Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.09.2003

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   OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03   

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OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03 (https://dejure.org/2003,14204)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2003 - 1 B 61/03 (https://dejure.org/2003,14204)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 1 B 61/03 (https://dejure.org/2003,14204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebietszusammenschluss; Genehmigung zum Gebietsänderungsvertrag; Freiwillige Gebietsänderungen aus Gründen des öffentlichen Wohls; Leitlinien der Landesregierung für die Entwicklung der Gemeindestruktur im Land Brandenburg; Recht auf kommunale Selbstverwaltung; Bestehen ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § ... 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; GO § 9; ; GO § 9 Abs. 1; ; GO § 9 Abs. 3; ; GO § 9 Abs. 3 Satz 1; ; GO § 9 Abs. 3 Satz 5; ; 3. GemGebRefGBbg § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 97 LV Bbg.; § 9 Abs. 3 GemO Bbg.
    Kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung eines Gemeindegebietsänderungsvertrags (PD Dr. Hans Lühmann; Neue Justiz 5/2004, S. 236-238)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Ob und in welchem Umfang - eine Maßnahme so wesentlich vom Parlament selbst geregelt werden muss - bestimmt sich nach der Intensität der individuellen Betroffenheit und der Bedeutung der Regelung für die Allgemeinheit (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 251 ff; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16/94 -, BVerwGE 98, 324, 527 ff.; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 6. Aufl. 2002, Art. 20 Rn. 44 ff. m.w.N.).

    Es erscheint vielmehr jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass ein etwaiger Mangel gesetzlicher Vorgaben - für den nach Auffassung des Senats wenig spricht - für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre, um dem Normgeber Zeit zu einer (formell ordnungsgemäßen) Regelung zu geben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 -, BVerfGE 85, 386, 400 f.; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 1995, a.a.O., S. 328; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Mai 1990 - G/S 2821/89 -, NVwZ 1991, 92, 93. Dies dürfte insbesondere in Anbetracht des Umstandes gelten, dass Änderungen von Gemeindegrenzen erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Landes haben können, was einer verfassungsmäßigen Ordnung unter Umständen noch ferner stehen könnte als - aus Sicht der Antragstellerinnen - der bisherige Zustand.

  • VerfG Brandenburg, 14.07.1994 - VfGBbg 4/93

    Kommunale Selbstverwaltung; Gebietshoheit; Anhörung; Willkür

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Das Selbstverwaltungsrecht garantiert - wie das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung der Antragstellerin (vgl. S. 13 f. der Beschwerdebegründungschrift) zutreffend ausgeführt hat - Gemeinden nur institutionell, nicht individuell (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1992, a.a.O. S. 107 ff; VerfG Brandenburg (Bbg), Beschluss vom 15. September 1994 - VfG Bbg 3/93 -, LVerfGE 2, 143, 155 f., und Urteil vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 4/93 -, LVerfGE 2, 125, 134 f.).

    Gebietsänderungen in Form von Gemeindeauflösungen, Gemeindezusammenschlüssen, Eingemeindungen, Ausgliederungen oder sonstigen Grenzänderungen beeinträchtigen daher grundsätzlich den nach Art. 28 Abs. 2 GG (und Art. 97 BbgVerf) verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1992, a. a. O., S. 107 ff; VerfG Bbg, Urteile vom 14. Juli 1994, a. a. O., S. 155 f., und vom 15. September 1994, a. a. O., S. 134 f.).

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 3/93

    Eingliederung der Kreise Eisenhüttenstadt, Guben und Spremberg in die Landkreise

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Das Selbstverwaltungsrecht garantiert - wie das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung der Antragstellerin (vgl. S. 13 f. der Beschwerdebegründungschrift) zutreffend ausgeführt hat - Gemeinden nur institutionell, nicht individuell (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1992, a.a.O. S. 107 ff; VerfG Brandenburg (Bbg), Beschluss vom 15. September 1994 - VfG Bbg 3/93 -, LVerfGE 2, 143, 155 f., und Urteil vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 4/93 -, LVerfGE 2, 125, 134 f.).

    Gebietsänderungen in Form von Gemeindeauflösungen, Gemeindezusammenschlüssen, Eingemeindungen, Ausgliederungen oder sonstigen Grenzänderungen beeinträchtigen daher grundsätzlich den nach Art. 28 Abs. 2 GG (und Art. 97 BbgVerf) verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1992, a. a. O., S. 107 ff; VerfG Bbg, Urteile vom 14. Juli 1994, a. a. O., S. 155 f., und vom 15. September 1994, a. a. O., S. 134 f.).

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 219/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Auch diese (verfassungsrechtlichen) Rechtsfragen lassen sich letztlich nur in einem Hauptsacheverfahren klären; dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit jeweils zu Gunsten der Antragstellerin zu beantworten wären, vermag der Senat nach Vorstehendem nicht zu erkennen, zumal sich, ohne dass es hierauf entscheidungstragend ankäme, auch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in einem Verfahren der hiesigen Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht gehalten gesehen hat, das Inkrafttreten von § 1 des 3. GemGebRefGBbg bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen (vgl. Beschluss vom 18. September 2003 - VfGBbg 219/03 EA -).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Ob und in welchem Umfang - eine Maßnahme so wesentlich vom Parlament selbst geregelt werden muss - bestimmt sich nach der Intensität der individuellen Betroffenheit und der Bedeutung der Regelung für die Allgemeinheit (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 251 ff; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16/94 -, BVerwGE 98, 324, 527 ff.; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 6. Aufl. 2002, Art. 20 Rn. 44 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1990 - 6 S 2821/89

