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   BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90   

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BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90 (https://dejure.org/1990,825)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1990 - 1 B 64.90 (https://dejure.org/1990,825)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 1 B 64.90 (https://dejure.org/1990,825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs "zum Vorrang Europäischer Gemeinschaftsrechte" - Notwendigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof - Darlegungserfordernisse für das Vorliegen einer Rechtsfrage von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Bei jeder Beschränkung der Freizügigkeit haben die Ausländerbehörden "die besondere Rechtsstellung der dem Gemeinschaftsrecht unterliegenden Personen und die entscheidende Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit zu berücksichtigen" (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - NJW 1978, 479 [EuGH 27.11.1977 - - 30/77]).

    Die Berücksichtigung einer strafgerichtlichen Verurteilung ist nur insoweit zulässig, "als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt"; eine solche wird regelmäßig bei einer Neigung des Ausländers, sein Verhalten künftig beizubehalten, zu bejahen sein; die Gefährdung kann sich im Einzelfall auch allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens ergeben (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Bei Einschränkungen der Freizügigkeit von EG-Arbeitnehmern, die auf das Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umsetzende AufenthG/EWG gestützt werden, finden diese Grundsätze nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls Anwendung (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76] = NJW 1979, 506).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Die Ausweisung darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer verfügt werden (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - NJW 1975, 1096).
  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Die Beschränkung der Freizügigkeit darf über das in einer demokratischen Gesellschaft Notwendige nicht hinausgehen (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - NJW 1976, 467 [EuGH 28.10.1975 - - 36/75]).
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Allerdings gehört die Beachtung der Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Europäische Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten getragen sind und sich in die Struktur und in die Ziele der Gemeinschaft einfügen (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 1970 - Rs 11/70 - Slg 1970, 1125 ; Urteil vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg 1974, 491 ).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Allerdings gehört die Beachtung der Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Europäische Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten getragen sind und sich in die Struktur und in die Ziele der Gemeinschaft einfügen (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 1970 - Rs 11/70 - Slg 1970, 1125 ; Urteil vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg 1974, 491 ).
  • BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85

    Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsmittel im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschserde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 3 VwGO ist (Beschlüsse vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - und vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 59 und 64).
  • BVerwG, 15.09.1987 - 1 B 36.87

    Weinbezeichnung - Firmenbezeichnung - Weingut

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Aus Art. 177 Abs. 2 EWG-Vertrag ergibt sich jedoch zweifelsfrei, daß ein nationales Gericht, dessen Entscheidung noch mit einem Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtet ist (vgl. Beschluß vom 15. September 1987 - BVerwG 1 B 36.87-LRE 21, 347).
  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Damit entfällt auch eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, die nur bei Mißachtung der Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 - NJW 1988, 1456 [BVerfG 09.11.1987 - 2 BvR 808/82] und vom 21. Dezember 1989 - 2 BvR 1582/87 - sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
    Europäisches Gemeinschaftsrecht ist als Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO zu werten und damit revisibel (BVerwGE 35, 277).
  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Bei jeder Beschränkung der Freizügigkeit haben die Ausländerbehörden und die Gerichte die besondere Rechtsstellung der vom Gemeinschaftsrecht privilegierten Personen und die entscheidende Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - Rs. 30/77 - Bouchereau - Slg. 1977, 1999 = NJW 1978, 479; vgl. auch Beschluss vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/ EWG Nr. 7; vgl. hierzu und zum Folgenden auch Harms, VBlBW 2001, 121 m.w.N.).

    Die dem Gemeinschaftsrecht immanenten Grundrechte wirken auf die Schranken ein, denen die gemeinschaftsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegt (vgl. Beschluss vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    M.a.W. stellt auch der vorliegende Antrag auf Zulassung der Berufung - wie die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei revisiblem Bundesrecht (BVerwG B.v. 20.3.1986 - 3 B 3.86 - NJW 1987, 601= juris Rn. 2; B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 6) - ein Rechtsmittel in diesem Sinne dar (vgl. BayVGH, B.v 2.5.2013 - 11 ZB 11.3034 - NVwZ-RR 2013, 736 = juris Rn. 3 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 9.12.2014 - 3 L 5/12 - juris Rn. 99).

    Sollte insofern implizit geltend gemacht worden sein, es läge wegen eines gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedarfs der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG vor (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, vgl. hierzu auch im Folgenden), wurde den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG schon deshalb nicht Genüge getan, weil nicht hinreichend substantiiert vorgebracht wurde, warum die gestellten Fragen entscheidungserheblich sind, warum überhaupt ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorliegen soll und insbesondere gegen welche konkreten Normen des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts hier verstoßen sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 5), vgl. auch unten 2 b).

    Soweit der Kläger die Klärungsbedürftigkeit der Frage damit begründet, sie sei dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren vorzulegen, genügt er dem Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nicht, weil er nicht im Ansatz darlegt, warum insofern ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorliegen könnte bzw. am Maßstab welcher konkreten Normen des primären oder sekundären Gemeinschaftsrechts diese Frage zu messen wäre und warum deshalb eine Entscheidung im Verfahren nach Art. 267 AEUV geboten sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 5, s. auch schon oben 1. b) bb).

