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   BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84   

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BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84 (https://dejure.org/1984,153)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1984 - 1 B 61.84 (https://dejure.org/1984,153)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1984 - 1 B 61.84 (https://dejure.org/1984,153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Spezialprävention - Ehe und Familie - Schutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 10 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung wegen einer Gewalttat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 570
  • DÖV 1985, 111
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, üben die Ausländerbehörden im Falle strafgerichtlicher Verurteilung wegen Gewalttaten ihr Ermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel einwandfrei aus, wenn sie sich auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr (im weiteren Sinne) nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35; vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 - vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 - vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 B 199.78 - vgl. ferner BVerwGE 57, 61 [68]; 68, 101 [103]).

    Die Beurteilung der Frage, ob dazu im Einzelfall ausreichender Anlaß besteht, erfordert im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine an Art und Ausmaß der möglichen Schäden ausgerichtete Differenzierung nach dem Grade der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen (BVerwGE 57, 61 [65]), wie es auch sonst für das Polizei- und Ordnungsrecht anerkannt ist (BVerwGE 45, 51 [61]; 47, 31 [40]; 62, 36 [39]; Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - NJW 1970, 1890 [1892]; vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 3 C 31.82 - Buchholz 451.80 Nr. 28).

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß - insbesondere im Rahmen von Entscheidungen über die Aussetzung einer Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung getroffene - prognostische Beurteilungen des Strafrichters über das künftige Verhalten des Verurteilten für die Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung, ob mit neuen Verfehlungen des Ausländers gerechnet werden darf und ihnen durch seine Ausweisung vorgebeugt werden soll, zwar von tatsächlichem Gewicht sind, eine rechtliche Bindung insoweit aber nicht auslösen; die Ausländerbehorde hat ein eigenständiges Prüfungsrecht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [66 f.]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG. Nr. 45 = NJW 1977, 2037; vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 97; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

    Inwieweit trotz einer von der Ausländerbehörde in ihrer Richtigkeit nicht in Zweifel zu ziehenden günstigen Prognose der Strafvollzugsbehörde ein hinreichender Grund für ein spezialpräventives Vorgehen bejaht werden darf, beurteilt sich bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung vor allem danach, ob die Ausländerbehörde, wie die jeweils verschiedenen Gesetzeszwecke ergeben können, von einem anderen Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen darf und ausgeht (vgl. z.B. für die richterliche Strafaussetzung zur Bewährung BVerwGE 57, 61 [68]; Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 [S. 33]; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 100 [S. 67]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

    Abgesehen davon, daß sich der genannte Senatsbeschluß nicht mit der Bedeutung prognostischer Beurteilungen der Strafvollzugsbehörden befaßt und daß nach diesem Beschluß einer solchen Beurteilung "nur eine tatsächliche Bedeutung für die Ausländerbehörde" zukommen kann, hat das Berufungsgericht die Richtigkeit der Beurteilung der Einweisungskommission nicht bezweifelt, sondern - insoweit gerade in Übereinstimmung mit dem Beschluß vom 29. Juli 1977 (vgl. auch BVerwGE 57, 61 [66]) - die verschiedenen Gesetzeszwecke hervorgehoben, die für das behördliche Handeln hier die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe erlauben, wie oben näher dargelegt worden ist.

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß - insbesondere im Rahmen von Entscheidungen über die Aussetzung einer Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung getroffene - prognostische Beurteilungen des Strafrichters über das künftige Verhalten des Verurteilten für die Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung, ob mit neuen Verfehlungen des Ausländers gerechnet werden darf und ihnen durch seine Ausweisung vorgebeugt werden soll, zwar von tatsächlichem Gewicht sind, eine rechtliche Bindung insoweit aber nicht auslösen; die Ausländerbehorde hat ein eigenständiges Prüfungsrecht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [66 f.]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG. Nr. 45 = NJW 1977, 2037; vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 97; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

    Inwieweit trotz einer von der Ausländerbehörde in ihrer Richtigkeit nicht in Zweifel zu ziehenden günstigen Prognose der Strafvollzugsbehörde ein hinreichender Grund für ein spezialpräventives Vorgehen bejaht werden darf, beurteilt sich bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung vor allem danach, ob die Ausländerbehörde, wie die jeweils verschiedenen Gesetzeszwecke ergeben können, von einem anderen Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen darf und ausgeht (vgl. z.B. für die richterliche Strafaussetzung zur Bewährung BVerwGE 57, 61 [68]; Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 [S. 33]; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 100 [S. 67]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

    Das Berufungsgericht ist entgegen dem Beschwerdevorbringen (Beschwerdeschrift S. 7) nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (a.a.O.) in dem erwähnten Sinne abgewichen.