    Regelsatz-Verordnung für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt verstößt nicht gegen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Es erscheint vielmehr jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass ein etwaiger Mangel gesetzlicher Vorgaben - für den nach Auffassung des Senats wenig spricht - für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre, um dem Normgeber Zeit zu einer (formell ordnungsgemäßen) Regelung zu geben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 -, BVerfGE 85, 386, 400 f.; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 1995, a.a.O., S. 328; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Mai 1990 - G/S 2821/89 -, NVwZ 1991, 92, 93. Dies dürfte insbesondere in Anbetracht des Umstandes gelten, dass Änderungen von Gemeindegrenzen erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Landes haben können, was einer verfassungsmäßigen Ordnung unter Umständen noch ferner stehen könnte als - aus Sicht der Antragstellerinnen - der bisherige Zustand.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1989 - 15 A 436/86
    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Denn diesen Bereichen wohnt die Befugnis zum Rückgriff auf gemeinwohlorientierte überörtliche bzw. gesamtstaatliche Belange gleichsam ursprünglich inne, da es um die Verwirklichung übergeordneter, vom Selbstverwaltungsrecht nicht mehr erfasster Gestaltungsinteressen geht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 15 A 436/86 -, OVGE 42, 48, 51 ff.; Stober, Kommunalrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl. 1996, S. 160).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Es erscheint vielmehr jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass ein etwaiger Mangel gesetzlicher Vorgaben - für den nach Auffassung des Senats wenig spricht - für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre, um dem Normgeber Zeit zu einer (formell ordnungsgemäßen) Regelung zu geben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 -, BVerfGE 85, 386, 400 f.; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 1995, a.a.O., S. 328; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Mai 1990 - G/S 2821/89 -, NVwZ 1991, 92, 93. Dies dürfte insbesondere in Anbetracht des Umstandes gelten, dass Änderungen von Gemeindegrenzen erhebliche Auswirkungen auf die Belange des Landes haben können, was einer verfassungsmäßigen Ordnung unter Umständen noch ferner stehen könnte als - aus Sicht der Antragstellerinnen - der bisherige Zustand.
  • OVG Sachsen, 23.04.1996 - 3 S 555/95

    Vorgehen eines Landkreises gegen Eingemeindung einer kreisangehörigen Gemeinde in

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Gemessen hieran hat die Antragstellerin vorliegend - ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Antragsgegner als Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 9 Abs. 3 Satz 1 GO ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Wertungs- und Abwägungsspielraum eingeräumt ist (so etwa Schumacher, a. a. O., § 9 Erl. 2.3; für die Rechtslage in Sachsen OVG Sachsen, Beschluss vom 23. April 1996 - 3 S 555/95 -, LKV 1995, 178, 179 f.; für die Rechtslage in Baden-Württemberg Gern, a. a. O., Rn. 101) oder ob das Vorliegen von Gründen des öffentlichen Wohls insoweit, wie die Antragstellerin der Sache nach ausführt (vgl. S. 8 ff. der Beschwerdebegründungsschrift), als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar ist - zu ihrer Beschwerde bereits keinerlei Gesichtspunkte dafür vorgetragen, dass und gegebenenfalls welche Gründe des öffentlichen Wohls gerade für den von ihr erstrebten Gebietszusammenschluss in Gestalt der Eingliederung der Gemeinde ... in die Stadt Werder (Havel) sprechen könnten.
  • OVG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 B 202/02

    Antrag auf Erteilung von Weltanschauungsunterricht; Anordnungsanspruch im

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03
    Denn es fehlt an der wegen der erstrebten Vorwegnahme der Hauptsache erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2002 - 1 B 202/02 -, LKV 2003, 430):.
  • OVG Brandenburg, 10.02.2003 - 1 B 411/02

    Kommunalrecht, Anfechtung der Genehmigung des Ministeriums des Innern für einen

  • OVG Brandenburg, 01.08.2002 - 1 B 22/02
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 697

    Kommunale Neugliederung in Hessen - Anrufung des Staatsgerichtshofes

  • VG Berlin, 12.04.2022 - 2 L 147.22
    Der Gesetzgeber ist verpflichtet, alle Entscheidungen, die für das Zusammenleben im Staate wesentlich sind, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung und der Wahrnehmung grundrechtsgleicher Rechte, selbst zu treffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - OVG 1 B 61/03 - juris Rn. 17 und Urteil vom 14. März 2012 - OVG 6 B 19.11 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 29.11.2006 - 1 A 742/03

    Anerkennungsvoraussetzungen eines Exilvietnamesen als Flüchtling nach der

    Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 8. Dezember 2003 per Fax bei der erkennenden Kammer Klage erhoben und zugleich erfolgreich um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (1 B 61/03).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.2003 - 1 B 61.03, 1 PKH 15.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,35080
BVerwG, 09.09.2003 - 1 B 61.03, 1 PKH 15.03 (https://dejure.org/2003,35080)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.2003 - 1 B 61.03, 1 PKH 15.03 (https://dejure.org/2003,35080)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 B 61.03, 1 PKH 15.03 (https://dejure.org/2003,35080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.08.2003 - 1 B 464.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2003 - 1 B 61.03
    Dies hat der Senat zu vergleichbaren Rügen der Prozessbevollmächtigten der Kläger bereits mehrfach ausgeführt (vgl. etwa Beschluss vom 7. August 2003 - BVerwG 1 B 464.02 -).
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