Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 08.02.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05, (1 PKH 17.05)   

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https://dejure.org/2005,15776
BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05, (1 PKH 17.05) (https://dejure.org/2005,15776)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2005 - 1 B 65.05, (1 PKH 17.05) (https://dejure.org/2005,15776)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2005 - 1 B 65.05, (1 PKH 17.05) (https://dejure.org/2005,15776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Überprüfbarkeit der Wahl des Verfahrens der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Möglichkeiten der Verfolgung durch nichtstaatliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05
    Soweit die Beschwerde möglicherweise das Unterlassen der Einholung weiterer Sachverständigengutachten von amnesty international und von human rights watch rügen will, setzt sie sich nicht damit auseinander, dass es ebenfalls im Ermessen des Tatsachengerichts steht, Anträge auf Einholung weiterer Sachverständigengutachten insbesondere unter Hinweis auf eine ausreichende eigene Sachkunde abzulehnen (vgl. dazu etwa Beschluss vom 27. März 2000 BVerwG 9 B 518.99 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 11. Februar 1999 BVerwG 9 B 381.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2005 - 1 PKH 17.05

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05
    BVerwG 1 B 65.05 (1 PKH 17.05).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05
    Soweit die Beschwerde möglicherweise das Unterlassen der Einholung weiterer Sachverständigengutachten von amnesty international und von human rights watch rügen will, setzt sie sich nicht damit auseinander, dass es ebenfalls im Ermessen des Tatsachengerichts steht, Anträge auf Einholung weiterer Sachverständigengutachten insbesondere unter Hinweis auf eine ausreichende eigene Sachkunde abzulehnen (vgl. dazu etwa Beschluss vom 27. März 2000 BVerwG 9 B 518.99 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 11. Februar 1999 BVerwG 9 B 381.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02

    Divergenz zu höchstrichterlicher Rechtssprechung und Verfahrensmängel als

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05
    Soweit die Beschwerde damit die Auswahl der Gutachter im Beweisbeschluss des Berufungsgerichts angreift, verkennt sie, dass diese generell im Ermessen des Tatsachengerichts liegt (§ 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 BVerwG 1 B 18.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319).
  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
    Auszug aus BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05
    Ob das Berufungsgericht den ihm nach § 130 a VwGO eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr, etwa Beschluss vom 3. Februar 1999 BVerwG 4 B 4.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 33 = NVwZ 1999, 1109).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 B 65/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37884
VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 B 65/05 (https://dejure.org/2006,37884)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 1 B 65/05 (https://dejure.org/2006,37884)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 1 B 65/05 (https://dejure.org/2006,37884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Asylfolgeantrag eines afghanischen Staatsbürgers nach Konvertierung zum Christentum.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 16a Abs 4 S 1 GG; § 88 VwGO; § 123 VwGO; § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG; § 71 AsylVfG; § 51 VwVfG; § 60 Abs 1 AufenthG; § 60 Abs 7 AufenthG
    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Afghanistan; Asyl; Asylerheblichkeit; Beweisaufnahme; Christ; Christentum; Durchentscheiden; Erheblichkeit; Erstverfahren; Folgeverfahren; Glaube; Glaubenswechsel; Konvertierter; Konvertierung; Moslem; neue Tatsache; Rechtslage; Religion; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 B 65/05
    Eine solche Ausnahme beschränkt sich allerdings auf Sachverhalte, deren fehlende Asylerheblichkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt und für deren Beurteilung eine asylrechtliche Sachkompetenz gerade nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.1993 - 2 BvR 2245/92 -, DVBl. 1994, 38; Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 229, 233).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 B 65/05
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.2.1998 - BVerwG 9 C 28.97 -, NVwZ 1998, 861) rechtfertigen es auch die Besonderheiten des asylrechtlichen Folgeantragsverfahrens es nicht, das Verfahren an das Bundesamt zur Prüfung und Feststellung des Asylanspruches und der Voraussetzungen des § 60 AufenthG (früher §§ 51 Abs. 1, 53 AuslG) zurückzugeben.
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 B 65/05
    Eine solche Ausnahme beschränkt sich allerdings auf Sachverhalte, deren fehlende Asylerheblichkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt und für deren Beurteilung eine asylrechtliche Sachkompetenz gerade nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.1993 - 2 BvR 2245/92 -, DVBl. 1994, 38; Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 229, 233).
  • VG Lüneburg, 21.04.2004 - 1 A 256/03
    Auszug aus VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 B 65/05
    Der Antragsteller hat neue Tatsachen im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG vorgetragen, die er im Erstverfahren, das mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. April 2004 (Az. 1 A 256/03), rechtskräftig seit dem 21. Mai 2004, abgeschlossen war, nicht hat geltend machen können.
  • VG Minden, 18.09.2015 - 10 L 980/15

    Abschiebungsverbote; Asylverfahren; Folgeantrag; Mitteilung

    vgl. zu entsprechenden Fallkonstellationen etwa VG Minden, Beschluss vom 20. September 2012 - 10 L 585/12.A -, Abdruck S. 4; VG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 1 B 18/07 - sowie vom 8. Februar 2006 - 1 B 65/05 -, und VG Ansbach, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - AN 11 E 06.30967 -, juris.
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