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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15   

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BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15 (https://dejure.org/2015,41004)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2015 - 1 B 66.15 (https://dejure.org/2015,41004)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 1 B 66.15 (https://dejure.org/2015,41004)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 EGV 343/2003, Art 23 Abs 2 EUV 604/2013
    Selbsteintrittspflicht wegen unangemessen langer Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer

    Selbsteintritt des ersuchenden Mitgliedstaates bei einer überlangen Dauer des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates infolge einer Ermessensreduzierung auf Null; Geltung einer Frist von zwei Monaten für Wiederaufnahmegesuche bei Vorliegen einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Keine Revision, Verfahrensdauer, Selbsteintritt, kein Fristablauf, Überstellungsfrist, Rechtsbehelf

  • rewis.io

    Selbsteintrittspflicht wegen unangemessen langer Verfahrensdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbsteintritt des ersuchenden Mitgliedstaates bei einer überlangen Dauer des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates infolge einer Ermessensreduzierung auf Null; Geltung einer Frist von zwei Monaten für Wiederaufnahmegesuche bei Vorliegen einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Dublin-Verfahren

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Darüber hinaus ist die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Überstellungsfrist zu laufen beginnt, wenn nach innerstaatlichem Recht einem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommt, für die Dublin II-Verordnung durch den Gerichtshof der Europäischen Union durch Urteil vom 29. Januar 2009 (C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 42 ff.) geklärt.

    Die ratio der Entscheidung besteht darin, den Mitgliedstaaten eine Überstellungsfrist von sechs Monaten in vollem Umfang zur Durchführung der Überstellung zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 -, Rn. 44).

  • BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 61.11

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Ob ein Berufungsgericht den ihm gemäß § 130a VwGO eröffneten Weg einer Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das grundsätzlich nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist; dabei ist insbesondere die Schwierigkeit der Sache ein im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigender wesentlicher Gesichtspunkt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ; Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830 Rn. 8 und vom 7. September 2011 - 9 B 61.11 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 61 Rn. 4).

    Dass die Kläger einer Entscheidung gemäß § 130a VwGO - hier ohne neuen Sachvortrag oder zusätzliche Beweisangebote - ausdrücklich widersprochen haben, ist unerheblich (BVerwG, Beschluss vom 7. September 2011 - 9 B 61.11 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 61 Rn. 4).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Ob ein Berufungsgericht den ihm gemäß § 130a VwGO eröffneten Weg einer Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das grundsätzlich nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist; dabei ist insbesondere die Schwierigkeit der Sache ein im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigender wesentlicher Gesichtspunkt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ; Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830 Rn. 8 und vom 7. September 2011 - 9 B 61.11 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 61 Rn. 4).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 - Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Ob ein Berufungsgericht den ihm gemäß § 130a VwGO eröffneten Weg einer Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das grundsätzlich nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist; dabei ist insbesondere die Schwierigkeit der Sache ein im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigender wesentlicher Gesichtspunkt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ; Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830 Rn. 8 und vom 7. September 2011 - 9 B 61.11 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 61 Rn. 4).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union lässt sich darüber hinaus eine Pflicht zum Selbsteintritt nur ableiten, wenn in einer Situation, in der Grundrechte des Antragstellers im Falle der Überstellung an den an sich zuständigen Mitgliedstaat wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber verletzt würden, die Lage des Antragstellers durch eine unangemessen lange Verfahrensdauer noch verschlimmert würde (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - Rn. 98 und vom 14. November 2013 - C-4/11 [ECLI:EU:C:2013:740], Puid - Rn. 35).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union lässt sich darüber hinaus eine Pflicht zum Selbsteintritt nur ableiten, wenn in einer Situation, in der Grundrechte des Antragstellers im Falle der Überstellung an den an sich zuständigen Mitgliedstaat wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber verletzt würden, die Lage des Antragstellers durch eine unangemessen lange Verfahrensdauer noch verschlimmert würde (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - Rn. 98 und vom 14. November 2013 - C-4/11 [ECLI:EU:C:2013:740], Puid - Rn. 35).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris und vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
    Eine solche ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 - juris Rn. 8 m.w.N.) gegeben, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten.
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 516/14

    Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig

    vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 (N.S. u.a.) -, juris, Rn. 98 und 108, sowie vom 14. November 2013 - C-4/11 (Puid) - juris, Rn. 35; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 -, juris, Rn. 5; Hailbronner, AuslR, Stand März 2015, § 271 Rn. 66.

    So im Ergebnis auch BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14, 1 C 33.14 und 1 C 34.14 -, jeweils juris, Rn. 21, sowie Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 -, juris, Rn. 5.

    vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 Rs. C-19/08 (Petrosian u.a.) -, Slg. 2009, I-495; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 .-, juris, Rn. 9.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2016 - 13 A 1859/14

    Zuständigkeit des Mitgliedstaates für das Asylverfahren hinsichtlich systemischer

    vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 (N.S. u.a.) -, juris, Rn. 98 und 108, sowie vom 14. November 2013 - C-4/11 (Puid) - juris, Rn. 35 (jeweils zur Dublin II-VO); BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 -, juris, Rn. 5; Hailbronner, AuslR, Stand März 2015, § 271 Rn. 66.