  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer

    Aus Art. 177 Abs. 2 EG-Vertrag folgt, daß ein nationales Gericht, dessen Entscheidung noch mit einem Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, zur Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht verpflichtet ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsmittel im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990, a.a.O., m.w.N.).

    Die Beachtung der Grundrechte gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedsstaaten getragen ist und sich in die Struktur und die Ziele der Gemeinschaft einfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - Rs 11/70 - Slg. 1970, 1125 (1135), und vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg. 1974, 491 (507); vgl. auch Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer

    Aus Art. 177 Abs. 2 EG-Vertrag folgt, daß ein nationales Gericht, dessen Entscheidung noch mit einem Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, zur Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht verpflichtet ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsmittel im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO ist (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990, a.a.O.).

    Die Beachtung der Grundrechte gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Europäischen Gemeinschaft, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, soweit die Gewährleistung dieser Rechte von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten getragen ist und sich in die Struktur und in die Ziele der Gemeinschaft einfügt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - Rs 4/73 - Slg. 1974, 491 ; vgl. auch Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

    Das setzt eine konkrete Gefahr neuer erheblicher Störungen voraus (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76] = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 54, S. 42; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7, S. 2; Beschluß vom 5. November 1993 - BVerwG 1 B 182.93 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 3 L 5/12

    Bezeichnung von Lebensmitteln und tagesdurchschnittliche Höchstwerte von Fett im

    Ein Rechtsmittel in diesem Sinne stellt neben der Berufung auch der Antrag auf Zulassung der Berufung dar (vgl. zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gem. § 133 Abs. 1 VwGO: BVerwG Beschlüsse v. 20.03.1986 - 3 B 3.86 -, juris; Beschl. v. 15.05.1990 - 1 B 64.90 -, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 = juris).

    In diesen Fällen steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beschließt (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1985 - 3 B 12.84 -, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 58 = juris; Beschl. v. 20.03.1986 - 3 B 3.86 -, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 59 = juris; Beschl. v. 15.05.1990 - 1 B 64.90 -, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7, S. 4 = juris).

  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

    Ein Rechtsmittel in diesem Sinne stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Revision nach § 132 Abs. 1 VwGO jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO dar (vgl. Beschlüsse vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - und vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - ; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der

    Erforderlich ist hierfür allerdings außer der Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, die jede Straftat darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; sie muss die konkrete Gefahr neuer erheblicher Störungen begründen (s. dazu BVerwG, Urteil vom 27.10.1978 - 1 C 91.76 -, BVerwGE 57, 61, Beschluss vom 15.05.1990 - 1 B 64.90 -, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7; Kloesel/Christ/Häußer, aaO, RdNr. 5 zu Art. 14; EuGH, Urteil vom 10.02.2000 - 1 C 340/97 -, BayVBl. 01, 13).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Rechtsmittel im Sinne der genannten Vertragsbestimmung neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO ist (Beschluss vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LB 104/06

    Abschiebung eines vietnamesischen Staatsangehörigen buddhistischer

    In Deutschland trifft die Pflicht zur Vorlage regelmäßig nur die obersten Bundesgerichte, weil auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision allgemein als Rechtsmittel im Sinne von Art. 234 EGV gewertet wird (vgl. BVerwG, Beschluss v. 15.5.1990 - 1 B 64/90 - InfAuslR 1990, 293), das Oberverwaltungsgericht mithin nicht letztinstanzlich entscheidet.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00

    Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach

  • BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06

    Ausländerrecht: Ausweisung // Betäubungsmittelstraftaten; deutsch verheirateter

  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19

    Beschwerde; Freizügigkeitsrecht; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

  • BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10

    Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass

  • BVerwG, 12.12.1996 - 3 B 31.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionsgrund der

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 11 M 3046/96
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 50/17

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem

  • VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00

    Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus

  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten

  • BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 70.92

    Abgabe auf das Halten von Spielgeräten und Geschicklichkeitsgeräten in

  • BVerwG, 18.09.1995 - 1 B 129.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • OVG Bremen, 07.10.2019 - 1 LA 213/19

    Ausgehen von einer "grundsätzliche Bedeutung" durch Erfolgen einer Vorlage an den

  • BVerwG, 14.04.1997 - 8 B 86.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 125.94

    Aufenthaltsrechtlicher Status aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/ 80 - Angehörige der

  • BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 157.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 163.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • VGH Bayern, 29.11.2011 - 19 ZB 11.1561

    Wiedereinreisefrist, Abschiebungsankündigung, freizügigkeitsberechtigter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1996 - 10 B 12981/96

    Ausweisung; Illegaler Rauschgifthandel; Betäubungsmittelgesetz; Jugendstrafe;

  • BVerwG, 30.11.1994 - 1 B 218.94

    Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Beschwerdegründe bei Erhebung einer

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