

  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 B 260/16

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Anordnungsgrund; Bewährungsvorsprung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - 6 B 1218/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers i.R.d. Auswahlentscheidung zur

  • VG Wiesbaden, 20.03.2017 - 3 L 986/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - 6 B 1195/16

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung der Besetzung von

  • VG Augsburg, 03.11.2016 - Au 2 E 16.1190

    Erfolglose Klage gegen dienstliche Beurteilung

  • VG München, 27.10.2016 - M 21 E 16.1424

    Dienstpostenkonkurrenz um die Stelle des Leiters einer Patentabteilung beim

  • VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 147.17

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine

  • VG Berlin, 27.01.2017 - 26 L 258.16

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten; fiktive Fortschreibung einer

  • VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 146.17

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine

  • VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16

    (Kein) Anordnungsanspruch auf statusrechtliche Übertragung eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16   

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https://dejure.org/2016,16647
BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16 (https://dejure.org/2016,16647)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2016 - 1 B 60.16 (https://dejure.org/2016,16647)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 1 B 60.16 (https://dejure.org/2016,16647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Reichweite des Beurteilungsspielraums des EuGH nach den Kontrollmaßstäben des innerstaatlichen Rechts

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 267 Abs. 3
    Reichweite des Beurteilungsspielraums des EuGH nach den Kontrollmaßstäben des innerstaatlichen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14

    Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16
    "Ist der 'weite Beurteilungsspielraum', den der EuGH in seinem Urteil vom 19. Februar 2013 in der Rechtssache Koushkaki (C-84/12) zugrunde legt, den Kontrollmaßstäben des innerstaatlichen Rechts zu entnehmen, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. September 2015, BVerwG 1 C 37.14, Rz. 18 ausführt?".

    Vielmehr ergibt sich aus den Entscheidungsgründen des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 8 f.), dass das Oberverwaltungsgericht (in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 77 Rn. 18) davon ausgeht, dass nach der verbindlichen Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (ABl. L 77 S. 1) - Viskodex - durch den Gerichtshof der Europäischen Union der "weite Beurteilungsspielraum" der zuständigen Behörden bei der Prüfung der Rückkehrabsicht durch das Unionsrecht unmittelbar vorgegeben ist und nicht - wovon die Zulassungsfrage ausgeht - "den Kontrollmaßstäben des innerstaatlichen Rechts zu entnehmen" ist.

    Dem innerstaatlichen Recht sind lediglich die Maßstäbe für die gerichtliche Kontrolle des unionsrechtlich vorgegebenen Entscheidungsspielraums zu entnehmen, da das einschlägige Unionsrecht insoweit keine Vorgaben macht (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 77 Rn. 21).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16
    "Ist der 'weite Beurteilungsspielraum', den der EuGH in seinem Urteil vom 19. Februar 2013 in der Rechtssache Koushkaki (C-84/12) zugrunde legt, den Kontrollmaßstäben des innerstaatlichen Rechts zu entnehmen, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. September 2015, BVerwG 1 C 37.14, Rz. 18 ausführt?".

    Das Oberverwaltungsgericht ist - entgegen der Auffassung der Kläger - gerade nicht davon ausgegangen, dass der "weite Beurteilungsspielraum" im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 [ECLI:EU:C:2013:862], Koushkaki) "den Kontrollmaßstäben des innerstaatlichen Rechts zu entnehmen ist".

    Schließlich hat die Beschwerde auch insoweit keinen Erfolg, als sie eine Divergenz zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (C-84/12, Koushkaki) geltend macht.

  • BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16

    Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris Rn. 4 und vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16
    Die Annahme der Beschwerde, dass das Berufungsgericht die Kläger ihrem gesetzlichen Richter entzogen hätte (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), scheidet daher aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 7 B 22.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2016 - 1 B 60.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris Rn. 4 und vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008

    Auskünfte des Auswärtigen Amts sind keine untauglichen oder unzuverlässigen

    Kommt das Verwaltungsgericht einem hilfsweise gestellten Beweisantrag bzw. Anregungen des Klägers zur Sachverhaltsaufklärung und Beweiserhebung nicht nach, setzt eine Aufklärungsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung voraus, welche tatsächlichen Umstände aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und erforderlich gewesen wären, weshalb sich die unterbliebene Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen oder auf welche Weise, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Aufklärung voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 1 B 60.16 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 u.a. - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.01.2024 - 1 K 231.23
    Danach wird die Ausübung eines Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite nur darauf überprüft, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37.14, juris Rn. 11 ff. und Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 B 60.16, juris Rn. 5 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 11 N 14.18, juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 11 ZB 18.32162