    So im Ergebnis auch BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14, 1 C 33.14 und 1 C 34.14 -, jeweils juris, Rn. 21, sowie Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 -, juris, Rn. 5.

    vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 Rs. C-19/08 (Petrosian u.a.) -, Slg. 2009, I-495; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 -, juris, Rn. 9.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Dass die Klägerin einer Entscheidung gemäß § 130a VwGO - ohne neuen, erheblichen Sachvortrag oder zusätzliche Beweisangebote - ausdrücklich widersprochen hat, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 -, zit. nach JURIS).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15   

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https://dejure.org/2015,10145
OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15 (https://dejure.org/2015,10145)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.05.2015 - 1 B 66/15 (https://dejure.org/2015,10145)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 1 B 66/15 (https://dejure.org/2015,10145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

  • rechtsportal.de

    StVZO § 31a
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 07.05.2008 - 1 B 187/08

    Fahrtenbuchauflage; Begründung des Sofortvollzugs; zumutbarer Ermittlungsaufwand

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.5.2008 - 1 B 187/08 - und vom 11.2.2008 - 1 B 8/08 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92

    Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15
    siehe hierzu auch BVerwG, Urteile vom 17.12.1982, Buchholz 442.11 § 31a StVZO Nr. 12, und vom 13.10.1978 - VII C 49.77 - Juris Rdnr. 23 oder VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1.10.1992 - 10 S 2173/92 - Juris, Rdnr. 7, wonach das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h nicht als nur geringfügige Verkehrsübertretung angesehen werden kann.
  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15
    siehe hierzu auch BVerwG, Urteile vom 17.12.1982, Buchholz 442.11 § 31a StVZO Nr. 12, und vom 13.10.1978 - VII C 49.77 - Juris Rdnr. 23 oder VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1.10.1992 - 10 S 2173/92 - Juris, Rdnr. 7, wonach das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h nicht als nur geringfügige Verkehrsübertretung angesehen werden kann.
  • VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15

    Fahrtenbuchauflage gegenüber Rechtsanwalt; Schutz von Mandanten

    Von einem solchen Interesse kann aufgrund des besonderen gefahrenabwehrrechtlichen Zwecks der Fahrtenbuchauflage ausgegangen werden, auch wenn es dadurch in der Regel bereits mit dem allgemeinen Erlassinteresse übereinstimmen wird (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3) .

    Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17) .

  • VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 5 K 2765/15

    Zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Verweigerung der

    Hierbei ist zu beachten, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 04.05.2015 - 1 B 66/15 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2001 - 10 S 1744/01 - und Beschluss vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, VBlBW 1998, 178).
  • VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19

    Erfolgloser Eilantrag einer gewerblichen Autovermietung gegen die Anordnung einer

    Von einem solchen besonderen Interesse kann aufgrund des gefahrenabwehrrechtlichen Zwecks der Fahrtenbuchauflage ausgegangen werden, auch wenn es dadurch in der Regel bereits mit dem allgemeinen Erlassinteresse übereinstimmen wird ( vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 29.11.2016, 3 B 144/16, juris Rn. 6 ).

    Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich ist als im Normalfall ( OVG Saarland, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 ).

  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

    Hierbei ist zu beachten, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 04.05.2015 - 1 B 66/15 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2001 - 10 S 1744/01 - und Beschluss vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, VBlBW 1998, 178).
  • VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Das besondere öffentliche Vollzugsinteresse fällt hier mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes zusammen (vgl. OVG Saarland, B.v. 4.5.2015 - 1 B 66/15 - juris).
  • VG Würzburg, 19.05.2021 - W 6 S 21.573

    Fahrtenbuchauflage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Überschreitung der

    Das besondere öffentliche Vollzugsinteresse fällt hier mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammen (vgl. OVG Saarland, B.v. 4.5.2015 - 1 B 66/15 - juris).
  • VG München, 07.08.2018 - M 23 S 18.1894

    Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug

    Das besondere öffentliche Vollzugsinteresse fällt hier mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes zusammen (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.1999 - 11 CS 99.730 -, juris Rn. 18; OVG Saarland, B. v. 4.5.2015 - 1 B 66/15 - juris).
  • VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1614

    Fahrtenbuchauflage, Ersatzfahrzeug, Fahrtenbuchanordnung, Führung eines

    Das besondere öffentliche Vollzugsinteresse fällt hier mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes zusammen (vgl. OVG Saarland, B.v. 4.5.2015 - 1 B 66/15 - juris).
  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555

    Höchstgeschwindigkeit, Fahrzeug, Geschwindigkeitsmessung, Zwangsgeldandrohung,

    Das besondere öffentliche Vollzugsinteresse fällt hier mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammen (vgl. OVG Saarland, B.v. 4.5.2015 - 1 B 66/15 - juris).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 10.03.2015 - 1 B 66/15   

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https://dejure.org/2015,9196
VG Magdeburg, 10.03.2015 - 1 B 66/15 (https://dejure.org/2015,9196)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.03.2015 - 1 B 66/15 (https://dejure.org/2015,9196)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. März 2015 - 1 B 66/15 (https://dejure.org/2015,9196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.03.2015 - 1 B 66/15
    Es ist nicht entscheidungserheblich, ob es unterhalb der Schwelle systemischer Mängel in Einzelfällen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i. S. v. Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK kommen kann und ein Antragsteller dem in der Vergangenheit schon einmal ausgesetzt war (BVerwG, B. v. 06.06.2014 - 10 B 35.14 -, juris, Rdnr. 6).
  • VG Potsdam, 23.06.2014 - 6 L 551/14
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.03.2015 - 1 B 66/15
    Die angebrachten Schutzgesuche werden individuell ungeachtet des jeweiligen Herkunftslandes geprüft; es besteht die Möglichkeit, die Verwaltungsentscheidung einer (gerichtlichen) Überprüfung zu unterziehen (VG Potsdam, B. v. 23.06.2014 - 6 L 551/14.A -, juris, Rdnr. 9 und Rdnr. 11 m. w. N.).
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