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   BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93   

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https://dejure.org/1993,5303
BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93 (https://dejure.org/1993,5303)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1993 - 1 B 68.93 (https://dejure.org/1993,5303)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 1 B 68.93 (https://dejure.org/1993,5303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Ermächtigungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 374
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
    Vielmehr ist die Gewerbeuntersagung bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale regelmäßig erforderlich und verhältnismäßig (Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48 = GewArch 1991, 226).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 1 B 163.92

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
    Die Androhung der Schließung des Betriebs durch Verplombung bleibt außer Ansatz, weil sie wirtschaftlich nicht zusätzlich belastet(vgl. Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 1 B 163.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64).
  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
    Da dies der Fall ist, ist sowohl eine Ausländer- als auch eine Inländerdiskriminierung (vgl. Grabitz, a.a.O., Art. 7 Rdnr. 6), sei sie offen oder verdeckt, ausgeschlossen, so daß der Frage der "discrimination à rebours" im Niederlassungsrecht nicht weiter nachzugehen ist (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - Rs 136/78 - Slg. 1979, 437 ).
  • EuGH, 03.07.1979 - 185/78

    Van Dam

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
    Ihr (hier unterstelltes) Fehlen führt aber nicht zur Annahme einer verbotenen Diskriminierung (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1979 - Rs 185 bis 204/78 - Slg. 1979, 2345 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 4 A 1468/05

    Erlass einer Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer inländischen

    Geiger, EUV/EGV, 4. Aufl. 2004, Art. 43 Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.5.1993 - 1 B 68.93 -, GewArch 1993, 323.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 B 114.95

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausschluß eines

    Die Herausnahme eines solchen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben ist notwendig zum Schutz der Allgemeinheit und/oder der im Betrieb Beschäftigten, so daß die Berufsausübung nicht unzulässig beschränkt wird (Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 B 68.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 55).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 92.96

    Gewerberecht: Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines unzuverlässigen

    Ebenfalls geklärt ist, daß die Ermächtigung des § 35 Abs. 1 GewO zur Gewerbeuntersagung gegenüber dem unzuverlässigen Gewerbetreibenden keine gemeinschaftsrechtswidrige Ausländer- oder Inländerdiskriminierung enthält (Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 B 68.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 55 = GewArch 1993, 323).
  • VG München, 16.06.2020 - M 16 K 17.6016

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Vielmehr ist die Gewerbeuntersagung bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale regelmäßig erforderlich und verhältnismäßig (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1991 - 1 B 10.91 - juris Rn. 4; B.v. 11.5.1993 - 1 B 68.93 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03

    Kein Verstoß gegen das "Schlechterstellungsverbot" im Kommunalabga-benrecht bei

    Das Verwaltungsgericht Halle hat den Antrag durch den angefochtenen Beschluss vom 03.09.2003 - 1 B 68/93 HAL - im Wesentlichen mit folgender Begründung abgelehnt:.
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