    Frage der Gruppenverfolgung von Zeugen Jehovas in der Ostukraine

    Kommt das Verwaltungsgericht einem hilfsweise gestellten Beweisantrag bzw. Anregungen des Klägers zur Sachverhaltsaufklärung und Beweiserhebung nicht nach, setzt eine Aufklärungsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung voraus, welche tatsächlichen Umstände aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und erforderlich gewesen wären, weshalb sich die unterbliebene Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen oder auf welche Weise, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Aufklärung voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 1 B 60.16 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 u.a. - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 11 ZB 19.30219

    Verletzung der Aufklärungspflicht bei Erforschung des Zugangs zur angemessenen

    Kommt das Verwaltungsgericht Anregungen eines Verfahrensbeteiligten zur Sachverhaltsaufklärung und Beweiserhebung nicht nach, setzt eine Aufklärungsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung voraus, welche tatsächlichen Umstände aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und erforderlich gewesen wären, weshalb sich die unterbliebene Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen oder auf welche Weise, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Aufklärung voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 1 B 60.16 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.2010 - 10 B 22.10 u.a. - juris Rn. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2117
OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16 (https://dejure.org/2018,2117)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31.01.2018 - 1 B 60/16 (https://dejure.org/2018,2117)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 1 B 60/16 (https://dejure.org/2018,2117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    VereinsG § 4; VereinsG § 4 Abs 4; VereinsG § 8
    Durchsuchung von Wohnräumen - Ersatzorganisation; Hintermann; Vereinsmitglied; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Vereinsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht nur die Plausibilität der in der Verfügung vom 02.02.2016 genannten Verbotsgründe geprüft (vgl. zu diesem Maßstab den Beschluss des Senats vom 11.09.2013 - 1 S 131/13, NordÖR 2013, 534 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat sich die Prüfung des Verwaltungsgerichts angesichts der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG insoweit maßgeblich auf die Verhältnismäßigkeit der beantragten Durchsuchung sowie die Plausibilität der von der Behörde dafür vorgebrachten Gründe, dass es sich um eine Ersatzorganisation handele, zu erstrecken (vgl. Beschluss des Senats vom 11.09.2013 - 1 S 131/13, NordÖR 2013, 534 ff.).

  • OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05

    Nachträgliche Aussetzung eines Vereinsverbots; Auswirkungen auf eine bereits

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hintermann eines Vereins im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 VereinsG, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wirtschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (Beschluss des Senats vom 06.12.2005 - 1 S 332/05, NVwZ-RR 2006, 692 f. = NordÖR 2006, 77 ff.).
  • OVG Bremen, 12.10.2011 - 1 S 11/11

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchung der Räume eines religiösen

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16
    Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass eine Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, die im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren gegen eine Ersatzorganisation von Bedeutung sein können, so kann das Verwaltungsgericht die Durchsuchung der Räume eines Vereinsmitglieds oder eines Hintermannes des Vereins anordnen (vgl. Beschluss des Senats vom 12.10.2011 - 1 S 11/11, NVwZ-RR 2012, 64 ff. = NordÖR 2012, 45 ff.).
  • VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchungsanordnung;

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16
    Es muss sich aus Tatsachen ergeben, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Mitgliedschaft des Betroffenen in dem Verein spricht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, Rn. 6, juris).
  • OVG Bremen, 19.11.2015 - 1 B 349/14

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots

    Auszug aus OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16
    diese in staatlichen Gewahrsam genommen worden sind, so muss es diese Gegenstände so genau bezeichnen, dass kein vernünftiger Zweifel darüber entstehen kann, ob sie von der Beschlagnahmeanordnung erfasst sind (vgl. Beschluss des Senats vom 19.11.2015 - 1 B 349/14, NVwZ-RR 2016, 227 f. = NordÖR 2016, 85 f.).
  • VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18

    Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren

    "Hintermann" eines Vereins im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 VereinsG ist, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wirtschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.08.2017 - 8 E 4/17 -, juris Rdnr. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 31.01.2018 - 1 B 60/16 -, juris Rdnr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 E 1425/08 -, juris, Rn. 8 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 4. November 2010 - 11 OB 425/10 -, juris, Rn. 34; OVG Bremen, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 B 60/16 -, juris, Rn. 12.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

    Zwar trifft es zu, dass in der vom Verwaltungsgericht u.a. zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Beschl. v. 31.1.2018 - 1 B 60/16 -, juris) bereits eine Verbotsverfügung vorlag.
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