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BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Ermächtigungsgrundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 10.02.1993 - 8 UE 1984/90
- BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 374
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
Vielmehr ist die Gewerbeuntersagung bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale regelmäßig erforderlich und verhältnismäßig (Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48 = GewArch 1991, 226). - BVerwG, 01.09.1992 - 1 B 163.92
Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Gewerbeuntersagung
Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
Die Androhung der Schließung des Betriebs durch Verplombung bleibt außer Ansatz, weil sie wirtschaftlich nicht zusätzlich belastet(vgl. Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 1 B 163.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64). - EuGH, 07.02.1979 - 136/78
Ministère public / Auer
Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
Da dies der Fall ist, ist sowohl eine Ausländer- als auch eine Inländerdiskriminierung (…vgl. Grabitz, a.a.O., Art. 7 Rdnr. 6), sei sie offen oder verdeckt, ausgeschlossen, so daß der Frage der "discrimination à rebours" im Niederlassungsrecht nicht weiter nachzugehen ist (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - Rs 136/78 - Slg. 1979, 437 ). - EuGH, 03.07.1979 - 185/78
Van Dam
Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93
Ihr (hier unterstelltes) Fehlen führt aber nicht zur Annahme einer verbotenen Diskriminierung (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1979 - Rs 185 bis 204/78 - Slg. 1979, 2345 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 4 A 1468/05
Erlass einer Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer inländischen …
Geiger, EUV/EGV, 4. Aufl. 2004, Art. 43 Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.5.1993 - 1 B 68.93 -, GewArch 1993, 323. - BVerwG, 17.08.1995 - 1 B 114.95
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ausschluß eines …
Die Herausnahme eines solchen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben ist notwendig zum Schutz der Allgemeinheit und/oder der im Betrieb Beschäftigten, so daß die Berufsausübung nicht unzulässig beschränkt wird (Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 B 68.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 55). - BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 92.96
Gewerberecht: Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines unzuverlässigen …
Ebenfalls geklärt ist, daß die Ermächtigung des § 35 Abs. 1 GewO zur Gewerbeuntersagung gegenüber dem unzuverlässigen Gewerbetreibenden keine gemeinschaftsrechtswidrige Ausländer- oder Inländerdiskriminierung enthält (Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 B 68.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 55 = GewArch 1993, 323). - VG München, 16.06.2020 - M 16 K 17.6016
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
Kein Verstoß gegen das "Schlechterstellungsverbot" im Kommunalabga-benrecht bei …
Das Verwaltungsgericht Halle hat den Antrag durch den angefochtenen Beschluss vom 03.09.2003 - 1 B 68/93 HAL - im Wesentlichen mit folgender Begründung abgelehnt:.