    Das Berufungsgericht ist auch nicht dadurch von dem Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (a.a.O.) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abgewichen, daß es der Stellungnahme der Einweisungskommission ein fehlerhaftes Gewicht beigemessen hätte (Beschwerdeschrift S. 13).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Inwieweit trotz einer von der Ausländerbehörde in ihrer Richtigkeit nicht in Zweifel zu ziehenden günstigen Prognose der Strafvollzugsbehörde ein hinreichender Grund für ein spezialpräventives Vorgehen bejaht werden darf, beurteilt sich bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung vor allem danach, ob die Ausländerbehörde, wie die jeweils verschiedenen Gesetzeszwecke ergeben können, von einem anderen Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen darf und ausgeht (vgl. z.B. für die richterliche Strafaussetzung zur Bewährung BVerwGE 57, 61 [68]; Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 [S. 33]; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 100 [S. 67]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

    Es ist geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abzuwägen (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O. [S. 35] mit Nachweisen).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts steht Art. 6 GG sogar der Ausweisung ausländischer Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen nicht schlechthin entgegen, und zwar nicht nur dann, wenn von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein gewichtiges Schutzgut ausgeht und deswegen neuen Verfehlungen vorgebeugt werden soll (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1932 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O), sondern grundsätzlich auch dann, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und ein dringendes Interesse an einem generalpräventiven Einschreiten besteht (vgl. z.B. BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 [S. 57]).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts steht Art. 6 GG sogar der Ausweisung ausländischer Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen nicht schlechthin entgegen, und zwar nicht nur dann, wenn von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein gewichtiges Schutzgut ausgeht und deswegen neuen Verfehlungen vorgebeugt werden soll (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1932 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O), sondern grundsätzlich auch dann, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und ein dringendes Interesse an einem generalpräventiven Einschreiten besteht (vgl. z.B. BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 [S. 57]).

    Ferner rügt der Kläger zu Unrecht, das Berufungsgericht sei von den Urteilen vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 (BVerwGE 59, 104 = NJW 1980, 2036) sowie BVerwG 1 C 100.76 (BVerwGE 59, 112 = NJW 1980, 2037) - abgewichen.

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, üben die Ausländerbehörden im Falle strafgerichtlicher Verurteilung wegen Gewalttaten ihr Ermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel einwandfrei aus, wenn sie sich auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr (im weiteren Sinne) nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35; vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 - vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 - vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 B 199.78 - vgl. ferner BVerwGE 57, 61 [68]; 68, 101 [103]).

    Inwieweit trotz einer von der Ausländerbehörde in ihrer Richtigkeit nicht in Zweifel zu ziehenden günstigen Prognose der Strafvollzugsbehörde ein hinreichender Grund für ein spezialpräventives Vorgehen bejaht werden darf, beurteilt sich bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung vor allem danach, ob die Ausländerbehörde, wie die jeweils verschiedenen Gesetzeszwecke ergeben können, von einem anderen Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen darf und ausgeht (vgl. z.B. für die richterliche Strafaussetzung zur Bewährung BVerwGE 57, 61 [68]; Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 [S. 33]; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 100 [S. 67]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß - insbesondere im Rahmen von Entscheidungen über die Aussetzung einer Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung getroffene - prognostische Beurteilungen des Strafrichters über das künftige Verhalten des Verurteilten für die Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung, ob mit neuen Verfehlungen des Ausländers gerechnet werden darf und ihnen durch seine Ausweisung vorgebeugt werden soll, zwar von tatsächlichem Gewicht sind, eine rechtliche Bindung insoweit aber nicht auslösen; die Ausländerbehorde hat ein eigenständiges Prüfungsrecht (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [66 f.]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG. Nr. 45 = NJW 1977, 2037; vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 97; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

    Inwieweit trotz einer von der Ausländerbehörde in ihrer Richtigkeit nicht in Zweifel zu ziehenden günstigen Prognose der Strafvollzugsbehörde ein hinreichender Grund für ein spezialpräventives Vorgehen bejaht werden darf, beurteilt sich bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung vor allem danach, ob die Ausländerbehörde, wie die jeweils verschiedenen Gesetzeszwecke ergeben können, von einem anderen Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen darf und ausgeht (vgl. z.B. für die richterliche Strafaussetzung zur Bewährung BVerwGE 57, 61 [68]; Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 [S. 33]; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 100 [S. 67]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

  • BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausweisung eines ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Die Ausweisung ist daher aufgrund des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG rechtswidrig, wenn ihre Folgen für den Betroffenen mit Rücksicht auf seinen Ehegatten und seine Kinder unverhältnismäßig hart sind (BVerfG, Beschlüsse vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - NVwZ 1983, 667; vom 26. Oktober 1983 - 2 BvR 1207/83 -).

    Die Rechtssache ist ferner nicht im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - (a.a.O.) von grundsätzlicher Bedeutung.

  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die Partei in der Tatsacheninstanz zumutbar stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweisaufnahme absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 [S. 13]).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
    Auch bei rein ausländischen Ehen und Familien muß danach die Ausweisung nach Maßgabe einer solchen Abwägung durch ein entsprechend gewichtiges öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, und zwar auch im Hinblick auf die Belange der mit den Ausländer im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen einschließlich der Binder, die mithin im Rahmen der Abwägung keine bloßen "Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (vgl. z.B. BVerwGE 61, 32 [40]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98 [S. 64]; Beschluß vom 27. Juli 1981 - BVerwG 1 CB 34.81 -).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 31.82

    Klauentiereinfuhrverordnung - Ermessensspielraum - Beurteilungsspielraum -

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 199.78

    Wiederholte Bestrafungen als Voraussetzung für eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

  • BVerwG, 21.12.1977 - 1 B 314.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen

  • BVerwG, 27.07.1981 - 1 CB 34.81

    Ausweisung bei Vorliegen nicht schwerwiegender Ausweisungsgründe - Ausweisung

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Zu verneinen ist eine Wiederholungsgefahr, wenn bei Anwendung "praktischer Vernunft" neue Verfehlungen nicht mehr in Rechnung zu stellen sind, was dann der Fall ist, wenn das vom Ausländer ausgehende Risiko bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls im Wesentlichen kein anderes ist als das, was bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht (BVerwG, Urteil vom 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 -, juris Rn. 48; VG Bremen, Urteile vom 24.11.2021 - 4 K 171/20 -, juris Rn. 22, und vom 22.03.2021 - 4 K 131/19 -, juris Rn. 33;Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 22 ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auch bei rein ausländischen Ehen und Familien muß die Versagung des weiteren Aufenthalts durch ein entsprechend gewichtiges öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, und zwar auch im Hinblick auf die Belange der mit dem Ausländer im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen (vgl. zur Ausweisung BVerwGE 61, 32 [40]; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 S. 94 m.w.N.).

    Im Falle einer Ausweisung erfordert die Beurteilung der Frage, ob dazu aus spezialpräventiven Gründen ausreichender Anlaß besteht, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine an Art und Ausmaß der möglichen Schäden ausgerichtete Differenzierung nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen (vgl. BVerwGE 45, 51 [61]; 57, 61 [65]; 62, 36 [38 f.]; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - a.a.O. S. 91 m.w.N. zu § 10 AuslG 1965).

    Die strafrichterliche Prognose ist zwar für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr nicht bindend (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - a.a.O. S. 92 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

    In die anzustellenden Ermessenserwägungen hat sie eine ordnungsrechtliche Gefährdungsprognose einzustellen, dahingehend, ob der weitere Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet zu künftigen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland führt (BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76 -, BVerwGE 57, 61 = DVBl. 1979, 288 = EZAR 124 Nr. 1; 17.10.1984 - 1 B 61/84 -, InfAuslR 1985, 33 = EZAR 121 Nr. 5).

    In solchen Fällen darf die Ausweisung wegen der Schwere der Tatfolgen und der möglichen erneuten Gefährdung in der Regel mit der Begründung erfolgen, daß eine Wiederholungsgefahr (im weiteren Sinne) nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, 27.10.1978, 17.10.1984, a. a. O.), was indes nicht bedeutet, daß in jedem einzelnen Falle der Verurteilung wegen einer Gewalttat die Ausweisung rechtmäßig ist oder gar vorgenommen werden muß.

    Vielmehr ist auch in diesen Fällen über die Ausweisung in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgrund einer umfassenden Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BVerwG, 17.10.1984, a. a. O.).

    Vielmehr kann diese bei der anzustellenden prognostischen Entscheidung von Bedeutung sein, eine rechtliche Bindung besteht aber nicht (BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, EZAR 121 Nr. 5 = DVBl. 1985, 570; Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

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